Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es wird auf die als Tischvorlage in der Sitzung des Kreisausschusses ausliegende Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gem. § 12 GeschO vom 02.11.2022 verwiesen.

 

Landrat Pusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

1. Welche Notfallpläne gibt es für großflächige Stromausfälle im Kreisgebiet?

 

Antwort: Der Kreis Heinsberg bereitet sich bereits seit Monaten und in enger Absprache mit den zehn kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf eine mögliche Energiemangellage vor. Mitarbeitende der Kreisverwaltung treffen sich außerdem regelmäßig mit Vertretern der regionalen Energieversorger, um die Lage aktuell zu bewerten und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen einzuleiten. Im Rahmen des Katastrophenschutzes sind auch Szenarien für einen möglichen Stromausfall bereits jetzt abgedeckt. Aufgrund der Kausalität gibt es jedoch keinen expliziten Plan für ein Blackout-Szenario, vielmehr wird ein Konzept ausgearbeitet, das alle Mangellagen (Gas, Strom, Kraftstoff) in der Gesamtheit betrachtet und abdeckt.

 

 

2. Welche Infrastruktur und Dienstleistungen fallen in welchem Zeitraum nach einem großflächigen Stromausfall im Kreisgebiet voraussichtlich aus? Wie stellt sich die Situation dar, wenn 24 Stunden der Strom ausfällt?

 

Antwort: Über die gesamte Infrastruktur und die Dienstleistungen im Kreisgebiet kann der Kreis Heinsberg keine Auskunft erteilen. Die Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) im Eigentum des Kreises sind für 72 Stunden mit Notstrom versorgt. Hier sind insbesondere das Kreishaus, die Kreispolizeibehörde sowie das Feuerschutzzentrum und die einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst zu nennen.

 

 

3. Wie lange könnten die Wasserwerke noch Wasser liefern? Wie gut ist die Versorgung mit Notbrunnen gewährleistet?

 

Antwort: Das Kreiswasserwerk sowie die städtischen Wasserwerke sind allesamt mit Notstrom ausgestattet. Diese können selbst unter Volllast mindestens 72 Stunden weiter betrieben werden. Alle Wasserwerke im Kreisgebiet sehen sich in der Notstromversorgung gut aufgestellt, so dass im Falle der Umschaltung auf Notstrom keine Einschränkungen für den Verbraucher zu erwarten sind.

 

Separate Notbrunnen gibt es im Kreis Heinsberg nicht. Zum einen ist das Thema Trinkwassernotversorgung auf der Bundesebene angesiedelt und greift vorwiegend im Verteidigungsfall, zum anderen kann ein Notbrunnen bei einem Stromausfall nicht betrieben werden, da auch dieser mit Strom versorgt sein muss. Notbrunnen befinden sich vorwiegend in Ballungszentren, nicht aber im ländlichen Bereich.

 

 

4. Wie lange können die Leitstellen der Polizei und der Feuerwehr sowie die Krankenhäuser ohne Netzstrom weiterarbeiten? Stehen ggfls. Notstromaggregate zur Verfügung und wenn ja, für wie lange?

 

Antwort: Wie bereits unter Punkt 2 beschrieben, ist sowohl die Leitstelle der Kreispolizeibehörde als auch die einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst für mindestens 72 Stunden mit Notstrom ausgestattet.

 

Die Krankenhäuser im Kreis Heinsberg sind ebenfalls mit Notstromaggregaten ausgestattet, so dass sie bei einem flächendeckenden Stromausfall autark weiterarbeiten können. Zur medizinischen Notversorgung besitzen die Krankenhäuser im Kreis Heinsberg eigene Notfallpläne. Der Kreis Heinsberg ist bei einem flächendeckenden Stromausfall nicht für die Aufrechterhaltung der gesamten Infrastruktur zuständig. Es obliegt vielmehr den Betreiber*innen von KRITIS selbst, Vorsorge für solche Situationen zu treffen. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um KRITIS in privater oder öffentlicher Trägerschaft handelt. Die Sicherheitsstromversorgung ist für medizinische Bereiche (Krankenhaus, Klinik, Pflegeheim etc.) vorgeschrieben.

 

 

5. Inwieweit ist die Erreichbarkeit der Leitstellen der Polizei und der Feuerwehr bei einem Stromausfall sichergestellt?

 

Antwort: Wie bereits ausgeführt, ist die Erreichbarkeit der Leitstellen der Polizei sowie des Rettungsdienstes bzw. der Feuerwehr durch die Versorgung mit Notstrom gewährleistet. Solange das Telefonnetz intakt ist, sind die Leitstellen demnach erreichbar. Sollte die Kommunikation mit Festnetz und Mobilfunk nicht mehr funktionieren, sollen sogenannte „Leuchttürme“ eingerichtet werden. Hier können Bürger*innen im Notfall einen Notruf absetzen.

 

 

6. Gibt es für den Fall eines Blackouts Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger, um sich z. B. aufzuwärmen, Handys aufzuladen, mit Essen versorgt zu werden etc.?

 

Antwort: Der Kreis Heinsberg arbeitet derzeit zusammen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden an der planerischen Einrichtung der sogenannten „Leuchttürme“. Diese sind lediglich dazu da, Informationen an die Bevölkerung weiterzugeben sowie Notrufe entgegenzunehmen. Als Örtlichkeit sind zunächst die Feuerwehrwachen vorgesehen.

 

Unabhängig hiervon sollen Wärmeorte installiert werden. Das können Turnhallen oder auch Begegnungsstätten sein. Diese Wärmeorte sollen Anlaufstelle für Bürger*innen sein, deren Heizung z. B. aufgrund eines langanhaltenden Stromausfalles ausfällt.

 

Es ist jedoch an dieser Stelle wichtig, die Selbstschutz- und Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung zu stärken. Die Katastrophenschutzbehörde ist nicht zuständig, die gesamte Bevölkerung mit Lebensmitteln und Wasser etc. zu versorgen.

 

Die regionalen Energieversorger halten einen längeren flächendeckenden Stromausfall zurzeit für sehr unwahrscheinlich, können einen Blackout jedoch auch nicht vollständig ausschließen. Wenn der Strom für einen oder mehrere Tage flächendeckend ausfällt, ist es wichtig, ausreichend Trinkwasser, unverderbliche Lebensmittel, Kerzen, notwendige Medikamente sowie Batterien für Radio und Taschenlampen im Haus zu haben. Eine vollständige Vorbereitungs-Checkliste des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist auf der Internetseite des Kreises Heinsberg (www.kreis-heinsberg.de) zu finden.“