Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:
Der Finanzierung der 2,75 Stellen an den drei Berufskollegs wird unter folgendem Vorbehalt zugestimmt:

 

1.      Kreismittel  werden  für  den  gesamten Förderzeitraum (2015 – 2017) nur in Höhe von 40 % bereitgestellt. Dies auch für den Fall, dass der Fördersatz des Landes reduziert werden sollte.

2.      Die Stelle für das Berufskolleg Wirtschaft kann nur dann eingerichtet werden, wenn nach Konkretisierung durch die Städte und Gemeinden des Kreises, abgestellt  auf die bisherigen BuT-Stellen, noch Landesmittel zur Verfügung stehen.

 


Die Kreistagsfraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 13. Februar 2015 einen Antrag nach § 5 Geschäftsordnung zur Beratung in der Jugendhilfeausschusssitzung zur Fortführung der Schulsozialarbeit gestellt. Es wird beantragt, dass der Kreis die Schulsozialarbeit an den kreiseigenen Schulen schnellstmöglich im bisherigen Umfang fortführt, d. h. es werden wie zuletzt 2,75 Stellen eingerichtet (fortgeführt), die aus dem Landesprogramm zu 60 % finanziert werden. Die verbleibenden 40 % Eigenmittel übernimmt der Kreis.

 

Der Antrag ist der Einladung beigefügt.

 

Bereits mit der Vorlage zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10. Dezember 2014 wurde mitgeteilt, dass das Land Nordrhein-Westfalen in den nächsten 3 Jahren (2015 bis 2017) für die Schulsozialarbeit Mittel zur Verfügung stellen wird. Das Land tritt nur zeitlich befristet ein, denn es sieht weiterhin den Bund in der Pflicht, die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in Deutschland zu finanzieren. Der Kreis erhält 576.847,89 €, sofern er einen Eigenanteil von 40 % = 384.564,59 € erbringt. Es wurde vorgeschlagen, unabhängig von der Schulsozialarbeit an Schulen der Städte und Gemeinden, für die kreiseigenen Schulen 2,75 Schulsozialarbeiterstellen zu finanzieren. Es handelt sich dabei um folgende Stellen:

 

1.            Berufskolleg Erkelenz                                   1,0

2.            Berufskolleg EST Geilenkirchen                               0,75

3.            Janusz-Korczak-Schule                                 1,0 (Bauernhofprojekt)

 

Der Finanzierung der Sozialarbeiterstelle für die Janusz-Korczak-Schule (Bauernhofprojekt) wurde zugestimmt. Die Entscheidung über die Finanzierung der 1,75 Stellen an den Berufskollegs wurde jedoch zurückgestellt.


 

Darüber hinaus haben die Schulleiter der 3 Berufskollegs ein Konzept „Fremde willkommen heißen – Integration fördern“ vorgelegt. Im Rahmen dieses Konzepts, das der Schulleiter des Berufskollegs EST, Herr Crott, in der Sitzung vorstellen wird, ergibt sich die Notwendigkeit für eine 1,0 Stelle Schulsozialarbeit für das Berufskolleg Wirtschaft. Bisher hatte dieses Berufskolleg im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets keine Stelle Schulsozialarbeit.

 

Mit E-Mail vom 13.02.2015 sind dem Kreis Heinsberg Details der Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) für die Jahre 2015 bis 2017 mitgeteilt worden (Fördersteckbrief). Grundlage für die Förderung sind die vom Ministerium angenommenen Kosten pro Schulsozialarbeiterstelle von 64.815,00 €. In dieser Höhe sind Personalkosten anerkennungsfähig.

 

Anträge auf Förderung können bis zum 30.09.2015 gestellt werden.

 

Das Antragsverfahren ist aufwändig. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

 

Ÿ       Ausgangslage am lokalen Arbeitsmarkt und Zielsetzung mit Hinweisen auf die Bedarfsstruktur,

Ÿ       Anzahl der geplanten und zu erreichenden Kinder und Jugendlichen mit einem Bezug zur Sozialraumstruktur bzw. zu dem Ansprachekonzept für Kinder und Jugendliche z. B. aus besonders benachteiligten Stadtteilen / Quartieren,

Ÿ       begründete Angaben zur Anzahl der zusätzlich finanzierten Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und –berater (z. B. Teilnehmerzusammensetzung),

Ÿ       Finanzierungsplan einschließlich der Erbringung von Eigenanteilen,

Ÿ       soweit relevant: Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn (ggfs. auch nur für einen Teil der Stellen).

 

Aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2013, das fehlende Bundesmittel nicht durch Kreismittel ersetzt werden sollen, bedarf es der Zustimmung des Kreistages.