Landrat Pusch teilt Folgendes mit:

 

„Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014

 

Die Verwaltung arbeitet zurzeit mit Hochdruck an der Aufstellung des Jahresabschlusses 2014. Ziel ist es, den Entwurf am 25.06.2015 in den Kreistag einzubringen. Eine Prognose zum Jahresergebnis 2014 ist derzeit noch nicht möglich, da noch zahlreiche wichtige Ertrags- und Aufwandspositionen in der Bearbeitung sind.

 

Ich möchte Sie jedoch bereits heute über zwei wichtige Sachverhalte in Kenntnis setzen, die den Jahresabschluss 2014 wesentlich beeinflussen:

 

1.    Pensionsrückstellungen

 

In der vergangenen Woche hat die Rheinische Versorgungskasse Köln die Bewertung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen für den Kreis Heinsberg zum 31.12.2014 mitgeteilt. Die Verwaltung hat die Daten zwischenzeitlich ausgewertet und errechnet, dass sich ein zusätzlicher Aufwand von rund 3,8 Mio. € ergibt. Im Haushaltsplan 2014 waren für diesen Bereich nach entsprechenden Hochrechnungen der Versorgungskasse Aufwendungen in Höhe von rund 2 Mio. € vorgesehen. Dagegen ergibt sich aus der nun vorliegenden Bewertung der Versorgungskasse eine Gesamtbelastung von 5,8 Mio. €.

 

Für die zusätzliche Belastung sind im Wesentlichen zwei Faktoren, auf die die Kreisverwaltung keinen Einfluss hat, ursächlich:

 

1.              Die rückwirkende Änderung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes für die Jahre 2013 und 2014 trat erst im November 2014 in Kraft. Folglich wurden erst zu diesem Zeitpunkt die gestaffelten Anpassungen in den Besoldungsgruppen ab A 11 umgesetzt. Die Rückwirkung für die beiden Jahre traf vollends die Bewertung der Pensionsrückstellungen zum 31.12.2014.

 

2.              Die Rheinische Versorgungskasse hat die Bewertung der Beihilfeverpflichtungen auf eine neue Datengrundlage umgestellt. Hieraus ergeben sich höhere Rückstellungen. Anlass für diese Umstellung sind die signifikant steigenden Beihilfeaufwendungen im höheren Alter. Hiermit ist nicht die einzelne Kostensituation des Kreises Heinsberg gemeint. Vielmehr steigen allgemein die Beihilfeaufwendungen im höheren Lebensalter und vor allem die Beihilfekosten für ambulante und stationäre Pflege.

 

Die hier dargestellte Entwicklung bei den Pensions-und Beihilferückstellungen des Kreises Heinsberg ist kein Einzelfall. Aufgrund der vorgegebenen Bewertungssystematik aus dem NKF-Haushaltsrecht sind alle Kommunen in NRW grundsätzlich hiervon betroffen. Je nach Personal- und Altersstruktur können die Effekte in den einzelnen Kreisen sowie bei den Städten und Gemeinden allerdings unterschiedlich sein.

 

2.    Bundebeteiligung für das Bildungs- und Teilhabepaket

 

Das Bundessozialgericht in Kassel hat vorgestern entschieden, dass die Pauschalzahlung des Bundes für das Bildungs- und Teilhabepaket 2012 nicht nachträglich gekürzt werden darf. Der Bund hatte seine Finanzierungsbeteiligung am Bildungs- und Teilhabepaket 2014 um vermeintliche Erstattungsansprüche gegen die kommunalen Träger für das Jahr 2012 gekürzt. Diese Aufrechnung ist nach dem Urteil des Bundessozialgerichts unzulässig, wodurch für den Kreis Mehrerträge in Höhe von rund 0,9 Mio. € resultieren, die dem Jahresabschluss 2014 zuzuordnen sind.

 

In der Gegenüberstellung der beiden Sachverhalte steht dem Mehraufwand für die Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von rund 3,8 Mio. € ein Mehrertrag in Höhe von rund 0,9 Mio. € durch Erstattungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gegenüber. Somit kann zumindest ein Teil der Belastung aufgefangen werden. Ob es noch andere Kompensationseffekte im Jahresabschluss 2014 geben wird, bleibt den weiteren Jahresabschlussarbeiten vorbehalten. Hierüber wird die Verwaltung voraussichtlich in der Sitzung des Finanzausschusses vor den Sommerferien berichten.“