Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es wird auf die als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreistages beigefügte Anfrage der Fraktionen CDU und FDP gem. § 12 GeschO betr. „Sachstand Bürgerportal“ vom 06.12.2022 verwiesen.

 

Landrat Push nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

1. Wie viele Dienstleistungen sind bislang im Bürgerportal insgesamt eingestellt?

 

Antwort:

Mit Stand 01.12.2022 sind insgesamt 501 Dienstleistungen eingestellt.

 

 

2. Wie viele Online-Assistenten bzw. Online-Funktionen beinhaltet das Bürgerportal?

 

Antwort:

Das Portal enthält 23 Assistenten und weitere 44 Dienstleistungen mit Online-Diensten.

 

 

3. Sofern messbar: Wie groß ist die Entlastung für die Verwaltung durch die Einführung des Bürgerportals?

 

Antwort:

Derzeit lässt sich das Entlastungspotenzial des Bürgerportals noch nicht im gewünschten Um-fang bewerten. Eine Arbeitserleichterung für die Verwaltung wird das Bürgerportal im We-sentlichen dann bieten, wenn Anträge oder sonstige Korrespondenz von Bürgerinnen und Bürgern möglichst medienbruchfrei in Fachanwendungen der Verwaltung überführt werden können. Hierdurch ließe sich die andernfalls erforderliche händische Eingabe von Antragsdaten vermeiden. Zur Erreichung dieses Ziels gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten. Zum einen ließen sich solche Antragsverfahren über vom Bund bzw. den Ländern bereitgestellte Programme realisieren. Solche existieren in NRW für Kreise aber bislang nicht. Zum anderen ließen sich ohne Hilfe von Bund und Ländern kreisseitig erstellte Online-Anträge sinnvoll in Prozesse einbinden, wenn entsprechende Schnittstellen zu den Fachanwendungen vorhanden wären. Bis heute aber existieren keine verbindlichen, vom Staat vorgegebenen Standards, welche Schnittstellenparameter die Fachanwendungen erfüllen müssen. Da viele Softwareunternehmen auf teure, individuelle eigene Portal-Insellösungen für ihre Einzelfachanwendungen setzen, besteht derzeit auch nur ein beschränktes Interesse dieser Unternehmen, ihre Programme für allgemeine Datenaustauschformate zu öffnen. Beispielhaft sei das sog. Sozialportal genannt, das lediglich für eine einzige sozialrechtliche Fachanwendung geöffnet ist. Für diverse andere Programme, so auch das beim Kreis eingesetzte, existieren noch keine Zeitplanungen in Bezug auf eine mögliche Schnittstellenprogrammierung. Unabhängig von diesen praktischen – nicht vom Kreis abbaubaren – Hürden ist zu berücksichtigen, dass die eigentliche Sachbearbeitung, d. h. die rechtlichen Entscheidungsfindungsprozesse auch künftig komplex bleiben werden. Das Bürgerportal dient vor diesem Hintergrund primär der Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger.

 

Gleichwohl geht die Verwaltung davon aus, dass ein Bürgerportal bei passenden Rahmenbe-dingungen in Summe zu einer Entlastung führen kann und wird. Als ein positives Beispiel sei die Online-Beantragung eines Auszugs aus der Liegenschaftskarte inkl. Bezahlkomponente genannt. Es handelt sich hierbei um eine Eigenentwicklung des Kreises Heinsberg, die aufgrund einer ausnahmsweise bestehenden Schnittstelle in der genutzten Fachanwendung realisiert werden konnte.

 

 

4. Wie viele Anträge bzw. Anfragen sind seit der Freischaltung des Bürgerportals online eingegangen?

 

Antwort:

Seit 11.09.2020 insgesamt 12.040 Anträge und Anfragen (Stand 12.12.2022), davon 6.400 Anträge im Zusammenhang mit der Impfpriorisierung Corona.

 

 

5. Wie hat sich der Anteil der online eingegangen Anträge und Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zur analogen Vorgehensweise entwickelt?

 

Antwort:

Die Online-Antragsstellung steigt kontinuierlich. Ein direkter Vergleich zum analogen An-tragseingang ist aktuell nicht möglich, da der analoge Eingang von Anträgen nicht erfasst wird.

 

 

6. Oder gibt es andere oder noch weitere Merkmale, woraus sich die Nutzung des Bürgerportals statistisch ablesen lässt?

 

Antwort:

Folgende Aspekte lassen sich zur Beantwortung heranziehen:

- positive Rückmeldung der User

- konstant hohe Zugriffszahl auf das Bürgerportal von 9.000-10.000 Besuchern/Monat

- davon finden 40% der Zugriffe außerhalb der Kernzeiten der Verwaltung statt

- über 50% der Nutzerinnen und Nutzer verwenden ein MobilePhone (Smartphone oder Tablet)

- die durchschnittliche Verweildauer im Portal beträgt 15 Minuten.

 

 

7. Welche Maßnahmen sind weiter geplant?

 

Antwort:

Bund und Länder haben im Rahmen der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes geplant, eine Vielzahl von Dienstleistungen nachnutzbar programmieren zu lassen und diese den Verwaltungen sodann über einen Online-Marktplatz gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen (sog. EfA-Leistungen – Einer für Alle). Obgleich das OZG eine Bereitstellung bis zu diesem Jahresende vorsieht, existiert zumindest derzeit in NRW kein einziges Modul für Kreise, das bereits lauffähig bereitgestellt worden wäre. Bund und Länder haben sich daher bereits von einer fristgemäßen OZG-Umsetzung verabschiedet. Ein OZG 2.0 ist allerdings in Planung. Da sich Online-Dienstleistungen für diverse Lebensbereiche in der Erstellungsphase und teils kurz vor der Veröffentlichung befinden ist davon auszugehen, dass in den kommenden Monaten erste Antragsverfahren in das Bürgerportal eingebunden werden können. Eine zeitnahe Umsetzung nach Bereitstellung ist durch die Verwaltung jedenfalls vorgesehen.

 

Der Kreis ist mit dem von ihm in Eigenregie vorbereiteten interkommunalen Bürgerportal für die anstehenden Online-Verfahren überdurchschnittlich gut aufgestellt, zumal das Portal intern bereits sämtliche Voraussetzungen für eine Einbindung in den landes- und bundesweiten Portalverbund erfüllt. So kommt eine Bewertung der international tätigen BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG im ersten Halbjahr 2022 zu dem Ergebnis, dass der Kreis Heinsberg die bundesweit zweithöchste OZG-Umsetzungszahlen aufweist. Zudem hat sich Frau Ministerin Ina Scharrenbach Anfang dieses Monats persönlich das Bürgerportal vorstellen lassen. Herr Allg. Vertreter Schneider und der Leiter der Stabsstelle Digitalisierung, Herr Storms, wurden gebeten, im kommenden Jahr das Bürgerportal des Kreises als best-practice-Beispiel in vier Konferenzen der Hauptverwaltungsbeamten aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen vorzustellen. Aus Sicht des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW seien die vorbereitenden Arbeiten des Kreises zum Aufbau des Bürgerportals mustergültig und in dieser Form einzigartig.“

 

 

 

 

Im Zusammenhang mit dieser Anfrage übergibt Landrat Pusch das Wort an den Allg. Vertreter Schneider, der dem Kreistag kurz die neue Homepage des Kreises Heinsberg präsentiert, die Anfang 2023 in Betrieb genommen werden soll. Der Öffentlichkeitsauftritt des Kreises werde künftig moderner, übersichtlicher und barrierefrei erfolgen. Die Verwaltungsdienstleistungen wolle man künftig ausschließlich im Bürgerportal anbieten, die Internetseite biete die Plattform für allgemeine und aktuelle Informationen des Kreises.

 

 

 

 

 

 

Zum Ende des öffentlichen Teils der letzten Kreistagssitzung des Jahres hält Landrat Pusch in gewohnter Tradition eine Rede. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.