Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 650.378,23 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.  


Gemäß § 53 Abs. 1 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit § 96 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist mit der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses durch einen Kreistagsbeschluss zugleich über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Das Haushaltsjahr 2021 weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 650.378,23 € aus. In der Haushaltsplanung 2021 wurde ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 4.524.050,00 € ausgewiesen, so dass sich eine Verbesserung in Höhe von 5.174.428,23 € ergibt. Somit ist der Haushalt im Ergebnis strukturell ausgeglichen. Gemäß § 56a Satz 2 KrO NRW können Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage durch Beschluss des Kreistages zugeführt werden, soweit die allgemeine Rücklage einen Bestand von mindestens 3 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses des Kreises aufweist. Demnach gilt folgende Berechnung:

 

Eigenkapital zum 31.12.2021

 74.232.235,85 €

   davon: Allgemeine Rücklage

 43.591.221,84 €

   davon: Ausgleichsrücklage

 29.990.635,78 €

   davon: Jahresüberschuss

650.378,23 €

3 % der Bilanzsumme des Kreises Heinsberg i. H. v. 447.816.048,43 €

13.434.481,45 €

Jahresüberschuss 2021

650.378,23 €

   davon: Zuführung zur Ausgleichsrücklage

 650.378,23 €

   davon: Zuführung zur Allgemeinen Rücklage

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neue Ausgleichsrücklage zum 01.01.2022

 30.641.014,01 €

neue Allgemeine Rücklage zum 01.01.2022

 43.591.221,84 €

Eigenkapital zum 01.01.2022

74.232.235,85 €