Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die gemäß § 7 APG NRW aufgestellte Fortschreibung der örtlichen Pflegeplanung 2022 des Kreises Heinsberg wird beschlossen. 


Die kommunale Pflegeplanung gemäß § 7 APG NRW umfasst die Bestandsaufnahme der pflegerischen Versorgungsangebote, die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.

 

Auf Basis des Kreistagsbeschlusses vom 18.11.2014 ist die Pflegeplanung im Kreis Heinsberg Grundlage für eine verbindliche Entscheidung über eine bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher teil- oder vollstationärer Pflegeeinrichtungen. Das Segment Kurzzeitpflege wurde als Reaktion auf zwei erfolglose Bedarfsausschreibungsverfahren mit Kreistagsbeschluss vom 21.12.2017 aus dem Bedarfsbestätigungsvorbehalt herausgelöst. Die Pflegeplanung ist jährlich nach Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege durch Beschluss der Vertretungskörperschaft festzustellen (verbindliche Bedarfsplanung) und öffentlich bekannt zu machen.

 

Dem Auftrag der jährlichen Fortschreibung wurde seitens der Verwaltung mit der - der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen als Anlage beigefügten - Entwurfsfassung der Pflegeplanung für das Jahr 2022 nachgekommen. Die Planung berücksichtigt die demografischen Entwicklungen, vor deren Hintergrund sie zu verstehen ist, sie weist auf Basis sozialraumdifferenzierter Analysen der Versorgungslage zielgerichtete Bedarfe aus und gibt Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Pflegesektors. Dabei folgt sie den Grundsätzen der Sozialraumorientierung und des Vorranges einer ambulanten Versorgung.

 

Im Sinne der Beteiligung aller Akteure wurde der v. g. Entwurf in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege am 02. November 2022 vorgestellt und beraten.