Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Nach derzeitigem Zahlenmaterial und Kenntnisstand geht der Kreistag davon aus, dass drei Notfallpraxen im Kreis Heinsberg unerlässlich und notwendig sind.

 

1.      Die Kreisverwaltung wird beauftragt, Informationen zur Auslastung der Notfallpraxen, der durchschnittlichen Wartezeiten in Normal- und Spitzenzeiten, der erforderlichen Anfahrtsentfernungen bei einer Konzentration auf ein oder zwei Standorte und der Wirtschaftlichkeit einzuholen und dem zu bildenden Gremium, dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales und dem Kreistag zu berichten.

2.      Der Kreistag bildet unter der Moderation des Leiters des Kreisgesundheitsamts ein interfraktionelles Gremium, das zusammen mit dem Landrat, den Vertretern der Ärzteschaft (Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO), Ärztekammer), den Betreibern der Notfallpraxen und jeweils einem Mitglied der im Kreistag vertretenen Fraktionen das Ziel verfolgt, eine an den Bedürfnissen der Patienten orientierte Notfallversorgung im Kreis zu erhalten.

Bei Bedarf können weitere Betroffene (Rettungsdienst, Krankenhäuser) an den Gesprächen beteiligt werden.

3.      Das Thema Notfallversorgung im Kreis Heinsberg kommt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 13.04.2015 sowie der Gesundheitskonferenz.

4.      Der Landrat berichtet dem Kreistag über die Ergebnisse dieses Gremiums. Die gefundene Position soll in eine gemeinsame breit getragene Erklärung des Kreistages münden.

 

 


Es wird auf den der Einladung zur Kreistagssitzung als Anlage beigefügten Antrag der SPD-Fraktion vom 23.02.2015 verwiesen.

 

Die FDP-Fraktion hat am 01.03.2015 einen Änderungsantrag gem. § 10 der GeschO eingereicht, der der Einladung zur Kreistagssitzung ebenfalls als Anlage beigefügt ist. Über den Antrag der FDP-Fraktion ist gem. § 10 Abs. 11 GeschO zuerst abzustimmen.

 

a)        Beschlussvorschlag der FDP-Fraktion:

 

1.         Die Kreisverwaltung wird beauftragt, Informationen zur Auslastung der Notfallpraxen, der durchschnittlichen Wartezeiten in Normal- und Spitzenzeiten, der erforderlichen Anfahrtsentfernungen bei einer Konzentration auf ein oder zwei Standorte und der Wirtschaftlichkeit einzuholen und dem Kreistag zu berichten.

2.         Der Landrat, der Leiter des Kreisgesundheitsamtes, der Geschäftsführer des Rettungsdienstes, Vertreter der Notfallpraxen, Krankenhäuser sowie der Vereinigungen/Verbände (Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO), Apotheker) setzen sich an einen Tisch mit dem Ziel die Notfallversorgung im Kreis zu sichern.

3.         Der Landrat berichtet dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung über die Ergebnisse der Runde.

4.         Die Notfallversorgung im Kreis Heinsberg wird Thema der nächsten Gesundheitskonferenz.

 

b)        Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion:

 

Der Kreistag des Kreises Heinsberg fordert die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und die Ärztekammer Nordrhein auf, die drei zentralen Notfallpraxen im Kreis Heinsberg zu erhalten.

 

Zunächst beantwortet Landrat Pusch die Anfrage der LINKE-Fraktion vom 19.02.2015 wie folgt:

„Die LINKE-Fraktion hat mit Schreiben vom 19.02.2015 um Mitteilung gebeten, ob und ggf. welche Notfallpraxen im Kreis Heinsberg von der Reform des ärztlichen Notfalldienstes betroffen sind. Bevor wir zur Abstimmung über die vorliegenden Anträge kommen, möchte ich diese Anfrage wie folgt beantworten:

 

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein hat in ihrer letzten Sitzung am 11.2.15 umfangreiche Änderungen im ärztlichen Bereitschaftsdienst für den Landesteil Nordrhein als Vorschlag an den zuständigen Vorstand der KV Nordrhein beschlossen.

 

Für den Kreis Heinsberg wird dabei vorgeschlagen, dass statt derzeit drei Notfallpraxen nur noch eine Notfallpraxis für den Kreis Heinsberg mit einem sogenannten Sitzdienst, d. h. Präsenzdienst, bis jeweils 24.00 Uhr vorgehalten werden. Zusätzlich können auf besonderen Antrag der örtlichen Gremien von KV (und Ärztekammer) und Genehmigung durch den KV-Vorstand Dependancen unter Wahrung der Kostenneutralität eingerichtet werden.

 

Neben dem sogenannten Sitzdienst soll ein zentral von der KV organisierter Fahrdienst für die gesamte Zeit des ärztlichen Notdienstes, in unserem Gebiet  für die Kreise Düren, Heinsberg und die Städteregion Aachen, eingerichtet werden. Neben dieser allgemeinärztlich orientierten Dienstvorhaltung soll gebietskörperschaftsübergreifend ein hals-nasen-ohren-ärztlicher und augenärztlicher Bereitschaftsdienst zur Verfügung stehen. Dies gilt für festzulegende Präsenzzeiten auch für einen kinderärztlichen Bereitschaftsdienst. Dieser soll an einem noch zu bestimmenden Ort für die Kreise Viersen, Heinsberg und die Stadt Mönchengladbach zuständig sein und als Präsenzdienst zur Verfügung stehen.

 

Die Diensteinteilung des Sitzdienstes im allgemeinen ärztlichen Notdienst und im diesen ergänzenden fachärztlichen Notdienst soll  innerhalb folgender  Zeitfenster erfolgen:

 

-          am Montag, Dienstag und Donnerstag zwischen 19.00 Uhr und 24.00 Uhr

-          am Mittwoch und Freitag zwischen 15.00 Uhr und 24.00 Uhr

-          am Samstag und Sonntag zwischen 8.00 Uhr und 24.00 Uhr.

-           

Die Vertreterversammlung der KV Nordrhein fordert den Vorstand der KV in ihrer Sitzung auf, die vorgesehenen Änderungen im Laufe des Kalenderjahres 2015 zur Umsetzung zu bringen, auf  eine Änderung der gemeinsamen Notdienstordnung  von Ärztekammer und KV hinzuwirken  und bereits jetzt die im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vorgesehene vermehrte Einbindung von Krankenhäusern und Kliniken bei ärztlichen Bereitschaftsdiensten in der neuen Notdienstordnung für den KV Bereich Nordrhein zu berücksichtigen.

 

Aufgrund der nunmehr bekanntgewordenen gravierenden Änderungen in der Vorhaltung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist vorgesehen, dass sich der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Kreistages am 13.4.15 mit den bis dato bekannt gewordenen Änderungen befasst und gegebenenfalls Anregungen an die zuständigen Gremien von KV und Ärztekammer erarbeitet.“

 

Die Kreistagsfraktionen betonen übereinstimmend den unbedingt notwendigen Erhalt der drei bestehenden Notfallpraxen. Kreistagsmitglied Dr. Kehren spricht sich im Namen der CDU-Fraktion jedoch gegen die Verabschiedung einer Resolution aus, da sich dies ggf. negativ auf die angestrebten Gespräche auswirken könnte und unterbreitet folgenden von CDU und FDP gemeinsam erarbeiteten Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Kreisverwaltung wird beauftragt, Informationen zur Auslastung der Notfallpraxen, der durchschnittlichen Wartezeiten in Normal- und Spitzenzeiten, der erforderlichen Anfahrtsentfernungen bei einer Konzentration auf ein oder zwei Standorte und der Wirtschaftlichkeit einzuholen und dem zu bildenden Gremium, dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales und dem Kreistag zu berichten.

2.      Der Kreistag bildet unter der Moderation des Leiters des Kreisgesundheitsamts ein interfraktionelles Gremium, das zusammen mit dem Landrat, den Vertretern der Ärzteschaft (Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO), Ärztekammer), den Betreibern der Notfallpraxen und jeweils einem Mitglied der im Kreistag vertretenen Fraktionen das Ziel verfolgt, eine an den Bedürfnissen der Patienten orientierte Notfallversorgung im Kreis zu erhalten.

Bei Bedarf können weitere Betroffene (Rettungsdienst, Krankenhäuser) an den Gesprächen beteiligt werden.

3.      Das Thema Notfallversorgung im Kreis Heinsberg kommt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 13.04.2015 sowie der Gesundheitskonferenz.

4.      Der Landrat berichtet dem Kreistag über die Ergebnisse dieses Gremiums. Die gefundene Position soll in eine gemeinsame breit getragene Erklärung des Kreistages münden.

 

Nach ausführlicher Diskussion verständigt sich der Kreistag darauf, dem v. g. Beschlussvorschlag folgende Formulierung voranzustellen:

 

Nach derzeitigem Zahlenmaterial und Kenntnisstand geht der Kreistag davon aus, dass drei Notfallpraxen im Kreis Heinsberg unerlässlich und notwendig sind.

 

Über diesen geänderten Beschlussvorschlag lässt Landrat Pusch abstimmen.