Sitzung: 14.03.2023 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0041/2023
Beschlussvorschlag:
Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2021
wird beschlossen.
Im Jahr 2005 hat
der nordrhein-westfälsche Gesetzgeber mit dem Gesetz für ein Neues Kommunales
Finanzmanagement (NKFG) das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen grundlegend
reformiert. Unter anderem wurden die Städte, Gemeinden und Umlageverbände in §
116 GO NRW a. F. verpflichtet, erstmals zum 31.12.2010 Gesamtabschlüsse aufzustellen. Der Kreis Heinsberg hat seitdem jeweils einen
Gesamtabschluss bis einschließlich für das Haushaltsjahr 2018 erstellt. Gem. §
117 Abs. 1 Satz 2 GO NRW a. F. wurde den
Gesamtabschlüssen auch jeweils ein Beteiligungsbericht beigefügt, in dem die
wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigungen erläutert wurden.
Die Erfahrungen
vieler Kommunen und auch des Kreises Heinsberg mit dem Gesamtabschluss haben
allerdings gezeigt, dass die hohen Erwartungen nur zum Teil erfüllt werden bzw.
der damit verbundene Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zu den
zusätzlich gewonnenen Erkenntnissen steht.
Am 01.01.2019 ist
das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement
(2. NKFWG NRW) in Kraft getreten. Im 2. NKFWG NRW ist u. a. neu die Möglichkeit
einer Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses eingefügt worden (§
116 a GO NRW). Die Befreiung
wurde erstmals auf den Gesamtabschluss 2019 angewendet.
Da die
Voraussetzungen für eine Gesamtabschlussbefreiung auch für das Haushaltsjahr
2021 vorlagen, hat der Kreistag in seiner Sitzung am 13.09.2022 entschieden,
auf die Erstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2021 weiterhin zu
verzichten.
Da der Kreis
Heinsberg von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung
eines Gesamtabschlusses Gebrauch gemacht hat, ist ein Beteiligungsbericht
gemäß § 117 GO NRW zu erstellen, über den der Kreistag in
öffentlicher Sitzung gesondert zu beschließen hat.
Der als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügte Beteiligungsbericht enthält gem. § 117 GO NRW u. a. die Beteiligungsverhältnisse der unmittelbaren sowie der mittelbaren Beteiligungen des Kreises Heinsberg von besonderer Bedeutung, die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche, eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals sowie eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit dem Kreis Heinsberg.