Beschluss: abgesetzt

 

 


Es wird auf den der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlage beigefügten Antrag der FW-Fraktion vom 10.02.2015 verwiesen.

 

Landrat Pusch führt aus, der vorliegende Antrag beziehe sich inhaltlich auf das Förderangebot „Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW“ des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, das dem Kreis vom Landkreistag Nordrhein-Westfalen Anfang Januar 2015 zugeleitet worden sei. Hierin werde darüber informiert, dass über das Förderangebot zunächst 53 konkrete Quartiersentwicklungen eine finanzielle Förderung erhalten. Die Förderung erfolge in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 40.000 € pro Jahr bei einem Förderzeitraum von maximal 3 Jahren. Mögliche Antragsteller seien Kreise, kreisfreie Städte sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden. Bei kreisangehörigen Kommunen sei der Antrag über den Kreis zu stellen.

 

Mit Verfügung vom 12.01.2015 habe die Stabsstelle Demografischer Wandel und Sozialplanung die Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen über dieses Förderangebot umfänglich informiert und hierzu die Feststellung getroffen, dass als Wirkungsfeld jeweils ein Quartier je Kreis/kreisfreie Stadt festgelegt wurde und insofern vom Kreis die Auffassung vertreten werde, dass mit dem Förderaufruf unmittelbar jede kreisangehörige Kommune angesprochen werde.

Die getroffene Einschätzung beruhe auf der Abwägung, dass bei der durch die Fördermittel angestrebten Intensivierung der Quartiersentwicklung unstreitig zentrale Elemente der Daseinsvorsorge auf dem Gebiet einer Kommune angesprochen würden. Hierdurch müsse bei dem weiteren Umgang mit dem Förderangebot die grundgesetzlich verankerte gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie in angemessener Weise berücksichtigt werden. Insofern sei hierbei den kreisangehörigen Kommunen eine vorrangige Stellung einzuräumen.

 

Zwischenzeitlich hätten mehrere kreisangehörige Kommunen ihr Interesse an einer eigenständigen Teilnahme an dem Förderprogramm bekundet. Der Kreisverwaltung liege bereits ein den formellen Anforderungen entsprechender Antrag einer kreisangehörigen Kommune zur Weiterleitung an die Bezirksregierung Düsseldorf vor. Es zeichne sich jedoch konkret ab, dass es in diesem Zusammenhang aller Voraussicht nach zu einer Konkurrenzsituation zwischen drei Kommunen kommen werde. Durch den Kreis dürfe jedoch lediglich ein Antrag an die zuständige Bezirksregierung in Düsseldorf weitergeleitet werden. Aufgrund dessen sei beabsichtigt, die Entscheidung darüber, welcher Antrag zur Förderung weitergeleitet werde, in der nächsten Sitzung des Ausschuss für Gesundheit und Soziales, die voraussichtlich Mitte April stattfinden werde, zu thematisieren.

 

Vor dem Hintergrund dieser Erläuterungen nimmt FW-Fraktionsvorsitzender Schreinemacher den Antrag zurück.