Es wird auf den als Anlage der Einladung zur Sitzung
des Kreistages beigefügten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gem. § 5
GeschO vom 08.11.2022 betr. „Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der
Stadt Erkelenz“ verwiesen.
Landrat Pusch nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Auf Nachfrage der Verwaltung wurde vom Landesbetrieb
Straßenbau NRW mitgeteilt, dass nach der genehmigten Abbauplanung des Tagebaus
Garzweiler II die im Antrag näher be-schriebene Teilstrecke L 12 bergbaulich in
Anspruch genommen werden kann. Die RWE Power AG hat aufgrund der
Rahmenbetriebsplanung unter Einbeziehung der Leitentschei-dung aus 2021 die
Einziehung der L 12 beim Straßenbaulastträger Straßen.NRW beantragt. Die
Einziehung sollte zunächst zum 01.12.2022 erfolgen. In Absprache zwischen der
RWE Power AG sowie Straßen.NRW wird die Einziehung der Straße bis Mitte 2023
zurückge-stellt.
Als Ersatz für die L 12 ist nach dem
Rahmenbetriebsplan der Neubau der L 277n von der L 364n bei Kaulhausen bis zur
L 19 bei Kückhoven als Tagebaurandstraße vorgesehen. Eine Weiterführung der
Randstraße als L 19 n bis zur bereits fertiggestellten L 19 n südlich von
Holzweiler wird laut Auskunft von Straßen.NRW nicht mehr erfolgen. Für die
Planung der L 277n wird derzeit die Umweltverträglichkeitsstudie erarbeitet.
Ein Termin der Träger öf-fentlicher Belange hierzu findet im Dezember 2022
statt. Ob der vorgesehene Streckenver-lauf aufgrund der neuen Leitentscheidung,
welche im Sommer 2023 erwartet wird, bleibt, kann derzeit noch nicht gesagt
werden, da die zukünftige Abbaukante noch nicht festgelegt worden ist. Erst
nach Bekanntgabe des neu bestimmten Tagebaurandes kann eine Entschei-dung über
mögliche Ersatzstraßen vorbereitet werden. Gemäß Auskunft von Straßen.NRW ist
zum jetzigen Zeitpunkt bei einer Inanspruchnahme der L 12 eine direkte
Ersatzverbin-dung zwischen Holzweiler und Keyenberg weder vorgesehen noch
zeitnah realisierbar.
Eine Aufforderung des Landrates, die Landesregierung
zu kontaktieren, wird daher nicht als erfolgversprechend angesehen.“
Die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
schlägt vor, den Antrag und eine Beschlussfassung hierüber – analog zum
Vorgehen in der Stadt Erkelenz – zu vertagen. Zunächst solle die Bekanntgabe
des Tagebaurandes sowie eine Beratung in den Gremien der Stadt Erkelenz
erfolgen, ehe sich die Kreispolitik erneut mit dem Thema befasse.
Landrat Pusch stimmt zu, dass die Dringlichkeit nicht
mehr gegeben sei. Es besteht Einvernehmen, den Antrag zu vertagen.