Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Satzungsentwurf wird zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss verwiesen. 


Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen wird den Mitgliedern des Kreistages im Rahmen der Sitzung zugeleitet.

 

Mit der als Anlage 1 beigefügten Fassung der Eckdaten zum Entwurf des Kreishaushalts 2023 wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Schreiben vom 04.11.2022 über die wesentlichen Inhalte der Haushaltsplanung 2023 informiert und das gesetzlich vorgeschriebene Benehmensverfahren gemäß § 55 KrO fristgerecht eingeleitet. Diesem Schreiben waren die nach § 55 KrO notwendigen Informationen zum Entwurf des Kreishaushalts 2023 beigefügt.

 

Die sich aufgrund der vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zwischenzeitlich veröffentlichten Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2023 ergebenden Eckdatenabweichungen sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg erklärt mit dem als Anlage 3 beigefügten Schreiben vom 22.11.2022 die Herstellung des Benehmens zur Feststellung der Kreisumlage 2023 unter der Voraussetzung, dass der Umlagebedarf im Vergleich zum Vorjahr nicht über 7,8 Mio. € steigt und eventuell sich noch ergebende Verbesserungen aus der Festsetzung der Landschaftsumlage zudem zur Hälfte zur Senkung des Umlagebedarfs verwendet werden.

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2023 wurde den Kreistagsmitgliedern vor der Sitzung des Kreistages per E-Mail zugesendet und ist im Online-Sitzungsdienst als Anlage der Niederschrift eingestellt.

 

Landrat Pusch und Kämmerer Goertz erläutern in der Sitzung das Zahlenwerk. Die beiden Reden zur Haushaltseinbringung sind als Anlage der Niederschrift beigefügt.