Sitzung: 12.03.2015 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0039/2015
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2013 wird zur Kenntnis genommen und
dem Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren Prüfung zugeleitet.
Nach § 116 der Gemeindeordnung NRW (GO) hat der Kreis Heinsberg in
jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen
Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
aufzustellen. Der Gesamtabschluss hat folgende Bestandteile:
- Gesamtbilanz,
- Gesamtergebnisrechnung
und
- Gesamtanhang.
Der Gesamtabschluss ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Dem
Gesamtanhang ist gemäß § 51 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO)
eine Kapitalflussrechnung beizufügen. Zudem ist dem Gesamtabschluss gemäß § 117
Abs. 1 GO ein Beteiligungsbericht beizufügen.
Der nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften von Kreiskämmerer
Schöpgens aufgestellte Entwurf des Gesamtabschlusses 2013 wurde von Landrat
Pusch ohne Abweichungen bestätigt.
Gemäß § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO) in Verbindung mit § 116 Abs. 1
GO ist der Entwurf des Gesamtabschlusses dem Kreistag zuzuleiten. Bevor eine
Beschlussfassung über die Feststellung des Gesamtabschlusses 2013 im Kreistag
erfolgen kann, ist dieser gemäß § 116 Abs. 6 GO vom
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Der Gesamtabschluss hat einen erheblichen Umfang, der mit dem Umfang des Haushaltsplans vergleichbar ist. Entsprechend der bisherigen Verfahrensweise wird schon aus wirtschaftlichen Gründen auf die Erstellung einer Vielzahl von Exemplaren des Gesamtwerkes und eine Versendung mit den Erläuterungen zur Kreistagssitzung am 12.03.2015 verzichtet. Als Anlagen sind die Entwürfe der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung sowie der Kapitalflussrechnung beigefügt. Selbstverständlich haben alle Kreistagsabgeordneten die Möglichkeit, die vollständigen Unterlagen beim Amt für Finanzwirtschaft und Beteiligungen einzusehen.