Sitzung: 04.02.2015 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0003/2015
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für regionale Zusammenarbeit, Mobilität und Europa der
StädteRegion Aachen sowie der Ausschuss für Umwelt und Verkehr des Kreises
Heinsberg beschließen:
1. Die StädteRegion Aachen und der
Kreis Heinsberg unterstützen und forcieren auf der Grundlage der gemeinsam erarbeiteten Lokalen
Entwicklungsstrategie den Wandel sowie die effektive und nachhaltige
Entwicklung und Vernetzung des ehemals vom Bergbau geprägten ländlichen Raums
zum Wohl der dort lebenden Menschen.
2. Für die anteilige Finanzierung
der Kosten des öffentlichen Mindestanteils für den LEADER-Förderzeitraum von 2015 bis 2023
stellt der Kreis Heinsberg 14.500 €
p.a. zur Verfügung.
Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr des Kreises Heinsberg hat in seiner Sitzung am 27.11.2014 die Unterstützung einer LEADER-Bewerbung des „Aachener Reviers“ beschlossen (siehe TOP 4 der Niederschrift). Bereits am 25.09.2014 hat der Städteregionsausschuss den Beschluss zu einer gemeinsamen LEADER-Bewerbung „Aachener Revier“ mit dem Kreis Heinsberg und den potentiell bewerbungsberechtigten Kommunen gefasst.
Mit der Neufassung der Fördergebietskulisse für das
NRW-Programm „Ländlicher Raum“ ergibt sich erstmalig für die Nordraum-Kommunen
der StädteRegion Aachen und für Kommunen aus dem Kreis Heinsberg die
Möglichkeit einer LEADER-Förderung. Gemeinsam
mit den potentiell bewerbungsberechtigten Kommunen der StädteRegion Aachen und
des Kreises Heinsberg haben die beiden Gebietskörperschaften diese Chance
ergriffen und engagieren sich zugunsten der Menschen in den jeweiligen
ländlichen Räumen, um an der zukünftigen LEADER-Förderperiode 2015 bis 2023 zu
partizipieren.
Die Gebietskulisse zur LEADER-Bewerbung „Aachener Revier“ umfasst dabei:
Kreis Heinsberg
· Stadt Erkelenz
· Stadt Hückelhoven
· Stadt Geilenkirchen
StädteRegion Aachen
· Stadt Baesweiler
· Gemarkung Bettendorf aus dem Stadtgebiet Alsdorf
· Gemarkungen Bardenberg und Broichweiden aus dem Stadtgebiet Würselen
· Westliche Ortsteile der Stadt Eschweiler
· Nördliche Ortsteile der Stadt Stolberg
Der Wettbewerbsstart erfolgte Ende Oktober 2014, die Abgabefrist endet am 16.02.2015. Die Auswahlentscheidung über die neuen LEADER-Regionen in NRW ist im ersten Halbjahr 2015 zu erwarten.
Bei einer LEADER-Ausstattung in Höhe von insgesamt 70 Mio. € und einem LEADER-Budget pro Region von durchschnittlich 3 Mio. € werden voraussichtlich 22 bis 24 Regionen in NRW den LEADER-Zuschlag erhalten. Grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist die partizipative Erarbeitung einer sog. Lokalen Entwicklungsstrategie. Für die Federführung in diesem Erarbeitungsprozess konnte das Ing.-Büro Grontmij GmbH, Bonn, gewonnen werden.
Die Menschen der LEADER-Region „Aachener Revier“ haben sich in den
Gestaltungsprozess sehr aktiv eingebracht und ein gemeinsames Leitmotto, ein
Leitziel sowie Entwicklungsschwerpunkte und Handlungsfelder erarbeitet (Anlage
1). Die hohe und engagierte Beteiligung am Prozess spiegelt die große
Akzeptanz, die Verantwortungsbereitschaft und die Identifikation mit der
Entwicklung der eigenen Heimat wider. Bereits mit einer regionsweiten Beteiligung
von annähernd 150 Bürgerinnen und Bürgern sowie der Vertretung aller
Gebietskörperschaften konnte die Auftaktveranstaltung am 12.11.2014 in der
Baesweiler Burg eine große Dynamik entwickeln. Bestätigt wurde dies in der am
25.11.2014 durchgeführten Strategiewerkstatt in Geilenkirchen-Würm. Die in
beiden Veranstaltungen identifizierten Themenschwerpunkte und Projektbausteine
wurden im Dezember in fachbezogenen Themenworkshops und Vertiefungsgesprächen
weiter konkretisiert. Ein besonderes Augenmerk wurde auf den Jugendworkshop am
16.01.2015 in Geilenkirchen gelegt. Am 22.01.2015 konnte die aus dem sog.
bottom-up geführten Gestaltungsprozess
erarbeitete Strategie in der Ergebniswerkstatt in Baesweiler präsentiert
werden.
Mit der gemeinsamen Sitzung der zuständigen politischen Ausschüsse von StädteRegion Aachen und Kreis Heinsberg am 04.02.2015 soll ein Zeichen regionaler Gemeinsamkeit gesetzt werden. Verbunden wird dies mit einer angemessenen und zugleich förderrechtlich notwendigen Mittelbereitstellung für ein, bei positiver Förderung, erforderliches Regionalmanagement. Zu den wesentlichen Aufgaben des Regionalmanagements gehören die Beratung, Koordinierung und Unterstützung in der konkreten Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie und deren finanzielle Abwicklung über die gesamte Laufzeit der LEADER-Förderphase sowie die Öffentlichkeits- und Informationsarbeit.
Mit einer Einwohnerzahl von rd. 150.000 Menschen käme das „Aachener Revier“ im Falle eines Zuschlags in die höchste Förderkategorie mit einem Bewirtschaftungsrahmen in Höhe von 3,45 Mio. € für die gesamte Förderphase, in der zugleich ein sog. regionaler öffentlicher Mindestanteil in Höhe von 350.000 € bereitgestellt werden muss. Dieser entspricht in etwa den Kosten des Regionalmanagements. Gefördert werden im Rahmen des Regionalmanagements u. a. Personal- und Schulungskosten sowie die Öffentlichkeits- und Informationsarbeit. Der Fördersatz liegt bei 65 % der zuwendungsfähigen Kosten. Voraussetzung für die Einrichtung und Förderung des Regionalmanagements ist eine Ausstattung mit mindestens 1,5 Vollzeit-Arbeitskräften.
Für die StädteRegion Aachen und den Kreis Heinsberg verbleiben nach Abzug der Landesförderung Eigenanteile für das Regionalmanagement in Höhe von jährlich rd. 44.000 €, welche zu gleichen Teilen auf beide Gebietskörperschaften verteilt werden. Die teilnehmenden Kommunen haben folgende Kostenbeteiligungen für das Regionalmanagement zugesagt:
Stadt Baesweiler - 2.000 €
Stadt Stolberg - 2.000 €
Stadt Eschweiler - 2.000 €
Stadt Würselen - 1.500 €
Stadt Alsdorf - 1.000 €
Summe: 8.500 €
Stadt Erkelenz - 2.500 €
Stadt Geilenkirchen - 2.500 €
Stadt Hückelhoven - 2.500 €
Summe: 7.500 €
Damit verbleiben jährlich zu finanzierende Kosten für
· die StädteRegion Aachen in Höhe von 13.500 € (= 22.000 € abzgl. 8.500 €) und
· den Kreis Heinsberg in Höhe von 14.500 € (= 22.000 € abzgl. 7.500 €).
Die Förderkonditionen bei Durchführung konkreter Projekte in der LEADER-Förderphase gestalten sich wie folgt:
Den Rahmen gibt die der Bewerbung zugrunde liegende Lokale Entwicklungsstrategie vor. Projekte werden bis zu 65 % vom Land bzw. der EU bezuschusst. Zuwendungsfähige Kosten eines Einzelvorhabens liegen bei maximal 250.000 €. Die Kofinanzierung (35 %) kann über die teilnehmenden Kommunen oder Dritte (auch Private) gestemmt werden. Träger von LEADER-Projekten können sein:
a)
öffentliche kommunale
und nicht kommunale Träger,
b)
private Personen (z. B.
natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen),
c)
öffentlich-private
Partnerschaften,
d)
(landwirtschaftliche)
Unternehmen.
Die Beantragung der Fördermittel, die Bereitstellung von Eigenmitteln und die Mitwirkung bei LEADER-Vorhaben sind Leistungen der Gebietskörperschaften im Rahmen der freiwilligen Aufgabenerfüllung.
Vor der Präsentation zur gemeinsamen LEADER-Bewerbung durch Herrn Dipl.-Ing. Wedel vom Büro Grontmij erläutert Herr Städteregionsrat Etschenberg die Herkunft der Intention, sich als LEADER-Region zu bewerben. Aufgrund der Aktivität zur IRR (Innovationsregion Rheinisches Revier) ist der Zusammenschluss zur Region „Aachener Revier“ entstanden. Das Leitmotto „Wandel ohne Grenzen“ würdige die gemeinsame bergbauliche Vergangenheit und begründet damit eine der Gemeinsamkeiten.
Anschließend erläutert Dezernent Nießen, dass sich die Region erst im Prozess finden muss und dabei der bergbaubedingte Strukturwandel die große gemeinsame Klammer darstelle.
Hiernach dankt Frau Städteregionstagmitglied Doris Harst den
Vertretern der Verwaltungen für die geleistete Arbeit und bittet Herrn
Dipl.-Ing. Wedel den Prozess sowie die
definierten Inhalte mit den für eine erfolgreiche Bewerbung notwendigen
Bestandteilen, insbesondere die Lokale Entwicklungsstrategie, im Detail den
Mitgliedern der beiden Fachausschüsse zu erläutern. Die Präsentation von Herrn
Dipl.-Ing. Wedel ist der Niederschrift
als Anlage 2 beigefügt.
Nach der Präsentation spricht Franz-Michael Jansen, Ausschussvorsitzender des UVA, dem Planungsbüro seinen Dank aus. Ergänzend führt er aus, dass die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen im ländlichen Raum diesen kontinuierlich vor große Herausforderungen stellt. Die interregionale Zusammenarbeit könne dabei eine gute Hilfestellung bei der Bewältigung der Probleme leisten. Darüber hinaus weist er auch auf die Herausforderungen für den ländlichen Raum bezüglich der zukünftigen LEP-Inhalte und der damit verbundenen beschränkten Entwicklungspotentiale hin. In dem Zusammenhang könnte LEADER ebenfalls ein „Leuchtturm“ darstellen. Allen Ortsvorstehern im Kreis Heinsberg wurde zwischenzeitlich die LEADER-Aktivität vorgestellt, so dass mit der Bewerbung als LEADER-Region auch eine hohe Erwartungshaltung verbunden sei.
Herr Wolf, Sprecher der CDU im REG, betont die Chance, die die Zusammenarbeit der Partner auch auf anderen Ebenen mit sich bringen wird. Den entscheidenden Vorteil in der Bewerbung sieht er darin, dass alle Kommunen, Bürgermeister und Bürger dahinter stehen. Die gleiche Auffassung wird von Herrn Mix, Sprecher der SPD im REG, zum Ausdruck gebracht. Er sieht große Chancen in der LEADER-Förderung.
Herr Dr. Pfeil, FDP im REG, bittet darum, die Organisationsstrukturen der zukünftigen LEADER-Arbeitsgemeinschaft (LAG) an bestehende anzuschließen und keine neuen zu schaffen.
Frau von Morandell, GRÜNE im REG, sowie Herr Horst, GRÜNE im UVA, befürworten die Bewerbung und sehen ein Zusammenwachsen der Region.
Herr Schlüter, SPD im UVA, dankt allen Akteuren für dieses Mammutprojekt. Er würdigt besonders das Einbringen der jungen Menschen in den LEADER-Prozess.
Herr Philipp, AfD im UVA, befürchtet ebenso wie Herr Gerards, FW im UVA, ein „Versanden“ der LEADER-Fördermittel. Sie plädieren dafür, die Umsetzung der Projekte sorgsam auszuwählen, damit diese auch wahrnehmbar sind.
Herr Mix (SPD im REG) bittet zum Ende der Beratung noch darum, die Bezeichnung der Besetzung des Entscheidungsgremiums geschlechterneutral zu formulieren.