Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Erzielung des Einvernehmens mit den Kostenträgern wird der vorzeitigen Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2020 zur Erweiterung der Krankentransporte zugestimmt. 


Der Rettungsdienstbedarfsplan bildet die Grundlage für sämtliche organisatorischen, personellen und finanziellen rettungsdienstlichen Maßnahmen im Rettungsdienstbereich. Er ist kontinuierlich unter Beteiligung der Verbände zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre, zu ändern.

 

Den aktuell gültigen Rettungsdienstbedarfsplan 2020 hat der Kreistag des Kreises Heinsberg am 08.09.2020 beschlossen. Am 14.09.2021 wurde seitens des Kreistages die erste Teilfortschreibung beschlossen.


Krankentransport

Die regelmäßige Überprüfung des Bedarfsplans hat ergeben, dass in den vergangenen Jahren die nichtdringlichen Einsätze von 14.618 (2018) auf 16.215 (2021) gestiegen sind. Die Hochrechnung für 2022 liegt sogar bei 22.982 Einsätzen.

 

Nichtdringliche Einsätze können bei Verfügbarkeit auch von Krankentransportfahrzeugen durchgeführt werden, was die Notfallrettung entlasten würde. Daher soll nunmehr der Rettungsdienstbedarfsplan hinsichtlich der Vorhaltung im Krankentransport fortgeschrieben werden. Folgende Maßnahmen sollen durchgeführt werden: Erhöhung der Tagesvorhaltung um einen KTW einschließlich der Beschaffung eines weiteren Fahrzeuges, Ausweitung der Randzeiten sowie Vorhaltung eines zweiten Nacht-KTW an allen Tagen der Woche.

 

Die Teilfortschreibung 2022 des Rettungsdienstbedarfsplanes 2020 ist als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügt. Das für die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes nach § 12 RettG NRW vorgesehene Beteiligungsverfahren ist inzwischen eingeleitet worden, aber noch nicht abgeschlossen.