Es wird auf die als Tischvorlage in der Sitzung des Kreistages ausliegende Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.11.2022 zur Anmeldung von Fahrzeugen verwiesen.

 

Landrat Pusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

1. Wie vielen Bürger*innen könnte nach Schätzung der Verwaltung (Straßenverkehrsamt) die Prämie verloren gehen, wenn die Zulassungsstelle am Ende d. J. eine Woche schließt?

 

Antwort:

Hierzu können seitens des Straßenverkehrsamtes keine seriösen Angaben gemacht werden.

 

Nach der Entscheidung, die Verwaltung in der 52. Kalenderwoche aus Energiespargründen geschlossen zu lassen, hat das Straßenverkehrsamt im September 2022 die hiesigen Autohäuser und -händler hierüber schriftlich informiert und gebeten, sich und ihre Kundschaft auf diesen Umstand vorzubereiten.

 

Nach hiesigem Dafürhalten sollte es mit dieser Vorlaufzeit möglich gewesen sein, die für die Fahrzeugzulassung erforderlichen Papiere der bis zum Jahresende produzierten und verkauften Fahrzeuge seitens der Hersteller an ihren Händler weiterzugeben, sodass die Zulassung hier vor Ort rechtzeitig erfolgen könnte. Ob das Fahrzeug dann physisch erst in der 52. Kalenderwoche ausgeliefert werden kann, spielt für das Zulassungsgeschäft und damit auch für den Bezug der Prämie keine Rolle.

 

In persönlichen Gesprächen mit Autohändlern habe ich eine andere Sichtweise der Autohändler registriert.

 

 

2. Ist es möglich, zwischen Weihnachten und Neujahr Sonderöffnungszeiten für die Anmeldung von Fahrzeugen einzurichten?

3. Wenn ja, gibt es konkrete Planungen?

 

Antwort:

Die Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes wird – trotz der bei Frage 1 vorgebrachten Auffassung – an einem Tag zwischen Weihnachten und Neujahr einen Notdienst für Händler einrichten, um dort ausschließlich einzelne, noch nicht zugelassene Elektrofahrzeuge aus Zwecken der Gewährung des Umweltbonus gebündelt zuzulassen. Die Händler sind kürzlich hierüber informiert worden.

 

 

Die Heinsberger Zeitung hat in einem Artikel vom 21.11.2022 berichtet, dass aufgrund der Schließung der Kreisverwaltung Förderprämien für den Kauf von Elektrofahrzeugen gefährdet seien. Ausweislich der verlesenen Antworten ist dies nicht der Fall.

Die Verwaltungsleitung hat in der 45. Kalenderwoche entschieden, dass es einen Sonderöffnungstag für Fahrzeughändler zur Zulassung von Elektrofahrzeugen zwischen den Tagen geben wird. Die Fahrzeughändler werden hierüber seit dem 16.11.2022 informiert.

Die Beantwortung einer entsprechenden Presseanfrage der Heinsberger Zeitung wurde mit Verweis auf die Berichterstattung zu dieser Anfrage im Kreistag für den 23.11.2022 zugesagt.“