Sitzung: 24.01.2023 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0002/2023
Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung prüft in
Abstimmung mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises, den Berufsschulen
und weiteren handelnden Akteuren, woran die Einstellung von Auszubildenden bei
Arbeitgebern im Kreis Heinsberg scheitert. Hierbei wird auch die Wohnsituation,
dabei insbesondere der Bedarf eines Azubi-Wohnheims im Kreis Heinsberg sowie
eventuelle Fördermöglichkeiten, in den Blick genommen. Die Ergebnisse werden
vorgestellt.
Es wird auf den als Anlage der Einladung zur Sitzung
des Kreisausschusses beigefügten Antrag der SPD-Fraktion gem. § 5 GeschO vom
10.01.2023 verwiesen.
In der Sitzung begründet die SPD-Fraktion ihren Antrag
und betont, dass man durch ein Azubi-Wohnheim den Kreis für Auszubildende
attraktiver machen könne und somit ggf. neue Fachkräfte aus anderen Kreisen
gewinnen könne. Die Trägerschaft eines solchen Wohnheims sei zweitrangig, dies
solle im Rahmen des Prüfauftrages ebenso wie Fördermöglichkeiten eruiert
werden.
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FW schließen
sich den Ausführungen an und unterstützen den Antrag.
Die übrigen Fraktionen sehen es nicht als Aufgabe des
Kreises, Wohnraum zu schaffen, sondern die Rahmenbedingungen zu verbessern. Es
wird auf die eher kritischen Stellungnahmen von WFG, Kreishandwerkerschaft oder
Arbeitsagentur zur Notwendigkeit eines Azubi-Wohnheims im Vorfeld der Kreisausschusssitzung
hingewiesen. Die CDU-Fraktion fordert daher, zunächst den Bedarf eines
Azubi-Wohnheims im Kreis Heinsberg zu klären.
Landrat Pusch bekräftigt, dass das Problem des
Fachkräftemangels nicht neu sei und sich die WFG damit beschäftige. Der Wunsch
nach einem Azubi-Wohnheim sei seiner Kenntnis nach bislang jedoch nicht an die
WFG herangetragen worden.
Nach einer ausführlichen Diskussion einigt sich
Landrat Pusch mit den Fraktionen darauf, dass der Kreis in Abstimmung mit der
WFG bei den Unternehmen und weiteren Akteuren nachfragt, was die Gründe für die
ausbleibende Besetzung von Stellen sind. Hierbei sollen auch die
Wohnmöglichkeiten thematisiert werden.
Sodann stellt er folgenden Beschlussvorschlag zur
Abstimmung: