Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Heinsberg verleiht in der Förderperiode 2023 bis 2027 einen Kreisheimat-Preis entsprechend den als Tischvorlage ausliegenden Richtlinien.

 


Das Land Nordrhein-Westfalen hat seinerzeit bekanntlich das Programm zur Heimatförderung „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ aufgelegt. Durch das Förderprogramm, welches zum Ende des Jahres 2022 auslief, wurde u. a. die Auslobung eines Kreisheimat-Preises gefördert. Voraussetzung für die Förderung durch das Land NRW war ein Rats- oder Kreistagsbeschluss. Um das ehrenamtliche Engagement um die Heimat zu fördern, hat der Kreistag in seiner Sitzung am 19.06.2019 beschlossen, den Kreisheimat-Preis zu verleihen.

 

Nunmehr, Mitte Februar 2023, wurde bekannt, dass der Kreisheimat-Preis auch in der kommenden Förderperiode 2023 bis 2027 verliehen werden kann. Es sei, so wird auf der Internetseite zum Heimatförderprogramm NRW ausgeführt, „zumindest ein neuer Vorratsbeschluss des Rates oder Kreistages notwendig.“ Darüberhinausgehende Förderkriterien wurden bis dato noch nicht bekannt gegeben.

 

Seinerzeit hat die Verwaltung in Kooperation mit den Heimatvereinen „Richtlinien zur Verleihung eines Kreisheimat-Preises durch den Kreis Heinsberg“ erarbeitet, die vom Kreistag beschlossen wurden. Die Auslobung des Kreisheimat-Preises auf dieser Grundlage hat sich in den Jahren 2019 bis 2022 bewährt, so dass aus Sicht der Verwaltung die Teilnahme am Kreisheimat-Preis in der Förderperiode 2023 bis 2027 ebenfalls auf dieser Grundlage erfolgen sollte.

 

Der Preisvergabe sollten weiterhin folgende Preiskriterien zu Grunde gelegt werden:

 

-        Beitrag zur Erhaltung von Traditionen, zur Pflege des Brauchtums und zur Erhaltung und Stärkung des lokalen sowie regionalen Erbes im Kreis Heinsberg

-          Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der lokalen und regionalen Identität im Kreis Heinsberg

-          Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Verwurzelung von Menschen im Kreis Heinsberg

-          Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Gemeinschaft und des Zusammenhalts im Kreis Heinsberg

 

Die Gewichtung der eingereichten Projekte durch die Jury nach den Kriterien

 

-       Nachhaltigkeit

-       persönliches Engagement

-     Größe des Adressatenkreises (generationsübergreifend)

-     Inklusion

-     Integration

-     Ökologie

-     Innovationsgehalt

 

hat sich ebenfalls bewährt und sollte beibehalten werden.

 

Das Verfahren zur Teilnahme an der Auslobung des Kreisheimat-Preises sollte wie folgt durchgeführt werden:

 

1.      Veröffentlichung der Initiative des Kreises über die Medien und Aufruf zur Bewerbung aus Eigeninitiative mittels Bewerbungsvordruck oder online im Service-Portal des Kreises Heinsberg

2.      Festlegung einer Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist)

3.      Einberufen einer Jury

 

Die bisherigen Jurymitglieder sollten gebeten werden, auch in der kommenden Förderperiode zur Projektauswahl zur Verfügung zu stehen.

 

Das Amt für Schule, Kultur und Sport wird die Jury verwaltungsfachlich begleiten.

 

Die Sachkosten wurden in der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 vorsorglich eingebracht.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses weist Landrat Pusch darauf hin, dass den Kreisausschussmitgliedern aufgrund der zwischenzeitlich veröffentlichten Zuwendungsrichtlinie folgende Erläuterungen als Tischvorlage vorliegen:

 

„Zwischenzeitlich wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Heimat-Preis“ (Heimat-Preis Nordrhein-Westfalen) veröffentlicht. Nach dieser Richtlinie ist Voraussetzung für eine Förderung, dass

 

a)       für den örtlichen Heimat-Preis ein Rats- oder Kreistagsbeschluss über die Teilnahme an diesem Landesprogramm vorliegt,

b)      dieser Preis bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres vergeben wird und

c)       die Beschlussfassung die Kriterien beinhaltet, nach denen der Heimat-Preis vergeben wird.

 

Die Kriterien wurden in der „Richtlinie zur Verleihung eines Kreisheimat-Preises durch den Kreis Heinsberg“, die den Erläuterungen zur Sitzung beigefügt war, beschrieben. Insofern wäre nach einer entsprechenden Beschlussfassung diese Fördervoraussetzung erfüllt.

 

Das Land gewährt den Kreisen 10.000 € zur jeweiligen örtlichen Auslobung des Heimat-Preises. Der Heimat-Preis kann als einzelner Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder -abstufungen verliehen werden.

 

Es wird vorgeschlagen, wie in den Vorjahren, den Kreisheimat-Preis in drei Einzelpreisen zu vergeben mit folgender Staffelung:

 

-          5.000 €,

-          3.000 € und

-          2.000 €.

 

Die Ziffern 1 und 2 der übersandten Richtline wurden entsprechend ergänzt und Ziffer 8 wurde zur weiteren Information eingefügt. Die nunmehr zu beschließende Richtlinie ist dieser Tischvorlage als Anlage angefügt.

 

Des Weiteren bestimmt die Richtlinie des Landes zur Verleihung des Heimat-Preises, dass, sollte das Land Schwerpunkte festlegen, diese zu berücksichtigen sind. Bis dato wurden für das Förderjahr 2023 keine Schwerpunkte festgelegt.

 

In Ergänzung der Richtlinie zur Verleihung eines Kreisheimat-Preises durch den Kreis Heinsberg um die vorgenannte Staffelung der Einzelpreise wird der Beschlussvorschlag zur Abstimmung gebracht.“

 

Die aktualisierte Richtlinie zur Verleihung eines Kreisheimat-Preises durch den Kreis Heinsberg ist ebenfalls als Anlage der Niederschrift zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügt.

 

Der Beschlussvorschlag sah vor, den Beschluss unter den Vorbehalt einer entsprechenden Förderung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zu stellen.

 

Auf Nachfrage der SPD-Fraktion erklärt Dezernentin Dr. Maurer, dass der Vorbehalt vor dem Hintergrund der nunmehr vorliegenden Förderrichtlinie gestrichen werden könne und der Kreisheimat-Preis demnach unabhängig von einer tatsächlich gewährten Förderung verliehen werde. Landrat Pusch stellt daraufhin den geänderten Beschlussvorschlag in der Sitzung des Kreisausschusses zur Abstimmung.