Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:
Der vorgelegten Investitionsplanung wird zugestimmt. Die ausgewiesenen Bundes- und Kreismittel werden für die in der Anlage 1 aufgeführten Tageseinrichtungen für Kinder bewilligt.


Mit Erlass vom 05.11.2014 teilt das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass dem Kreis Heinsberg als örtlicher Jugendhilfeträger für seinen Bereich für den U3-Ausbau weitere Bundesmittel von 614.026,37 € zur Verfügung gestellt werden.

 

Damit die Mittel in Anspruch genommen werden können, sind dem Landesjugendamt bis zum 15. März 2015 entscheidungsreife Anträge vorzulegen. In den Monaten Dezember 2014 bis Anfang Februar 2015 wurden intensive Abstimmungsgespräche mit den jeweiligen Trägern über die in der Anlage 1 zu Tagesordnungspunkt 2 dargestellten Baumaßnahmen geführt, die teilweise noch nicht abgeschlossen sind. Die Verwaltung wird daher in der Sitzung ergänzend berichten auch hinsichtlich einer dem Landesjugendamt vorzulegenden Prioritätenliste.

 

Bei den ausgewiesenen Förderbeträgen handelt es sich um Höchstbeträge, auch wenn die tatsächlichen Baukosten höher sind. Nur wenn die Baukosten unterhalb der Förderbeträge liegen, werden die tatsächlichen Baukosten Grundlage für eine Bewilligung. Alle Anträge bedürfen noch der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit.

 

Der Kreistag hat mit Beschluss vom 24.04.2012 die Bereitstellung von 2.060.300 € für den Ausbau der U3-Betreuung zur Verfügung gestellt. Bisher wurden 1.207.724,56 € Kreismittel bewilligt. Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. Daraus ergibt sich ein Restbetrag von 852.575,44 €.