Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:


Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 148.000,00 € wird zugestimmt. 


Der Bauausschuss hat zuletzt der Finanzierung von Mehrkosten in den Sitzungen vom 10.05.2021 (TOP 1) in Höhe von 430.000,00 € und 09.06.2022 (TOP 1) in Höhe von 160.000,00 € für die Sanierung des Gebäudes „Haus der Musik“ in Erkelenz zugestimmt. Des Weiteren stimmte der Bauausschuss in der Sitzung vom 09.06.2022 (TOP 1) Mehrkosten in Höhe von 70.000,00 € für die Gestaltung der Außenanlage zu. Insofern wird auf die entsprechenden Niederschriften der Sitzungen verwiesen.

 

Im Zeitraum von Juni 2022 bis Februar 2023 sind weitere Gewerke ausgeschrieben und beauftragt worden. Im Rahmen dieser Ausschreibungsverfahren und im Zuge der Ausführung einiger Gewerke wurden erneut erhebliche Kostensteigerungen festgestellt. Bei sämtlichen Kosten handelt es sich um solche, die auch angefallen wären, hätte man die Rahmenbedingungen von vorneherein umfassend gekannt. Über die Mehrkosten wird die Verwaltung im Detail in der Sitzung des Bauausschusses berichten. Die Finanzierung der Mehrkosten in Höhe von 148.000,00 € ist in Abstimmung mit dem Amt für Finanzwirtschaft und Beteiligungen durch eine überplanmäßige Ausgabe zu finanzieren. Diese ist deshalb erforderlich, da zu dem aktuellen noch so frühen Haushaltszeitpunkt noch nicht abgesehen werden kann, welche konkreten Mittel unterjährig frei werden und dadurch für das „Haus der Musik“ umgenutzt werden können. 

 

Im Rahmen der Sanierung des Gebäudes „Haus der Musik“ sind entgegen der ursprünglichen Kostenschätzung des Architekturbüros Viethen in Höhe von 1.523.849,20 € vor Beginn der baulichen Maßnahme bisher insgesamt Mehrkosten in Höhe von 738.000,00 € für das Gebäude und 70.000,00 € für die Außenanlage zu verzeichnen. Die aktualisierte Kostenschätzung beträgt somit 2.331.849,20 €.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses erklärt die FW-Fraktion ihre ablehnende Haltung zum Beschlussvorschlag aufgrund der stark gestiegenen Kosten. Die FW-Fraktion sieht die Schuld hierfür bei fehlerhaften Arbeiten des Architekten. Die Fragen zu einem ggf. schuldhaften Verhalten des Architekten und einem daraus entstandenen Schaden sowie zur Vergütung des Architekten beantwortet Allg. Vertreter Schneider. Im Grundsatz handele es sich laut Allg. Vertreter Schneider bei den Mehrkosten um „Sowiesokosten“, die keinen Schaden darstellen.

 

Auf weitere Nachfragen von FW- und SPD-Fraktion teilt Allg. Vertreter Schneider mit, dass das Architektenhonorar nach der HOAI berechnet werde. Die Kostensteigerungen seien im Rahmen der Haushaltsplanung noch nicht bekannt gewesen. Inwiefern sich die Betriebskosten gegenüber der ursprünglichen Schätzung ändern werden und ob es aktivierbare Eigenleistungen gebe, werde im Nachgang der Sitzung beantwortet.

 

Landrat Pusch stellt klar, dass es insbesondere aufgrund der Inflation und der stark gestiegenen Baupreise zu der Kostensteigerung gekommen sei. Mehrheitlich wurde seinerzeit entschieden, den Altbau zu sanieren, statt neu zu bauen. Nun müsse das Gebäude auch fertiggestellt und die Mehrkosten in Kauf genommen werden.