Es wird auf den der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen am 01.03.2023 als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.02.2023 verwiesen.

 

Sozialdezernentin Montforts nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

„Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Kreisen, Städten und Gemeinden im Rahmen des „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ insgesamt für das Jahr 2023 ca. 150 Mio. € als Billigkeitsleistung zur Verfügung. Die Leistungen können insbesondere eingesetzt werden zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an erhöhten Bedarf und zunehmende Inanspruchnahme von Angeboten vor dem Hintergrund krisenbedingt steigender Energiepreise sowie der aktuell hohen Inflation.

Auf den Kreis Heinsberg entfällt ein Betrag in Höhe von 306.480,00 €, der mit Bescheid des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) vom 17.01.2023 bewilligt wurde.

Die Verwaltung wird sich in einer Dienstbesprechung mit den Sozialamtsleitern der kreisangehörigen Kommunen in der nächsten Woche zur weiteren Vorgehensweise abstimmen, um zu vermeiden, dass berechtigte Angebote nicht berücksichtigt werden können oder es zu Doppelförderungen kommt.

Im Anschluss erfolgt eine Information der aus Sicht der Kreisverwaltung berechtigten Bedarfsträger. Wie die zur Verfügung stehenden Mittel verteilt werden, hängt letztlich von Anzahl und Umfang der Bedarfsanmeldungen ab. Eine verbindliche Verplanung des dem Kreis gewährten Betrags muss bis zum 30.09.2023 erfolgen.

Nähere Informationen und Formulare zum Stärkungspakt NRW stehen auf der Homepage des MAGS NRW (https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw) sowie im Serviceportal der Kreisverwaltung zur Verfügung.“