Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Die Verwaltung wird beauftragt, alle in Frage kommenden Park- und Dachflächen des Kreises hinsichtlich der Errichtung von PV-Anlagen und verschiedener Betreibermodelle (einschließlich Bürgerbeteiligung) zu prüfen. Hierüber ist dem Bauausschuss detailliert zu berichten.


Es wird auf den als Anlage der Einladung zur Sitzung des Bauausschusses beigefügten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gem. § 5 GeschO zum Thema „Nutzung von kreiseigenen Parkflächen für die Errichtung von PV-Anlagen und Berücksichtigung verschiedener Betreibermodelle (einschließlich Bürgerbeteiligung)“ vom 30.09.2022 verwiesen.

Ausschussmitglied Dederichs begründet für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN den Antrag und betont, dass man in der Errichtung von PV-Anlagen auf kreiseigenen Parkflächen einen notwendigen Beitrag sehe, die Energiewende weiter voranzutreiben. Hierbei sollte auch die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung geprüft werden.

Allgemeiner Vertreter Schneider führt zum Antrag wie folgt aus:

Aus Sicht der Verwaltung werde der weitere Ausbau von PV-Anlagen auf vorhandenen Dachflächen favorisiert. Auf fast allen Dachflächen kreiseigener Liegenschaften seien noch Kapazitäten frei. Diese sollten vorrangig genutzt werden, bevor weitere Ausgaben für die Errichtung von Dachflächen getätigt werden.

Bisher habe man bei der Errichtung von PV-Anlagen auf den kreiseigenen Liegenschaften die Prämisse auf die Förderfähigkeit und den Eigenverbrauch mit einer Auslastung zwischen 80 – 95 gelegt; d.h. der produzierte Strom wird durch den Eigenverbrauch zu 80 – 95 % gedeckt.

Beispiel:

Kreisgymnasium Heinsberg – Errichtung einer PV-Anlage ausschließlich auf dem Dach des Traktes II

Diese Anlage deckt den gesamten Strombedarf der Schule während des Tagesbetriebs ab. In den Sommerferien wird fast ausschließlich ins Netz eingespeist.

Sollte ein weiterer Ausbau gewünscht sein, muss man sich im Klaren darüber sein, dass diese Stromkapazitäten ins Netz eingespeist werden für eine Entschädigung von derzeit max. 8,2 Cent und für diese Anlagen keine Fördermöglichkeiten bestehen. Grundsätzlich kämen aufgrund ihrer Ausrichtung die Parkplätze an der Carl-Severing-Straße und der Linderner Straße (KGH) in Frage. Neben der Errichtung von Dachflächen müssten weitere Übergabepunkte (Kosten eines Hausanschlusses rund 30.000,00 €) hergestellt werden.

Eine Prüfung bezgl. der Wirtschaftlichkeit weiterer PV-Anlagen habe die Verwaltung bisher nicht vorgenommen. Er verweist auf den Beschluss des Kreistages vom 14.06.2022 (TOP 6), indem die Errichtung von PV-Anlagen u.a. auf kreiseigenen Parkflächen mehrheitlich abgelehnt wurde. Alternativ zu einer Bürgerbeteiligung wäre auch in Erwägung zu ziehen, Erträge aus der Stromproduktion dem Kreishaushalt zukommen zu lassen.

Nach ausführlicher Diskussion lässt Ausschussvorsitzender Peters über den Antrag abstimmen.