Sitzung: 12.03.2015 Kreistag
Landrat
Pusch teilt Folgendes mit:
„Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2014
Die Verwaltung arbeitet zurzeit mit Hochdruck an der Aufstellung des
Jahresabschlusses 2014. Ziel ist es, den Entwurf am 25.06.2015 in den Kreistag
einzubringen. Eine Prognose zum Jahresergebnis 2014 ist derzeit noch nicht
möglich, da noch zahlreiche wichtige Ertrags- und Aufwandspositionen in der
Bearbeitung sind.
Ich möchte Sie jedoch bereits heute über zwei wichtige Sachverhalte in
Kenntnis setzen, die den Jahresabschluss 2014 wesentlich beeinflussen:
1.
Pensionsrückstellungen
In der vergangenen Woche hat die Rheinische Versorgungskasse Köln die
Bewertung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen für den Kreis Heinsberg zum
31.12.2014 mitgeteilt. Die Verwaltung hat die Daten zwischenzeitlich
ausgewertet und errechnet, dass sich ein zusätzlicher Aufwand von rund 3,8 Mio.
€ ergibt. Im Haushaltsplan 2014 waren für diesen Bereich nach entsprechenden
Hochrechnungen der Versorgungskasse Aufwendungen in Höhe von rund
2 Mio. € vorgesehen. Dagegen ergibt sich aus der nun vorliegenden
Bewertung der Versorgungskasse eine Gesamtbelastung von 5,8 Mio. €.
Für die zusätzliche Belastung sind im Wesentlichen zwei Faktoren, auf
die die Kreisverwaltung keinen Einfluss hat, ursächlich:
1.
Die
rückwirkende Änderung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes für die
Jahre 2013 und 2014 trat erst im November 2014 in Kraft. Folglich wurden erst
zu diesem Zeitpunkt die gestaffelten Anpassungen in den Besoldungsgruppen ab A
11 umgesetzt. Die Rückwirkung für die beiden Jahre traf vollends die Bewertung
der Pensionsrückstellungen zum 31.12.2014.
2.
Die
Rheinische Versorgungskasse hat die Bewertung der Beihilfeverpflichtungen auf
eine neue Datengrundlage umgestellt. Hieraus ergeben sich höhere
Rückstellungen. Anlass für diese Umstellung sind die signifikant steigenden
Beihilfeaufwendungen im höheren Alter. Hiermit ist nicht die einzelne
Kostensituation des Kreises Heinsberg gemeint. Vielmehr steigen allgemein die
Beihilfeaufwendungen im höheren Lebensalter und vor allem die Beihilfekosten
für ambulante und stationäre Pflege.
Die hier dargestellte Entwicklung bei den Pensions-und
Beihilferückstellungen des Kreises Heinsberg ist kein Einzelfall. Aufgrund der
vorgegebenen Bewertungssystematik aus dem NKF-Haushaltsrecht sind alle Kommunen
in NRW grundsätzlich hiervon betroffen. Je nach Personal- und Altersstruktur
können die Effekte in den einzelnen Kreisen sowie bei den Städten und Gemeinden
allerdings unterschiedlich sein.
2.
Bundebeteiligung
für das Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bundessozialgericht in Kassel hat vorgestern entschieden, dass die
Pauschalzahlung des Bundes für das Bildungs- und Teilhabepaket 2012 nicht
nachträglich gekürzt werden darf. Der Bund hatte seine Finanzierungsbeteiligung
am Bildungs- und Teilhabepaket 2014 um vermeintliche Erstattungsansprüche gegen
die kommunalen Träger für das Jahr 2012 gekürzt. Diese Aufrechnung ist nach dem
Urteil des Bundessozialgerichts unzulässig, wodurch für den Kreis Mehrerträge
in Höhe von rund 0,9 Mio. € resultieren, die dem Jahresabschluss 2014
zuzuordnen sind.
In der Gegenüberstellung der beiden Sachverhalte steht dem Mehraufwand
für die Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von rund 3,8 Mio. € ein
Mehrertrag in Höhe von rund 0,9 Mio. € durch Erstattungen aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket gegenüber. Somit kann zumindest ein Teil der Belastung
aufgefangen werden. Ob es noch andere Kompensationseffekte im Jahresabschluss
2014 geben wird, bleibt den weiteren Jahresabschlussarbeiten vorbehalten.
Hierüber wird die Verwaltung voraussichtlich in der Sitzung des
Finanzausschusses vor den Sommerferien berichten.“