Sitzung: 18.12.2014 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0551/2014/1
Beschlussvorschlag:
a) Berufskollegs
Die Beschlussfassung wird zurückgestellt, bis weitere Informationen zur Finanzierung der Schulsozialarbeit durch das Land vorliegen.
b) Bauernhofprojekt
Der dargestellten Finanzierung zur Fortsetzung der bisher aus Bundesmitteln finanzierten Schulsozialarbeit wird zugestimmt.
Das Land
Nordrhein-Westfalen wird in den nächsten drei Jahren (2015 bis 2017) für die
Schulsozialarbeit Mittel zur Verfügung stellen. Das Land tritt nur zeitlich
befristet ein, denn es sieht weiterhin den Bund in der Pflicht, die
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in Deutschland zu
finanzieren. Details zum Verwaltungsverfahren sind noch nicht bekannt.
Schulsozialarbeit an Schulen der Städte und
Gemeinden
Die Finanzierung der
Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln an Schulen der Städte und Gemeinden endete
zum 31.07.2014. Wegen der nun möglichen Finanzierung der Schulsozialarbeit aus
Landesmitteln an Schulen in den Kommunen des Kreises wird ein
Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wird darauf
hingewiesen, dass entgegen der bisherigen Förderung aus Bundesmitteln die
Landesförderung einen Eigenanteil von 40 % vorgibt. Der Eigenanteil von 40 %
wäre von der jeweiligen Kommune zu leisten.
Schulsozialarbeit an kreiseigenen Schulen
Aus Bundesmitteln
wurden bis zum 31.07.2014 an den kreiseigenen Schulen 2,75
Schulsozialarbeiterstellen finanziert:
- Berufskolleg Erkelenz 1,0
- Berufskolleg EST Geilenkirchen 0,75
- Janusz-Korczak-Schule 1,0
(Bauernhofprojekt)
Die Verwaltung des
Jugendamtes empfiehlt die Weiterführung der Schulsozialarbeit an kreiseigenen
Schulen. Inhaltlich wurde die Arbeit der Schulsozialarbeit an den kreiseigenen
Schulen nie in Frage gestellt. Es besteht jedoch ein Beschluss des Kreistages
vom 19.12.2013, dass fehlende Bundesmittel nicht durch Kreismittel ersetzt
werden sollen.
a) Berufskollegs
Ausgehend von ca. 40.000 € für eine
Vollzeitstelle ergeben sich für die 1,75 Stellen an den Berufskollegs ein Finanzierungsaufwand von 70.000 €. Der 40
%-ige Eigenanteil aus
Kreismitteln würde demnach 28.000 € betragen.
b) Bauernhofprojekt
Der Kreis Heinsberg erhält ab 2015 nach dem Gesetz zur Förderung kommunaler
Auf- wendungen für die schulische
Inklusion einen Belastungsausgleich (Inklusionspauschale) wie folgt:
- Korb
I 10.728,70 €
- Korb
II 108.149,50 €.
Bei den Mitteln aus dem Belastungsausgleich
handelt es sich um allgemeine Deckungsmittel, die in den Kreishaushalt
eingestellt werden können und über den der Kreis frei verfügen darf. Eine
Berichtspflicht gegenüber dem Land besteht nicht.
Der Betrag aus Korb I kann für bauliche
Veränderungen genutzt werden.
Die Pauschale aus Korb II in Höhe von
108.149,50 € darf nicht zur Finanzierung von Individualansprüchen von Kindern
mit Behinderung nach dem SGB VIII bzw. SGB XII verwandt werden. Sie kann
u. a. für nicht schulisches Personal eingesetzt werden.
Die Personalkosten des Sozialarbeiters für
das Bauernhofprojekt betragen 38.000 €, die wie folgt finanziert werden können:
60 % Landesmittel Schulsozialarbeit = 22.800
€
40 % Inklusionspauschale = 15.200 €
Aus der der Einladung zur Sitzung des
Jugendhilfeausschusses beigefügten Anlage ist die Problematik Zielsetzung sowie
die bisherige Finanzierung des Bauernhofprojekts nochmals dargestellt.
Der
Jugendhilfeausschuss hat zu a) wegen weitergehendem Beratungsbedarf keinen
Beschluss gefasst und zu b) der dargestellten Finanzierung des Bauernhofprojekts
zugestimmt.
Kreistagsmitglied
van den Dolder beantragt, über die Punkte a) und b) getrennt abzustimmen. Dem
folgt der Kreistag einvernehmlich.
a) Ja 48 Nein 5 Enthaltung 0
b) Ja 53 Nein 0 Enthaltung 0