Es wird auf den als Tischvorlage in der Sitzung des Kreisausschusses ausliegenden Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betr. „Absenkung der LVR-Umlage“ vom 03.11.2022 verwiesen.

 

Landrat Pusch führt in der Sitzung des Kreisausschusses wie folgt aus:

 

„Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat sich 2021 dazu entschieden, einen Doppelhaushalt für die Jahre 2022 und 2023 aufzustellen. Der darin für 2023 festgesetzte Umlagesatz von 16,65 % wurde seitens des Kommunalministeriums u. a. mit der Anmerkung genehmigt, dass der LVR bei erheblichen Planabweichungen den Erlass einer Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2023 zu prüfen hat.

 

Zu diesen erheblichen Planabweichungen wird es nun im Jahr 2023 kommen. Das Kommunalministerium hat Ende August die ersten kommunenscharfen Zahlen zum GFG 2023 veröffentlicht. Aufgrund der deutlich gestiegenen Steuereinnahmen kommt es einerseits zu Schlüsselzuweisungen, die landesweit um 9,3 % gegenüber 2022 steigen. Andererseits ist festzustellen, dass in der Summe im Land auch erhebliche Steuerkraftzuwächse zu verzeichnen sind (+ 8 %), wenngleich sich hier ein heterogenes Bild ergibt.

 

Würde man die neuen Umlagegrundlagen mit dem vom LVR beschlossenen Umlagesatz von 16,65 % multiplizieren, ergäbe sich eine Landschaftsumlage in Höhe von 3,784 Mrd. €, die um rd. 484 Mio. € den bislang geplanten Umlagebedarf übersteigt. Mit zwölf anderen Landkreisen hat der Kreis Heinsberg in einem gemeinsamen Forderungspapier am 26.09.2022 seine Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass der LVR die Landschaftsumlage für das Jahr 2023 deutlich senkt.

 

Die Fraktionen der CDU und der SPD in der Landschaftsversammlung haben hiernach einen Antrag auf Einbringung eines Nachtragshaushalts für das Jahr 2023 eingereicht, der noch im laufenden Jahr 2022 beschlossen werden soll. Der Antrag fordert eine Absenkung des bislang festgesetzten Umlagesatzes um mindestens 1 Prozentpunkt auf 15,65 Prozent.

 

Am 27.10.2022 wurde sodann das Benehmensverfahren zur Absenkung des Umlagesatzes seitens des LVR eingeleitet.  In dem Eckpunktepapier werden unter Berücksichtigung von bestehenden Risiken und Unwägbarkeiten voraussichtliche Haushaltsverschlechterungen gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan für das Jahr 2023 in Höhe von rund 266 Mio. € prognostiziert.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die im Schreiben vom 27.10.2022 gegebenen Erläuterungen zu den voraussichtlichen Haushaltsverschlechterungen unvollständig und nicht ausreichend mit konkreten Zahlen hinterlegt.

 

Unter Beachtung der neuen Umlagegrundlagen sieht der LVR die Möglichkeit, den bisherigen Umlagesatz um lediglich 1 Prozentpunkt auf 15,65 Prozent zu senken.

 

Am 10.11.2022 wird die Rheinische Arbeitsgemeinschaft der Kreiskämmerinnen und Kreiskämmerer zusammentreffen und über eine gemeinsame Stellungnahme der rheinischen Landkreise im Rahmen des Benehmensverfahrens beraten.

 

Herr Kreiskämmerer Goertz wird zudem am 02.12.2022 am Anhörungstermin des LVR zum Nachtragshaushalt 2023 teilnehmen und die Interessen des Kreises vor Ort vertreten. Die Herstellung bzw. Nichtherstellung des Benehmens zum LVR-Haushalt ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung und obliegt somit gemäß § 42 Kreisordnung dem Landrat. Eine konkrete Beschlussfassung des Kreisausschusses und des Kreistages ist daher weder zielführend noch erforderlich.“

 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hebt hervor, dass man die Bemühungen der Verwaltung sehe und ihr mit dem Dringlichkeitsantrag bzw. einem positiven Votum der Kreispolitik den Rücken stärken wolle.

 

Aus den Reihen der Fraktionen kommt Zustimmung zu der Angelegenheit, sich für eine niedrigere Landschaftsumlage einzusetzen, da die Belastung für den Kreishaushalt und über die Kreisumlage für die Haushalte der kreisangehörigen Kommunen in der jetzigen Form trotz Absenkung der Umlage auf 15,65 % zu hoch sei. Jedoch wird auch hier teils darauf hingewiesen, dass eine Beschlussfassung nicht zielführend sei.

 

Landrat Pusch erläutert, dass die Verwaltung das Stimmungsbild der Fraktionen gerne mitnimmt. Man werde sich weiterhin für eine Absenkung der LVR-Umlage und für mehr Transparenz in den Zahlen einsetzen. Gleichwohl schlägt er der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, den Dringlichkeitsantrag zurückziehen, da ein Beschluss hierüber eher kontraproduktiv sei und mehr schaden als helfen könnte.

 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist mit dem Vorschlag des Landrates einverstanden und zieht ihren Antrag zurück.