Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 1, Enthaltungen: 0

a)        Schulsozialarbeit an kreiseigenen Schulen

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seinen Sitzungen am 10. Dezember 2014 und 02.03.2015 einstimmig beschlossen, die bisher nach dem Bildungs- und Teilhabepaket eingerichteten Stellen Schulsozialarbeit an der Janusz-Korczak-Schule (1,0) sowie an den Berufskollegs Erkelenz (1,0) und Geilenkirchen (0,75) weiter zu führen.

 

Es wird auf die den Sitzungseinladungen beigefügten Erläuterungen verwiesen.

 

Aufgrund des von Herrn Crott (Berufskolleg) in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02. März 2015 vorgestellten Konzepts „Fremde willkommen heißen – Integration fördern“ ergibt sich die Notwendigkeit für eine 1,0 Stelle Schulsozialarbeit für das Berufskolleg Wirtschaft.

Bisher hatte dieses Berufskolleg im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets keine Stelle Schulsozialarbeit.

Wie den Erläuterungen zur Weiterführung der Schulsozialarbeit bei den kreisangehörigen Kommunen entnommen werden kann, ist aufgrund des bislang geltend gemachten Bedarfs der Kommunen davon auszugehen, dass für den Kreis insgesamt 3,75 Stellen zur Verfügung stehen.

Die 1,0 Stelle Schulsozialarbeit an der Janusz-Korczak-Schule wird wie folgt finanziert:

60 % aus Landesmitteln und 40 % aus der Inklusionspauschale. Kreismittel sind hierfür nicht notwendig.

 

 

b)        Maßnahmen der Städte und Gemeinden

 

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) hat am 13.02.2015 einen Fördersteckbrief zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) für die Jahre 2015 bis 2017 herausgegeben. Daraus ergibt sich für den Kreis Heinsberg ein Förderbetrag von maximal 961.411,48 €. Bei vom Ministerium angenommen Kosten pro Schulsozialarbeiterstelle von 64.815,00 € ergeben sich rechnerisch 14,83 Stellen, die maximal gefördert werden. Bei Inanspruchnahme dieser Maximalstellenzahl ergäbe sich bei einem Eigenanteil von 40 % (384.564,59 €) eine Netto-Förderung von 576.846,89 €. Anträge können bis zum 30.09.2015 gestellt werden. Die Auszahlung würde auf Anforderung des Kreises jeweils zum 01.05. und 01.10. eines jeden Jahres erfolgen.

 

Zuwendungsempfänger können nur Kreise und kreisfreie Städte sein, eine Weiterleitung der Zuwendung an Städte und Gemeinden ist möglich. Die Möglichkeit, Zuwendungen an Schulzweckverbände weiterzuleiten und die Möglichkeit der Städte und Gemeinden, ihrerseits z. B. Verbände mit der Wahrnehmung der Schulsozialarbeit zu beauftragen, wird derzeit bei der Bezirksregierung Köln geprüft.

 

Der Kreis selbst beabsichtigt, 3,75 Schulsozialarbeiterstellen einzurichten. Hierzu wird auf die Erläuterungen zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses verwiesen. Damit wären rechnerisch weitere 11,08 Stellen bei den Städten und Gemeinden förderfähig.

 

Seitens der Städte und Gemeinden wurde folgender Bedarf gemeldet, dem rein informatorisch die in der Zeit bis zum Auslaufen der Finanzierung aus Bundesmitteln zum 31.07.2014 tatsächlich aus BuT-Mitteln finanzierten Schulsozialarbeiter gegenübergestellt werden:

 

Stadt/Gemeinde

gemeldeter Bedarf

Stellen(anteil)

bis 2014 aus Bundesmitteln finanzierte

 Stellen

Erkelenz

4 Stellen

4,0

3

Gangelt

25 Std./Woche Zweckverband

Gesamtschule Gangelt-Selfkant

0,64

1

Geilenkirchen

1 Stelle

vorbehaltlich der Entscheidung der politischen Gremien

1,0

2

Heinsberg

2 - 3 Stellen

2,0 – 3,0

2

Hückelhoven

2 - 2,5 Stellen

2,0 – 2,5

2

Selfkant

s. Gangelt f. Schulzweckverband

 

1

Übach-Palenberg

wegen Eigenbeteiligung kein Interesse

 

3

Waldfeucht

10 Std./Woche

0,26

1

Wassenberg

½ Stelle

0,50

1

Wegberg

1 Stelle

1,0

2

insgesamt:

 

11,4 – 12,9

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Bei einer Fortsetzung der Schulsozialarbeit im bisherigen BuT-Umfang in den Kommunen, die Interesse bekundet haben, stünden die erforderlichen Stellen zur Verfügung, zugleich verblieben genügend Mittel, um die insgesamt 3,75 kreiseigenen Stellen einzurichten. Da sich noch nicht alle Städte und Gemeinden abschließend festgelegt haben, ist nicht auszuschließen, dass sich bei der Zahl und/oder Verteilung der Schulsozialarbeiterstellen noch Änderungen ergeben. Aufgrund der beschränkten Fördermittel soll zunächst eine Weiterleitung an die interessierten Kommunen maximal im Umfang der bisherigen BuT-Stellen erfolgen. Sollten im Nachgang noch diejenigen Kommunen, die bisher noch nicht in vollem BuT-Umfang Interesse bekundet haben, einen zusätzlichen Bedarf anmelden, wäre die Finanzierung der zusätzlichen Stelle am BK Wirtschaft nicht möglich.

 

Die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln nach dem Fördersteckbrief des MAIS sind von den Städten und Gemeinden zu erbringen bzw. nachzuweisen. Erforderlich ist des Weiteren, dass zwischen dem Kreis und den Städten und Gemeinden entsprechende Weiterleitungsvereinbarungen getroffen werden.

 

Der 40prozentige Eigenanteil wäre von den Städten und Gemeinden zu tragen. Der Fördersteckbrief ermöglicht dies auch ausdrücklich für Kommunen in schwieriger Haushaltssituation.

 

Bezug nehmend auf den Antrag der FW-Fraktion vom 05.03.2015 führt Landrat Pusch aus, vorrangiges Ziel sei es, die Schulsozialarbeiterstellen, die nach dem Bildungs- und Teil-habepaket eingerichtet waren, weiter zu führen.

 

Nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT) waren seitens des Kreises 1,75 Stellen an den Berufskollegs  eingerichtet und zwar:

                Berufskolleg Erkelenz 1,0

                Berufskolleg EST Geilenkirchen 0,75

 

Die drei Berufskollegs hätten nunmehr ein gemeinsames Konzept „Fremde willkommen heißen – Integration fördern“ entwickelt für die Betreuung von SchülerInnen in den Internationalen Förderklassen. Das Konzept sei in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.03.2015 vorgestellt worden. Damit das Konzept erfolgreich umgesetzt werden könne, sei es erforderlich, 1,0 Stelle Schulsozialarbeit dem Berufskolleg Wirtschaft über den bisherigen BuT-Rahmen zuzuweisen. Nach Abfrage bei den Kommunen des Kreises ergebe sich die Möglichkeit, diese erforderliche Stelle einzurichten.  Darüber hinaus verbleibe ein noch nicht zugewiesener Stellenanteil von 0,68.

 

Die nach dem BuT geschaffene Stelle für das Bauernhofprojekt werde ebenfalls wieder eingerichtet. Die Finanzierung erfolge mit Landesmitteln und der Inklusionspauschale.

 

Im Übrigen werde auf die Erläuterungen zu den Einladungen Jugendhilfeausschuss und Kreisausschuss verwiesen.

 

Die Leiterin des Kreisgymnasiums, Frau Krewald, habe in einem Telefongespräch gegenüber dem Amtsleiter des Jugendamtes einen Bedarf für Schulsozialarbeit angemeldet. Bisher war am Kreisgymnasium keine Stelle eingerichtet. Frau Krewald sei gebeten worden, den Bedarf schriftlich darzulegen. Dies sei mit Antrag vom 23. Januar 2015 geschehen.

Im Antrag werde die Bereitschaft erklärt, den Ist-Zustand mit Zahlenmaterial und Fallbeispielen zu untermauern. Trotz Aufforderung seien dem Kreis bisher keine Detailinformationen vorgelegt worden.

 

Aus dem Landesmittelprogramm „Schulsozialarbeit“ stehe noch ein Stellenanteil von 0,68 zur Verfügung. Hieraus könne ein evtl. Bedarf des Kreisgymnasiums von 0,5 Stellen bedient werden. Bei einem Bedarf von 0,75 Stellen müsste vom Bauernhofprojekt ein Stellenanteil von 0,07 abgezogen werden. Der sich daraus ergebende Fehlbetrag für das Bauerhofprojekt könne aus der Inklusionspauschale entnommen werden.

 

Im Übrigen sei noch nicht abschließend geklärt, ob die Städte und Gemeinden den gemeldeten Bedarf in Gänze abrufen würden.

 

Vor diesem Hintergrund empfehle er, den Beschlusstext wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:

 

a)         Der Finanzierung von 2,75 Stellen an den drei Berufskollegs wird unter folgendem Vorbehalt zugestimmt: Kreismittel werden für den gesamten Förderzeitraum (2015 – 2017) nur in Höhe von 40 % bereitgestellt. Dies auch für den Fall, dass der Fördersatz des Landes reduziert werden sollte.

Der dargestellten Finanzierung der 1,0 Stelle Schulsozialarbeit an der Janusz-Korczak-Schule wird zugestimmt.

 

b)         Der Kreis Heinsberg wird die vom Land NRW zur Verfügung gestellten Fördermittel beantragen und diese mit einem Stellenumfang von max. 11,08 Stellen entsprechend noch konkret zu treffender Vereinbarungen an die Städte und Gemeinden weiterleiten.

 

c)                  Sollte ein Bedarf für Schulsozialarbeit für das Kreisgymnasium festgestellt werden, kann max. eine Stelle mit 0,75 BU eingerichtet werden. Hierüber wäre in der nächsten Kreistagssitzung zu entscheiden.

 

Frau Allgemeine Vertreterin Machat weist ergänzend darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 02.03.2015 über den Antrag des Kreisgymnasiums informiert worden sei. Auf Nachfrage erläutert sie, dass die ggf. einzurichtende Stelle beim Kreisgymnasium über die differenzierte Kreisumlage abgerechnet werde.

 

Nach kurzer Diskussion lässt Landrat Pusch über den ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen.