Sitzung: 03.03.2015 Kreisausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0542/2014/1
Beschlussvorschlag:
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festsetzung von
Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit
Taxen im Kreis Heinsberg wird in der der Einladung zur Kreisausschusssitzung am
03.03.2015 beigefügten Fassung beschlossen.
Die Änderung der Verordnung zur Festsetzung von
Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit
Taxen im Kreis Heinsberg (Taxentarif) stand bereits in der Kreisausschuss- und
Kreistagssitzung im Dezember 2014 zur Tagesordnung. Auf die entsprechenden
ausführlichen Erläuterungen mit Anlagen wird verwiesen.
Die Entscheidung über die Änderung des Taxentarifs
wurde in der Kreistagssitzung am 18.12.2014 aufgrund bestehenden
Klärungsbedarfs hinsichtlich der Erhebung eines Zuschlags für während der Fahrt
im Rollstuhl sitzende Personen sowie für die Kartenzahlung zurückgestellt.
Zwischenzeitlich haben aufgrund der Berichterstattung
durch die Presse sowohl die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein
Taxi-Mietwagen e. V. als auch die Firma Taxi-Schmitz ihre Stellungnahmen zur
Erhebung eines Zuschlags für die Beförderung von während der Fahrt im Rollstuhl
sitzenden Personen an die Verwaltung gerichtet. Diese sind der Einladung zur
Kreisausschusssitzung als Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Zuschlag für den Transport von während der Fahrt im
Rollstuhl sitzenden Personen
Es ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Zuschlag
für den Transport von Rollstuhlfahrern nur dann erhoben wird, wenn diese
während der Fahrt im Rollstuhl sitzen bleiben müssen, also mit einem speziellen
Fahrzeug transportiert werden. Der überwiegende Teil dieser Fahrten stellt
Fahrten zu Arztterminen o. ä. dar, die aufgrund besonderer Verträge direkt mit
den Krankenkassen, die entsprechenden Erhöhungen der darin vereinbarten
Entgelte bereits zugestimmt haben, abgerechnet werden.
Die Personen, die im Rollstuhl sitzend transportiert
werden müssen, haben alternativ die Möglichkeit, den sog. Behindertenfahrdienst
des Deutschen Roten Kreuzes in Anspruch zu nehmen. Hier müssen die Fahrten
jedoch ca. eine Woche vorher angemeldet werden.
Der Zuschlag für den Transport dieser Personen wurde
auch schon in der Vergangenheit erhoben, jedoch zunächst unter dem allgemeinen
Begriff „Anforderung und Einsatz eines speziellen Fahrzeugs (z. B.
Großraumtaxi)“. Aufgrund eines entsprechenden Hinweises des Landesbetriebs
Mess- und Eichwesen im Jahr 2012 wurde der allgemeine Begriff „spezielle
Fahrzeuge“ vermieden und die verschiedenen Zuschläge wurden differenziert.
Bereits in den Besprechungen im Vorfeld der Tariferhöhung zum 01.02.2014 wurde
von der Unternehmerseite vorgetragen, dass der Aufwand für den Transport von
Rollstuhlfahrern sehr hoch sei und der entsprechende Zuschlag höher sein müsse
als für die Inanspruchnahme eines Großraumtaxis. Aus Sicht der Verwaltung
stellt eine entsprechende Erhöhung jedoch ein falsches Signal dar, weshalb die
Zuschläge für die Nutzung eines Großraumtaxis und für den Transport von im
Rollstuhl sitzenden Personen in gleichem Umfang auf jew. 6,50 € erhöht wurden.
Nach Auskunft der IHK Mittlerer Niederrhein (Stand
14.11.2014) haben in NRW folgende Behörden bislang einen besonderen Zuschlag
für Rollstuhlfahrer eingeführt:
Stadt / Kreis |
beschlossen am |
Zuschlag Großraum |
Zuschlag Rollstuhl |
Kreis Soest |
01.01.2013 |
5,00 EUR |
12,30 EUR |
Stadt
Bielefeld |
12.07.2011 |
5,00 EUR |
7,50 EUR |
Kreis
Gütersloh |
01.12.2012 |
5,00 EUR |
12,00 EUR |
Kreis
Euskirchen |
09.10.2013 |
5,80 EUR |
7,90 EUR |
Hochsauerlandkreis |
01.04.2013 |
5,20 EUR |
13,50 EUR |
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In Köln liegt seit dem 22.12.2014 ein
Erhöhungsantrag vor. Es wurde u. a. ein Zuschlag für Rollstuhlfahrer in Höhe
von 15,00 EUR beantragt. Es ist aber noch nicht abzusehen, wie die Stadt hier
entscheiden wird. |
Aus der vorstehenden Übersicht wird deutlich, dass in
den Städten/Kreisen, die einen Zuschlag für den Transport von Rollstuhlfahrern
erheben, dieser deutlich höher ist als der Zuschlag für ein Großraumtaxi. Diese
Unterscheidung in der Tarifhöhe wird bei der vorgeschlagenen Tariferhöhung für
den Kreis Heinsberg bewusst vermieden.
Nach Auffassung der Verwaltung kennzeichnet ein
besonderes Tarifelement für Rollstuhlfahrer einen modernen Taxentarif, da er
die Mobilität für Rollstuhlfahrer möglich macht bzw. fördert. Die Tatsache,
dass ein entsprechender Zuschlag in immer mehr Taxentarife aufgenommen wird,
zeigt, dass die Unternehmen die entsprechenden Zielgruppen erschließen und
diesen Kundenkreis bedienen möchten.
Zuschlag für die Kartenzahlung
Der Zuschlag für die Kartenzahlung ist nicht
verpflichtend zu erheben. Es steht im Ermessen des jew. Unternehmers, ob er die
Kartenzahlung grds. ermöglicht und wenn ja, ob dafür ein entsprechender
Zuschlag erhoben wird oder nicht.
Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen
sollte der Taxentarif aus Sicht der Verwaltung daher wie bereits im Dezember
vorgeschlagen erhöht werden. In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Mess- und
Eichwesen ist eine Anpassung zum 15.04.2015 möglich.
Entwürfe
der Änderungsverordnung und des neuen Verordnungstextes sind der Einladung zur
Kreisausschusssitzung als Anlagen 3 und 4 beigefügt.
SPD-Fraktionsvorsitzender
Derichs macht die weiterhin bestehende Ablehnung seiner Fraktion im Hinblick
auf den Zuschlag für den Transport von im Rollstuhl sitzenden Personen
deutlich.
Landrat
Pusch verweist auf die Möglichkeit zur kostenlosen Inanspruchnahme des
Behindertenfahrdienstes des Deutschen Roten Kreuzes (Förderung durch den Kreis
in Höhe von derzeit 370.000,00 € jährlich) sowie auf den weitestgehend
barrierefreien ÖPNV. Vor dem Hintergrund dieser Angebote und auch aus
rechtlichen Gründen halte er es für bedenklich, wenn der Kreis Heinsberg in den
privatwirtschaftlichen Bereich der Unternehmer eingreife.
Nach ausführlicher Diskussion, in der Kreisausschussmitglied Dahlmanns, FDP-Fraktionsvorsitzender Lenzen und LINKE-Fraktionsvorsitzende Otten ihre Standpunkte erläutern, lässt Landrat Pusch über den Beschlussvorschlag abstimmen.