Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:
 

Die Übernahme der Trägeranteile der Betriebskosten für die Übergangsgruppe wird beschlossen.


Auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung ist ein zweigruppiger Erweiterungsbau in der Kindertageseinrichtung St. Gertrud in Selfkant-Tüddern geplant und wird dem Jugendhilfeausschuss in dieser Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Um der Unterversorgung mit Betreuungsplätzen insbesondere für Ü3 Kinder im Gemeindegebiet zeitnah entgegenzuwirken, ist die Trägerin die Katholische Kirchengemeinde St. Servatius bereit, eine Übergangsgruppe ab August 2023 in der Kindertagesstätte St. Gertrud einzurichten (Anlage 1 der Einladung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses).

 

Die Kinder sollen gemäß der Planung in den Räumlichkeiten des räumlich verbundenen Pfarrheims bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus betreut werden. Die Räumlichkeiten des Pfarrheims werden auf der Grundlage aktueller Planung nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus Bestandteil der Kindertagesstätte sein.

 

Die entsprechenden Planungen liegen dem Landesjugendamt zur Prüfung vor mit der Bitte, eine Betriebserlaubnis für eine Übergangsgruppe in Aussicht zu stellen. Das Landesjugendamt hat in seiner ersten Rückmeldung zahlreiche Prüfpunkte und Empfehlungen sowie notwendig einzuhaltende Maßgaben benannt. Insofern kann zum aktuellen Zeitpunkt noch keine abschließende Bewertung zu einer tatsächlichen Inbetriebnahme einer Übergangslösung vorgenommen werden.

 

In ihrer Interessensbekundung beantragt die Trägerin die Übernahme der Trägeranteile der Betriebskosten für die eingruppigen Übergangsgruppe.

 

Die Finanzierung der Kindertagesstätten nach dem KiBiz setzt sich aus einem Landesanteil, einem Jugendamtsanteil und einem Trägeranteil zusammen. Der Finanzierungsanteil des Trägers beträgt gem. § 36 Abs. 2 KiBiz bei kirchlicher Trägerschaft 10,3 %.


Der Kreis als öffentlicher Träger der Jugendhilfe ist auf eine funktionierende und kooperative Trägerlandschaft angewiesen. Die Rahmenbedingungen zum Betrieb einer Kindertagesstätte sind schwierig und den Trägern ist es regelmäßig nicht möglich, die Trägeranteile aus eigenen Mitteln aufzubringen.

 

Zum Hintergrund wird hier mitgeteilt, dass mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 11.12.2017 der Kreis Heinsberg erstmalig bei neuen Bauprojekten ab Inbetriebnahme die Trägeranteile an den Betriebskosten übernommen hat.

 

Da es dem Träger nicht möglich ist, die Trägeranteile zu den Betriebskosten aus eigenen Mitteln aufzubringen, beantragt der Träger die Übernahme der Trägeranteile zu den Betriebskosten für die Übergangsgruppe durch den Kreis.

 

Das Zuschussgebilde stellt sich dann wie folgt dar:

 

Da die Höhe der Betriebskosten bisher nur für das nächste Kindergartenjahr feststehen, wurden diese für die Berechnung zugrunde gelegt.

 

Demnach beträgt der Trägeranteil hier für eine Gruppe in Gruppenform III für ein Kindergartenjahr 21.155,09 €.

 

Die Mittel wurden im Haushalt vorgemerkt.