Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Kreisverwaltung prüft in Abstimmung mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises, den Berufsschulen und weiteren handelnden Akteuren, woran die Einstellung von Auszubildenden bei Arbeitgebern im Kreis Heinsberg scheitert. Hierbei wird auch die Wohnsituation, dabei insbesondere der Bedarf eines Azubi-Wohnheims im Kreis Heinsberg sowie eventuelle Fördermöglichkeiten, in den Blick genommen. Die Ergebnisse werden vorgestellt.

 


Es wird auf den als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügten Antrag der SPD-Fraktion gem. § 5 GeschO vom 10.01.2023 verwiesen.

 

In der Sitzung begründet die SPD-Fraktion ihren Antrag und betont, dass man durch ein Azubi-Wohnheim den Kreis für Auszubildende attraktiver machen könne und somit ggf. neue Fachkräfte aus anderen Kreisen gewinnen könne. Die Trägerschaft eines solchen Wohnheims sei zweitrangig, dies solle im Rahmen des Prüfauftrages ebenso wie Fördermöglichkeiten eruiert werden.

Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FW schließen sich den Ausführungen an und unterstützen den Antrag.

 

Die übrigen Fraktionen sehen es nicht als Aufgabe des Kreises, Wohnraum zu schaffen, sondern die Rahmenbedingungen zu verbessern. Es wird auf die eher kritischen Stellungnahmen von WFG, Kreishandwerkerschaft oder Arbeitsagentur zur Notwendigkeit eines Azubi-Wohnheims im Vorfeld der Kreisausschusssitzung hingewiesen. Die CDU-Fraktion fordert daher, zunächst den Bedarf eines Azubi-Wohnheims im Kreis Heinsberg zu klären.

 

Landrat Pusch bekräftigt, dass das Problem des Fachkräftemangels nicht neu sei und sich die WFG damit beschäftige. Der Wunsch nach einem Azubi-Wohnheim sei seiner Kenntnis nach bislang jedoch nicht an die WFG herangetragen worden.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion einigt sich Landrat Pusch mit den Fraktionen darauf, dass der Kreis in Abstimmung mit der WFG bei den Unternehmen und weiteren Akteuren nachfragt, was die Gründe für die ausbleibende Besetzung von Stellen sind. Hierbei sollen auch die Wohnmöglichkeiten thematisiert werden.

 

Sodann stellt er folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung: