Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Wahlausschuss für die Hauptverwaltungsbeamtenwahl 2015 und die Kommunalwahlen im Jahr 2020 besteht aus sechs Beisitzern.


Für die im September 2015 anstehenden Bürgermeisterwahlen sowie die Kommunalwahlen im Jahr 2020 ist ein Kreiswahlausschuss zu bestellen. Dieser besteht gemäß § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern, die die Vertretung des Wahlgebietes wählt.

 

Der Kreiswahlausschuss hat u. a. die Aufgabe, über Beschwerden über die Zulassungsentscheidungen der Wahlausschüsse der kreisangehörigen Kommunen zu entscheiden. Im Kreisgebiet Heinsberg werden die Bürgermeister der Stadt Geilenkirchen und der Gemeinde Selfkant am 13.09.2015 gewählt. In diesem Zusammenhang muss der Kreiswahlausschuss bis zum 30. Tag vor der Wahl (14.08.2015) über ggf. eingelegte Zulassungsbeschwerden entscheiden. Aus diesem Grund ist die Bestellung des Wahlausschusses bereits zum jetzigen Zeitpunkt vorzunehmen.

 

Der vom Kreistag zu bestellende Wahlausschuss wäre zugleich zuständig für

-          die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kreistagswahl 2020,

-          die Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und

-          die Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse der Wahl der Landrätin/des Landrats und der Wahl zum Kreistag.

 

Die Kreiswahlausschüsse für die Europa-, Bundes- und Landtagswahlen bestehen aus der bzw. dem Vorsitzenden sowie sechs Beisitzerinnen bzw. Beisitzern. Es wird vorgeschlagen, dass der vom Kreistag zu bestellende Wahlausschuss für die Kommunalwahlen ebenfalls aus sechs Beisitzerinnen bzw. Beisitzern besteht.

 

Unter Zugrundelegung der jetzigen Zusammensetzung und Fraktionsstärken des Kreistages ergäbe sich nach Hare-Niemeyer folgende Besetzung:

 

CDU:                                                                                                          3 Beisitzer             

SPD:                                                                                                           2 Beisitzer             

GRÜNE:                                                                                                     1 Beisitzer.

 

Es ist vorgesehen, die Wahl der Beisitzer in der anstehenden Kreistagssitzung am 12.03.2015 vorzunehmen.