Sitzung: 15.11.2022 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Beschluss: keine Beschlussfassung
Vorlage: 0225/2022
Es wird auf die als Tischvorlage in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel ausliegende Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion gem. § 12 GeschO betr. „Sachstand PV-Freiflächenanlage Deponie Rothenbach“ vom 10.11.2022 verwiesen.
Antwort der Verwaltung:
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Realisierung der PV-Anlage auf dem Gelände der Deponie?
Antwort:
Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel am 03.05. 2022 berichtet, wurden seitens der Verwaltung aufgrund veränderter Rahmenbedingungen seit Ende 2021 entsprechende Vorplanungen für eine Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Deponie Rothenbach erneut aufgenommen, nachdem eine erste Machbarkeitsuntersuchung im Jahr 2012 mangels Wirtschaftlichkeit eingestellt worden war.
Neben der seinerzeitigen Anfrage der SPD-Fraktion beschloss der
Kreisausschuss am 30.05.2022 und der Kreistag am 14.06.2022 auf Antrag der
CDU-Fraktion, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts für eine
Wasserstoff-Modellregion zu beauftragen.
Dabei sollten Synergieeffekte mit der Errichtung einer großflächigen
Photovoltaikanlage auf dem Deponiegelände Rothenbach genutzt werden. In der
Zielsetzung will man hierdurch eine klimaneutrale Energieversorgung für die
gesamte Kreisverwaltung (inklusive aller Liegenschaften) realisieren. Hierbei
sind verschiedene Betreibermodelle zu prüfen, u. a. auch die Möglichkeiten in
Form eines Power Purchase Agreements (PPA) sowie die Zusammenarbeit mit
Gesellschaften auf dem Gebiet der Energiewirtschaft, an denen der Kreis
Heinsberg beteiligt ist.
Im Nachgang zu diesen Beschlüssen wurde seitens der Verwaltung die
Kanzlei Rödl & Partner aus Köln mit der Erarbeitung eines geeigneten
Investitions- und Betriebsmodells beauftragt.
Im Kern sieht das Investitions- und Betriebsmodell eine Überlassung
der Deponieoberflächen gegen Entgelt an eine noch zu gründende
Projektgesellschaft mittels Gestattungsvertrag vor.
Der Kreis Heinsberg möchte in den Bau und den Betrieb der Anlage
Kapital einbringen. Insofern wird die Gründung einer gemeinsamen
Projektgesellschaft mit einem Partner aus der Energiewirtschaft angestrebt, die
dann als Eigentümerin für den Bau und Betrieb der Anlage zuständig wäre. Es
wurden Verhandlungen mit zwei regionalen Energieversorgungsunternehmen geführt.
Der Kreis Heinsberg möchte an den Erlösen aus dem Verkauf des erzeugten Stroms
partizipieren. Der Strom soll ohne Inanspruchnahme der
EEG-Vergütungsbestandteile mittels sogenannter Power Purchase Agreements
(PPA-Direktvermarktung) als regionaler Grünstrom vermarktet werden.
Im Juni hat der Kreis eine Anfrage an die nach dem Abfallrecht
zuständige Bezirksregierung Köln zum baurechtlichen Genehmigungsweg für eine
solche Anlage gestellt. Leider wurde diese Anfrage noch nicht vollständig beantwortet.
Zwar wurde die Auskunft erteilt, dass der Kreis Heinsberg und nicht die noch zu
gründende Projektgesellschaft Antragsteller für die Plangenehmigung nach dem
Abfallrecht sein müsse. Unbeantwortet blieb bislang jedoch die Frage, ob der
Kreis zwingend auch Eigentümer und Bauherr der Freiflächenphotovoltaikanlage
sein muss oder ob die Rechte und Pflichten aus der Plangenehmigung auf die
Projektgesellschaft übertragen werden können.
Sobald diese rechtliche Frage geklärt ist, wird die Verwaltung die
Entwürfe des Gesellschafts- und Überlassungsvertrages in den zuständigen
Ausschüssen vorstellen.