Frau van der Kruijssen berichtet wie folgt:

 

„Mit Beschluss des Kreistages vom 20.12.2022 (TOP 21, Vorlage 0135/2022) wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem SKFM Region Heinsberg e. V. eine Leistungs-, Vergütungs- und Qualitätssicherungsvereinbarung entsprechend §§ 75 ff. des Sozialgesetzbuchs – Zwölftes Buch – (SGB XII) zum Betrieb einer „Beratungsstelle für Frauen mit Gewalterfahrung“ für den Übergangszeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.2023 zu schließen. Diese sollte der bisherigen Kreisförderung entsprechen, aber Optionen zu deren Anpassung bei eventuell höherer/niedrigerer Landesförderung enthalten.

 

Die Vereinbarung wurde am 21.12.2022 geschlossen. Es wurde eine Förderung der Personal- und Sachkosten in Höhe von 43.528,71 € vereinbart.

 

Erst auf Nachfrage der Verwaltung teilte der SKF/M Erkelenz am 30.01.2023 mit, dass der Zuwendungsbescheid für die Förderung der Frauenberatungsstelle für das Jahr 2023 bereits am 12.12.2022, also bereits vor Abschluss der Vereinbarung, dort eingegangen sei.

 

Ausweislich des nunmehr vorgelegten Zuwendungsbescheides beträgt die Landesförderung in 2023 94.620,00 €. In der Vereinbarung wurde diese Förderungshöhe berücksichtigt. Eine Anpassung der Kreisförderung ist derzeit nicht erforderlich.

 

Sobald weitere Erkenntnisse zur Entwicklung der in der Planung befindlichen ab dem Jahr 2024 geltenden Förderrichtlinien vorliegen, wird die Verwaltung hierzu berichten.“