Sitzung: 12.03.2015 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0036/2015
Beschlussvorschlag:
Nach derzeitigem Zahlenmaterial und Kenntnisstand geht der Kreistag davon aus, dass drei Notfallpraxen im Kreis Heinsberg unerlässlich und notwendig sind.
1. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, Informationen zur
Auslastung der Notfallpraxen, der durchschnittlichen Wartezeiten in Normal- und
Spitzenzeiten, der erforderlichen Anfahrtsentfernungen bei einer Konzentration
auf ein oder zwei Standorte und der Wirtschaftlichkeit einzuholen und dem zu
bildenden Gremium, dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales und dem Kreistag
zu berichten.
2. Der Kreistag bildet unter der Moderation des Leiters des
Kreisgesundheitsamts ein interfraktionelles Gremium, das zusammen mit dem
Landrat, den Vertretern der Ärzteschaft (Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
(KVNO), Ärztekammer), den Betreibern der Notfallpraxen und jeweils einem
Mitglied der im Kreistag vertretenen Fraktionen das Ziel verfolgt, eine an den
Bedürfnissen der Patienten orientierte Notfallversorgung im Kreis zu erhalten.
Bei Bedarf können weitere Betroffene (Rettungsdienst,
Krankenhäuser) an den Gesprächen beteiligt werden.
3. Das Thema Notfallversorgung im Kreis Heinsberg kommt auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales
am 13.04.2015 sowie der Gesundheitskonferenz.
4. Der Landrat berichtet dem Kreistag über die Ergebnisse dieses
Gremiums. Die gefundene Position soll in eine gemeinsame breit getragene
Erklärung des Kreistages münden.
Es wird auf den der Einladung zur Kreistagssitzung als
Anlage beigefügten Antrag der SPD-Fraktion vom 23.02.2015 verwiesen.
Die FDP-Fraktion hat am 01.03.2015 einen
Änderungsantrag gem. § 10 der GeschO eingereicht, der der Einladung zur
Kreistagssitzung ebenfalls als Anlage beigefügt ist. Über den Antrag der
FDP-Fraktion ist gem. § 10 Abs. 11 GeschO zuerst abzustimmen.
a)
Beschlussvorschlag der FDP-Fraktion:
1.
Die
Kreisverwaltung wird beauftragt, Informationen zur Auslastung der
Notfallpraxen, der durchschnittlichen Wartezeiten in Normal- und Spitzenzeiten,
der erforderlichen Anfahrtsentfernungen bei einer Konzentration auf ein oder
zwei Standorte und der Wirtschaftlichkeit einzuholen und dem Kreistag zu
berichten.
2.
Der
Landrat, der Leiter des Kreisgesundheitsamtes, der Geschäftsführer des
Rettungsdienstes, Vertreter der Notfallpraxen, Krankenhäuser sowie der
Vereinigungen/Verbände (Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO),
Apotheker) setzen sich an einen Tisch mit dem Ziel die Notfallversorgung im
Kreis zu sichern.
3.
Der
Landrat berichtet dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung über die Ergebnisse
der Runde.
4.
Die Notfallversorgung
im Kreis Heinsberg wird Thema der nächsten Gesundheitskonferenz.
b)
Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion:
Der Kreistag des Kreises Heinsberg fordert die
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und die Ärztekammer Nordrhein auf, die
drei zentralen Notfallpraxen im Kreis Heinsberg zu erhalten.
Zunächst beantwortet Landrat Pusch die Anfrage der
LINKE-Fraktion vom 19.02.2015 wie folgt:
„Die
LINKE-Fraktion hat mit Schreiben vom 19.02.2015 um Mitteilung gebeten, ob und
ggf. welche Notfallpraxen im Kreis Heinsberg von der Reform des ärztlichen
Notfalldienstes betroffen sind. Bevor wir zur Abstimmung über die vorliegenden
Anträge kommen, möchte ich diese Anfrage wie folgt beantworten:
Die
Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein hat in ihrer
letzten Sitzung am 11.2.15 umfangreiche Änderungen im ärztlichen
Bereitschaftsdienst für den Landesteil Nordrhein als Vorschlag an den
zuständigen Vorstand der KV Nordrhein beschlossen.
Für
den Kreis Heinsberg wird dabei vorgeschlagen, dass statt derzeit drei
Notfallpraxen nur noch eine Notfallpraxis für den Kreis Heinsberg mit einem
sogenannten Sitzdienst, d. h. Präsenzdienst, bis jeweils 24.00 Uhr vorgehalten
werden. Zusätzlich können auf besonderen Antrag der örtlichen Gremien von KV
(und Ärztekammer) und Genehmigung durch den KV-Vorstand Dependancen unter
Wahrung der Kostenneutralität eingerichtet werden.
Neben
dem sogenannten Sitzdienst soll ein zentral von der KV organisierter Fahrdienst
für die gesamte Zeit des ärztlichen Notdienstes, in unserem Gebiet für die Kreise Düren, Heinsberg und die
Städteregion Aachen, eingerichtet werden. Neben dieser allgemeinärztlich
orientierten Dienstvorhaltung soll gebietskörperschaftsübergreifend ein
hals-nasen-ohren-ärztlicher und augenärztlicher Bereitschaftsdienst zur
Verfügung stehen. Dies gilt für festzulegende Präsenzzeiten auch für einen
kinderärztlichen Bereitschaftsdienst. Dieser soll an einem noch zu bestimmenden
Ort für die Kreise Viersen, Heinsberg und die Stadt Mönchengladbach zuständig
sein und als Präsenzdienst zur Verfügung stehen.
Die
Diensteinteilung des Sitzdienstes im allgemeinen ärztlichen Notdienst
und im diesen ergänzenden fachärztlichen Notdienst soll innerhalb folgender Zeitfenster erfolgen:
-
am
Montag, Dienstag und Donnerstag zwischen 19.00 Uhr und 24.00 Uhr
-
am
Mittwoch und Freitag zwischen 15.00 Uhr und 24.00 Uhr
-
am
Samstag und Sonntag zwischen 8.00 Uhr und 24.00 Uhr.
-
Die
Vertreterversammlung der KV Nordrhein fordert den Vorstand der KV in ihrer
Sitzung auf, die vorgesehenen Änderungen im Laufe des Kalenderjahres 2015 zur
Umsetzung zu bringen, auf eine Änderung
der gemeinsamen Notdienstordnung von
Ärztekammer und KV hinzuwirken und
bereits jetzt die im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vorgesehene vermehrte
Einbindung von Krankenhäusern und Kliniken bei ärztlichen Bereitschaftsdiensten
in der neuen Notdienstordnung für den KV Bereich Nordrhein zu berücksichtigen.
Aufgrund
der nunmehr bekanntgewordenen gravierenden Änderungen in der Vorhaltung des
ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist vorgesehen, dass sich der Ausschuss für
Gesundheit und Soziales des Kreistages am 13.4.15 mit den bis dato bekannt
gewordenen Änderungen befasst und gegebenenfalls Anregungen an die zuständigen
Gremien von KV und Ärztekammer erarbeitet.“
Die
Kreistagsfraktionen betonen übereinstimmend den unbedingt notwendigen Erhalt
der drei bestehenden Notfallpraxen. Kreistagsmitglied Dr. Kehren spricht sich
im Namen der CDU-Fraktion jedoch gegen die Verabschiedung einer Resolution aus,
da sich dies ggf. negativ auf die angestrebten Gespräche auswirken könnte und
unterbreitet folgenden von CDU und FDP gemeinsam erarbeiteten
Beschlussvorschlag:
1. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, Informationen zur
Auslastung der Notfallpraxen, der durchschnittlichen Wartezeiten in Normal- und
Spitzenzeiten, der erforderlichen Anfahrtsentfernungen bei einer Konzentration
auf ein oder zwei Standorte und der Wirtschaftlichkeit einzuholen und dem zu
bildenden Gremium, dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales und dem Kreistag
zu berichten.
2. Der Kreistag bildet unter der Moderation des Leiters des
Kreisgesundheitsamts ein interfraktionelles Gremium, das zusammen mit dem
Landrat, den Vertretern der Ärzteschaft (Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
(KVNO), Ärztekammer), den Betreibern der Notfallpraxen und jeweils einem
Mitglied der im Kreistag vertretenen Fraktionen das Ziel verfolgt, eine an den
Bedürfnissen der Patienten orientierte Notfallversorgung im Kreis zu erhalten.
Bei Bedarf können weitere Betroffene (Rettungsdienst,
Krankenhäuser) an den Gesprächen beteiligt werden.
3. Das Thema Notfallversorgung im Kreis Heinsberg kommt auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales
am 13.04.2015 sowie der Gesundheitskonferenz.
4. Der Landrat berichtet dem Kreistag über die Ergebnisse dieses
Gremiums. Die gefundene Position soll in eine gemeinsame breit getragene
Erklärung des Kreistages münden.
Nach
ausführlicher Diskussion verständigt sich der Kreistag darauf, dem v. g.
Beschlussvorschlag folgende Formulierung voranzustellen:
Nach derzeitigem Zahlenmaterial und Kenntnisstand geht der Kreistag davon aus, dass drei Notfallpraxen im Kreis Heinsberg unerlässlich und notwendig sind.
Über
diesen geänderten Beschlussvorschlag lässt Landrat Pusch abstimmen.