Es wird auf den als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreistages beigefügten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gem. § 5 GeschO vom 08.11.2022 betr. „Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz“ verwiesen.

 

Landrat Pusch nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

„Auf Nachfrage der Verwaltung wurde vom Landesbetrieb Straßenbau NRW mitgeteilt, dass nach der genehmigten Abbauplanung des Tagebaus Garzweiler II die im Antrag näher be-schriebene Teilstrecke L 12 bergbaulich in Anspruch genommen werden kann. Die RWE Power AG hat aufgrund der Rahmenbetriebsplanung unter Einbeziehung der Leitentschei-dung aus 2021 die Einziehung der L 12 beim Straßenbaulastträger Straßen.NRW beantragt. Die Einziehung sollte zunächst zum 01.12.2022 erfolgen. In Absprache zwischen der RWE Power AG sowie Straßen.NRW wird die Einziehung der Straße bis Mitte 2023 zurückge-stellt.

 

Als Ersatz für die L 12 ist nach dem Rahmenbetriebsplan der Neubau der L 277n von der L 364n bei Kaulhausen bis zur L 19 bei Kückhoven als Tagebaurandstraße vorgesehen. Eine Weiterführung der Randstraße als L 19 n bis zur bereits fertiggestellten L 19 n südlich von Holzweiler wird laut Auskunft von Straßen.NRW nicht mehr erfolgen. Für die Planung der L 277n wird derzeit die Umweltverträglichkeitsstudie erarbeitet. Ein Termin der Träger öf-fentlicher Belange hierzu findet im Dezember 2022 statt. Ob der vorgesehene Streckenver-lauf aufgrund der neuen Leitentscheidung, welche im Sommer 2023 erwartet wird, bleibt, kann derzeit noch nicht gesagt werden, da die zukünftige Abbaukante noch nicht festgelegt worden ist. Erst nach Bekanntgabe des neu bestimmten Tagebaurandes kann eine Entschei-dung über mögliche Ersatzstraßen vorbereitet werden. Gemäß Auskunft von Straßen.NRW ist zum jetzigen Zeitpunkt bei einer Inanspruchnahme der L 12 eine direkte Ersatzverbin-dung zwischen Holzweiler und Keyenberg weder vorgesehen noch zeitnah realisierbar.

 

Eine Aufforderung des Landrates, die Landesregierung zu kontaktieren, wird daher nicht als erfolgversprechend angesehen.“

 

Die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, den Antrag und eine Beschlussfassung hierüber – analog zum Vorgehen in der Stadt Erkelenz – zu vertagen. Zunächst solle die Bekanntgabe des Tagebaurandes sowie eine Beratung in den Gremien der Stadt Erkelenz erfolgen, ehe sich die Kreispolitik erneut mit dem Thema befasse.

 

Landrat Pusch stimmt zu, dass die Dringlichkeit nicht mehr gegeben sei. Es besteht Einvernehmen, den Antrag zu vertagen.