Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Die Abrechnung der Jugendamtsumlage, der Umlage für das Kreisgymnasium Heinsberg, der Umlage für die Kreismusikschule sowie der Umlage für die Jakob-Muth-Schule in Bezug auf das Haushaltsjahr 2021 wird beschlossen. 

 


Nach den gesetzlichen Vorgaben des § 56 Abs. 4 und des § 56 Abs. 5 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) erhebt der Kreis im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung eine differenzierte Kreisumlage für das Jugendamt, das Kreisgymnasium in Heinsberg, die Kreismusikschule in Erkelenz sowie für die Jakob-Muth-Schule mit den Standorten in Gangelt und Oberbruch. Im Rahmen der Haushaltsplanung wird die Deckungslücke zwischen den sonstigen Erträgen und Aufwendungen ermittelt und als differenzierte Kreisumlage festgesetzt.

 

Von den Kommunen, die kein eigenes Jugendamt unterhalten, wird zur Finanzierung der Deckungslücke eine Jugendamtsumlage nach den Steuerkraftzahlen und den Schlüsselzuweisungen der betroffenen Städte und Gemeinden erhoben. Die ungedeckten Kosten im Bereich des Kreisgymnasiums werden anhand des jeweiligen Schüleranteils umgelegt. Dies gilt auch für die Kreismusikschule und die Jakob-Muth-Schule.

 

Durch das Umlagengenehmigungsgesetz NRW erfolgte eine Änderung der Kreisordnung. So konnten - erstmalig für das Haushaltsjahr 2013 - Differenzen zwischen Plan und Ist bei den differenzierten Umlagen im übernächsten Jahr ausgeglichen werden. Die Differenzen werden durch Vergleich der festgesetzten Umlagebeträge mit den jeweiligen Ergebnissen laut Jahresabschluss ermittelt. Diese Verfahrensweise soll auch für das Haushaltsjahr 2021 Anwendung finden.

 

Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 14.05.2014 wurde das Abrechnungsverfahren näher bestimmt. Demnach ist eine Entscheidung des Kreistages, die differenzierten Umlagen tatsächlich abzurechnen, eine wesentliche Voraussetzung.

 

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2021 hat die Verwaltung folgende Differenzen zwischen den festgesetzten Umlagen und den tatsächlichen Ergebnissen ermittelt:

 

Umlage für

Festsetzung

Ist

Differenz

Jugendamt

35.691.264,39 €

35.265.071,76 €

+

426.192,63 €

Kreisgymnasium

174.537,40 €

89.262,57 €

+

85.274,83 €

Kreismusikschule

605.641,98 €

1.217.381,41 €

611.739,43 €

Jakob-Muth-Schule

1.337.511,22 €

1.172.308,91 €

+

165.202,31 €

 

 

 

Die oben aufgeführten Differenzbeträge bedeuten, dass die erhobene Kreisumlage im Bereich der Kreismusikschule hinter den Ist-Aufwendungen zurückbleibt (Fehlbetrag) und die differenzierten Umlagen im Bereich des Jugendamtes, des Kreisgymnasiums und der Jakob-Muth-Schule über die entstandenen Aufwendungen hinausgehen (Überschüsse).

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es sachgerecht, in Bezug auf das Haushaltsjahr 2021 alle Umlagen abzurechnen. D. h. die Unterdeckung im Bereich der Kreismusikschule ist von den betroffenen Städten und Gemeinden nachzufordern und die erzielten Überschüsse im Bereich des Jugendamtes, des Kreisgymnasiums sowie der Jakob-Muth-Schule sind zu erstatten.

 

Bei allen Umlagen liegen Abrechnungsbeträge vor, die eine Forderung gegenüber bzw. Erstattung an die betroffenen Städte und Gemeinden aus Sicht der Verwaltung rechtfertigen. Beispielsweise zahlt die Stadt Heinsberg aufgrund der aus dem Stadtgebiet Heinsberg stammenden Schüleranzahl am Kreisgymnasium rund zwei Drittel der Umlage hierfür. Aus Sicht der Verwaltung ist es daher angemessen, dass die Stadt Heinsberg im gleichen Maße eine Rückerstattung des Überschusses aus dieser Umlage erhält. Ohne die Anwendung der hier vorgeschlagenen Abrechnung, würde der Überschuss aus der differenzierten Umlage in den allgemeinen Kreishaushalt einfließen und zu einer unausgewogenen Nutzen-Lasten-Relation führen; entsprechendes gilt für die entstandenen Differenzen in den übrigen Bereichen.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die ermittelten Abrechnungsbeträge unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Jahresabschlussprüfung für das Haushaltsjahr 2021 stehen.