Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es wird auf die als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreistages beigefügte Anfrage der Fraktionen SPD und FDP gem. § 12 GeschO betr. „Frauenhaus und Frauenberatungsstelle“ vom 05.12.2022 verwiesen.

 

Landrat Pusch beantwortet die Anfrage folgendermaßen:

 

1. Wie hoch sind die Fördermittel des Landes für das Frauenhaus und die Frauenberatungsstelle im Jahr 2022?

 

Antwort:

 

Frauenhaus:                                      123.409 EUR

 

Frauenberatungsstelle:     94.620 EUR

 

Bei den angegebenen Förderbeträgen handelt es sich sowohl um die Personal- als auch um die Sachkostenförderung.

 

 

2. Wie sehen die finanziellen und personellen Planungen für beide Einrichtungen für das kommende Jahr bzw. mittelfristig aus?

 

Antwort:

 

Frauenhaus:     

 

Beabsichtigte Änderungen in den finanziellen und personellen Gegebenheiten sind dem Amt für Soziales nicht explizit mitgeteilt worden bzw. bekannt. Diese müssten dann auch gegebenenfalls vertraglich berücksichtigt werden.

 

Zu den lt. SKFM 2023 erwarteten Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt 248.202,87 EUR für 4 Sozialpädagogen und 1 Erzieherin hat der SKFM eine „höchstmögliche“ Landesförderung beantragt.

 

 

Frauenberatungsstelle:

 

Beabsichtigte Änderungen in personeller Hinsicht sind nicht bekannt.

 

Aktuell liegen keine anderen als in der Vorlage zu TOP 5 der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen am 16.11.2022 geschilderten Erkenntnisse vor.

 

Danach soll 2023 für einen Umfang von 1,5 Vollzeitstellen eine Förderpauschale von 87.120 EUR zuzüglich 7.500 EUR für Sachkosten gewährt werden. Der SKFM hat insoweit beim LVR unter dem 12.10.2022 eine „höchstmögliche“ Zuwendung beantragt.

 

Der Kreis beabsichtigt derzeit, die Leistung „Frauenberatung“ im Jahr 2023 mit 43.528,71 EUR zu vergüten.“