Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Landrat Pusch führt wie folgt aus:

 

Durchführung des Zensus 2022

 

In Vorbereitung auf den Zensus 2022 wurden in den Kreisen und kreisfreien Städten Erhebungsstellen eingerichtet, welche eigenverantwortlich für die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Erhebungsbeauftragten zuständig waren. Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Ausführung des Zensus im Jahr 2022 für das Land Nordrhein-Westfalen am 01.06.2021 wurde dem stellvertretenden Leiter des Haupt- und Personalamtes die Leitung der räumlich und organisatorisch abgeschotteten Erhebungsstelle übertragen. Die Erhebungsstelle des Kreises Heinsberg wurde in der Aula des Bildungshauses (Oberbrucher Str. 1, 52525 Heinsberg) untergebracht.

 

Nachdem die Erhebungsstelle die erforderlichen Zensusarbeiten zum 30.11.2022 abgeschlossen hat, möchte ich die Gelegenheit nutzen, dem Kreisausschuss über die Abwicklung der Erhebung zu berichten.

 

Die Zensuserhebungsstelle des Kreises Heinsberg hat im November 2021 ihre Arbeit aufgenommen. Das Kreisgebiet wurde in rund 200 Erhebungsbezirke aufgeteilt, in denen durch überwiegend kreiseigene und kommunale Bedienstete 6.093 stichprobenartig ausgewählte Wohnanschriften und rund 180 Sonderbereiche wie beispielsweise Alten- und Pflegewohnheime oder Wohngruppen für Kinder und Jugendliche im Zeitraum vom 15.05.2022 bis 31.07.2022 aufgesucht und befragt wurden. Die über 200 Erhebungsbeauftragten wurden im Vorfeld an sieben Schulungsterminen für die jeweilige Erhebungsart geschult und mit Erhebungsunterlagen ausgestattet.

 

Die erhobenen Daten wurden im Anschluss durch das Erhebungsstellenpersonal in die Software des Statistischen Bundesamtes, dem Erhebungsunterstützungssystem „EHU“, eingegeben.

 

Bei den Erfassungs- und Folgearbeiten wurde offenkundig, dass das EHU Mängel aufwies, die sich auf die Arbeiten in der Erhebungsstelle negativ auswirkten. Hiervon war vor allem das über das EHU durchzuführende Erinnerungs- und Mahnwesen betroffen, so dass beispielsweise säumige Auskunftspflichtige nicht zuverlässig an ihre Auskunftspflicht erinnert werden und hierdurch ggf. Existenzen nicht valide ermittelt werden konnten. Der Kreis Heinsberg hat, wie viele andere Erhebungsstellen auch, sowohl das statistische Landesamt IT.NRW als auch das Ministerium des Innern mehrfach auf diese Probleme hingewiesen. Seitens der Kommunalen Spitzenverbände wurde wiederholt die Einräumung von Fristverlängerungen gefordert, damit die Arbeiten zu den Existenzfeststellungen fortgeführt werden können. Letztlich wurde den Erhebungsstellen als finale Frist der 23.11.2022 eingeräumt.

 

Neben den erforderlichen Aufwandsentschädigungen für die Erhebungsbeauftragten mussten auch Sach- und Personalkosten für diese Aufgabe bereitgestellt werden. Der Kreisverwaltung ist es gelungen, die organisatorischen und personellen Maßnahmen nicht nur kostendeckend zu gestalten, sondern einen im Kreishaushalt verbleibenden Überschuss zu erwirtschaften.

 

Bis zum Ende der Frist zur Feststellung der Existenzen konnte eine Existenzfeststellungsquote von rund 95 % erzielt werden. Diese Quote ist im Vergleich zu den umliegenden Erhebungsstellen ein sehr gutes Erhebungsergebnis, welches insbesondere der Kooperationsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Heinsberg und dem engagierten Einsatz der Erhebungsbeauftragten zu Grunde liegt. Für dieses vorbildliche Engagement spreche ich allen Beteiligten meinen Dank aus.

 

Die Ergebnisse des Zensus 2022 werden den Bürgerinnen und Bürgern voraussichtlich ab November 2023 von IT.NRW zur Verfügung gestellt.“