Sitzung: 02.05.2023 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Beschluss: keine Beschlussfassung
Vorlage: 0046/2023
Es wird auf die der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel als Anlage beigefügte Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion gem. § 12 GeschO betr. „PV-Freiflächenanlage auf dem Gelände der ehemaligen Deponie Rothenbach“ vom 23.03.2023 verwiesen.
Ausschussvorsitzender Jansen macht den Vorschlag, auf die Verlesung der Antwort in der Sitzung zu verzichten und die Antwort der Niederschrift beizufügen. Die SPD-Kreistagsfraktion als Antragsteller sowie sämtliche Ausschussmitglieder sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Ausschussmitglied Kurth fragt an, ob die Einrichtung von PV-Anlagen auf dem Gelände der Deponie Hahnbusch in Vergessenheit geraten ist. Dezernent Lind berichtet, dass die Deponie Hahnbusch noch nicht soweit rekultiviert und abgedichtet ist, dass PV-Anlagen installiert werden können. Das Thema wird zu gegebener Zeit aufgegriffen.
Beantwortung der Anfrage:
Frage
1:
Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Realisierung der PV-Anlage auf dem Gelände der Deponie?
Antwort:
Die aktualisierte Planung sieht vor, dass die Errichtung der PV-Anlage in mehreren Phasen erfolgen soll. Zur Umsetzung der Errichtung der PV-Anlagen auf den bereits heute belegbaren Flächen (15 Hektar groß) soll eine Projektgesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG durch einen regionalen Energieversorger gegründet werden. An der von dem regionalen Energieversorgungsunternehmen gegründeten Projektgesellschaft will sich der Kreis Heinsberg nach Errichtung der Anlage mit höchstens 49,9 Prozent beteiligen. Für die ab den Jahren 2024 bzw. 2025 mit Photovoltaik belegbaren Flächen (9 Hektar groß) soll später eine zweite Projektgesellschaft (in der Struktur analog zur ersten Projektgesellschaft) mit einem Partner aus der Wasserstoffwirtschaft gegründet werden. Der erzeugte Strom soll hier teilweise für Zwecke der Wasserstoffwirtschaft verkauft werden können.
Frage
2:
Konnten die in der Sitzung vom 15.11.2022 beschriebenen rechtlichen Fragen geklärt werden?
Antwort:
Ursprünglich war geplant, dass die Projektgesellschaften die PV-Anlage errichten und betreiben und außerdem die nötigen behördlichen Genehmigungen einholen sollten. Der Kreis Heinsberg wollte im Zuge dessen der Projektgesellschaft die geänderte abfallrechtliche Zulassung übertragen. In einer Stellungnahme vom 15.11.2022 teilte die Bezirksregierung Köln jedoch mit, dass die Übertragung einer abfallrechtlichen Zulassung nur unter strengen Bedingungen und insbesondere nur nach einer Zuverlässigkeitsprüfung sowie der Prüfung der Sach- und Fachkunde der Projektgesellschaft möglich sei. Eine Übertragung der abfallrechtlichen Zulassung scheidet unter diesen Umständen für den Kreis Heinsberg aus. Geplant ist daher nunmehr, dass der Kreis Heinsberg beantragen wird, die abfallrechtliche Zulassung dahingehend zu ändern, dass die Errichtung und der Betrieb der PV-Anlage auf der Mülldeponie zulässig sind. Der Kreis Heinsberg selbst wird also die öffentliche Genehmigung für den Betrieb der PV-Anlage innehaben.
Die Errichtung und der Betrieb der PV-Anlage sollen allerdings weiterhin durch die Projektgesellschaften erfolgen. Durch privatrechtlichen Gestattungsvertrag will der Kreis Heinsberg den Projektgesellschaften die Fläche zur Nutzung im Rahmen der abfallrechtlichen Zulassung gegen ein marktübliches Entgelt überlassen. Der Gestattungsvertrag hat insbesondere sicherzustellen, dass die Projektgesellschaft dazu verpflichtet wird, die öffentlich-rechtlichen Pflichten, insbesondere den Schutz des Oberflächenabdichtungsystems, einzuhalten.
Frage
3:
Wann ist mit der Beratung der Entwürfe des Gesellschafts- und Überlassungsvertrages in den zuständigen Ausschüssen zu rechnen?
Antwort:
Der Verwaltung liegen nunmehr die Entwürfe der Gesellschaftsverträge sowie des Gestattungsvertrages vor. Die Entwürfe sind sowohl noch intern als auch mit den potenziellen Partnern abzustimmen. Ebenso liegt derzeit noch kein Planentwurf für die PV-Anlage vor. Dieser Planentwurf wird derzeit von den potenziellen Partnern erarbeitet. Eine Vorstellung in den politischen Gremien soll erfolgen, sobald die Vertragsentwürfe abgestimmt und ein Planentwurf erstellt worden sind. Dies dürfte in der ersten Sitzungsperiode nach den Sommerferien der Fall sein.
Frage
4:
Ist geplant, einen Teil der Stromproduktion für die Erzeugung von „Grünem Wasserstoff“ in Oberbruch zu nutzen?
Antwort:
siehe Antwort zu Frage 1