Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Jakob-Muth-Schule wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die obere Schulaufsicht gemäß § 81 Absatz 3 Schulgesetz mit Wirkung zum Schuljahr 2023/2024 als zwei eigenständige Schulen errichtet. 


Bekanntlich ist der Kreis Heinsberg Träger von drei Förderschulen an vier Standorten. Dies sind die Rurtal-Schule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, die Janusz-Korczak-Schule, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, sowie die Jakob-Muth-Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung. Die Jakob-Muth-Schule ist zum 01.08.2015 in die Trägerschaft des Kreises Heinsberg überführt worden und bestand zuvor aus zwei eigenständigen Schulen. Dies war die in der Trägerschaft der Gemeinde Gangelt stehende Mercator-Schule und die in der Trägerschaft der Stadt Heinsberg stehende Don-Bosco-Schule.  Die Schule wird seit der Übernahme durch den Kreis Heinsberg als eine Schule mit Haupt- und Teilstandort geführt.

 

Im Jahr 2021 hat der Kreis Heinsberg eine kreisweite Schulentwicklungsplanung beauftragt. Am 15.08.2022 wurden die Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung durch das Büro Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch u. a. den Mitgliedern des Schulausschusses und des Kreistages präsentiert. Was die Förderschulen anbelangt, so wird u. a. ausgeführt, dass die Schülerzahlen an allen Schulen in Folge bis 2016 gestiegener Geburten steigen werden. Darüber hinaus wird prognostiziert, dass die Anzahl der Quote der Schüler/innen mit Förderbedarf, dem Trend in NRW folgend, steigen wird. Auch Corona wirkt sich nach Einschätzung des Gutachterbüros auf die Anzahl der Kinder mit schulischen Schwierigkeiten aus.

 

Im Jahr 2017 wurden insgesamt 212 Schüler/innen an der Jakob-Muth-Schule beschult, während ausweislich der Schulstatistik mit Stand zum 15.10.2021 die Schülerzahl bei 260 liegt und in den Folgejahren auf der Grundlage der Prognose des Gutachterbüros weiter ansteigen wird. Aktuell werden am Hauptstandort in Gangelt 150 Schüler/innen sowie 130 am Teilstandort in Oberbruch beschult. Die Prognose geht von 298 Schüler/innen im Jahr 2028 aus.

 

Die Jakob-Muth-Schule ist mit ihren drei Förderschwerpunkten eine Förderschule im Verbund mit Primarstufe und Sekundarstufe I. Die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke sieht hierfür mindestens 112 Schüler/innen vor. Ausweislich der Prognose des Gutachterbüros sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Schülerzahlen an den beiden Standorten wären somit zwei eigenständige Schulen von der Größe her realisierbar.

 

Aufgrund dieser prognostizierten Entwicklung empfiehlt das Gutachterbüro eine Trennung der Jakob-Muth-Schule mit ihrem Haupt- und Teilstandort in zwei eigenständige Schulen. Diese Trennung in zwei selbstständige Schulen wird sowohl von der unteren Schulaufsicht als auch von der Schulleitung aus pädagogischer Sicht befürwortet, sodass diese Überlegungen in die Planung einzubeziehen sind.

 

An beiden Standorten der Jakob-Muth-Schule ist eine Sekretariatsmitarbeiterin des Kreises Heinsberg beschäftigt, so dass bei einer Trennung der Schule in zwei eigenständige Schulen diesbezüglich nicht mit einer Kostenmehrung durch eine zusätzliche Bereitstellung von Personal zu rechnen ist. Nicht durch die formaljuristische Trennung der Schulen, allerdings im Rahmen der notwendigen Verlagerung des Standortes Heinsberg-Oberbruch nach Erkelenz-Gerderath, die Gegenstand des nachfolgenden TOPs dieser Sitzung ist, wird die Gebäudebetreuung durch einen vom Kreis einzustellenden Hausmeister erforderlich werden. Entsprechende Kosten werden vom Kreis derzeit noch über die Nebenkostenabrechnung der Stadt Heinsberg beglichen.

 

Gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist. Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen zu behandeln. Der Beschluss des Schulträgers bedarf nach § 81 Absatz 3 Schulgesetz NRW der Genehmigung durch die obere Schulaufsicht.

 

Die beiden geplanten schulorganisatorischen Maßnahmen sind gemäß § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW mit den benachbarten Schulträgern abzustimmen. Diese wurden bereits zum jetzigen Zeitpunkt vorbehaltlich der noch ausstehenden politischen Entscheidungen beteiligt; über das Ergebnis wird in der Sitzung des Schulausschusses informiert werden.

 

Zur (bloßen) Trennung der Jakob-Muth-Schule wurden von den benachbarten Schulträgern keine Bedenken geäußert.