Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es wird auf die als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügte Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gem. § 12 GeschO betr. „Einbau intelligenter Messeinrichtungen (Smart Meter) und Nutzung dynamischer Stromtarife im Kreisgebiet“ vom 11.05.2023 verwiesen.

 

Landrat Pusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

1. Wie ist der Stand des Smart-Meter-Rollouts bei den Netzbetreibern im Kreisgebiet? In wie vielen Haushalten bzw. Betrieben stehen bereits Smart Meter zur Verfügung?

 

Antwort: Durch das Anfang September 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wurde das Messstellenbetriebsgesetz als zentrales Gesetz für den Messstellenbetrieb eingeführt. Es ist Grundlage für die Einführung intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen. Umgangssprachlich werden die intelligenten Messsysteme dabei als Smart-Meter bezeichnet.

 

Das Messstellenbetriebsgesetz soll durch das sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindliche Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende geändert werden. Diese Änderung sieht einen Rolloutfahrplan mit verbindlichen Zielen bis zum Jahr 2030 vor. Die Messstellenbetreiber wären dann per Gesetz beauftragt, die angeschlossenen Verbrauchsstellen schrittweise mit Smart-Metern auszustatten. Beginnend mit dem Jahr 2025 ist der Einbau von intelligenten Messsystemen verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung. Bis 2030 sollen alle diese Abnehmer entsprechend mit Smart-Metern ausgestattet sein. Auch Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, sollen das Recht auf den freiwilligen Einbau eines intelligenten Stromzählers haben.

 

Für den Einbau und Betrieb des intelligenten Messsystems ist zunächst der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber verantwortlich. Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber. Der Bürger hat jedoch die Möglichkeit, einen anderen Messstellenbetreiber zu beauftragen. 

 

Die örtlichen Netzbetreiber sind wiederum auf der Grundlage eines Konzessionsvertrages mit den jeweiligen Kommunen im Kreisgebiet tätig. Dem Kreis sind die Inhalte der Konzessionsverträge nicht bekannt. Daher liegen dem Kreis auch keine Informationen zum Umsetzungsstand des Smart-Meter-Rollouts vor. Die Überwachung des Rollouts liegt in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur.

 

 

2. Welche Planungen gibt es für den weiteren Ausbau? Sind hierzu kurz- oder mittelfristig Änderungen zu erwarten?

 

Antwort: Es wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. Der weitere Ausbau ist eine Angelegenheit der Netzbetreiber bzw. der konzessionsgebenden Kommunen. Nach Auskunft der Bundesnetzagentur hat der Bürger jedoch individuell die Möglichkeit, einen anderen Messstellenbetreiber als den örtlichen Netzbetreiber zu beauftragen.

 

 

3. Welche Möglichkeiten sieht die Kreisverwaltung, den Prozess zu beschleunigen?

 

Antwort: Auch hier wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verweisen. Der Kreis hat aufgrund seiner Unzuständigkeit keine durchgreifenden Möglichkeiten, um diesen Prozess zu beschleunigen.

 

 

4. Ist die perspektivische Nutzung von dynamischen Stromtarifen auch für die Kreisliegenschaften geplant, z.B. zum Laden von E-Autos?

 

Antwort: Für den Verwaltungsbetrieb bringt ein dynamischer Stromtarif - jedenfalls nach aktuellem Sachstand - keinen relevanten Nutzen, da zu Zeiten günstiger Tarife in der Regel kein Dienstbetrieb stattfindet. Im Gegensatz zu privaten Haushalten lässt sich die Notwendigkeit einer Stromabnahme von Schul- und Verwaltungsgebäuden nur beschränkt steuern und in die Nachtstunden verschieben. Im Tagesbetrieb wiederum werden die kreiseigenen Liegenschaften weitestgehend von eigenen PV-Anlagen versorgt werden. Eine Beschränkung der dynamischen Tarifierung auf einzelne Abnehmer (z.B. die Ladesäulen für E-Fahrzeuge) setzt voraus, dass diesbezüglich separate Hausanschlüsse verlegt werden müssten, deren erheblichen Kosten eine finanzielle Einsparung auf Verbrauchsseite deutlich schmälern oder gar kompensieren würden. Da derzeit noch keine Konditionen für dynamische Tarife bekannt sind, kann hierzu allerdings noch keine verbindliche Aussage getroffen werden. Die Verwaltung wird die weitere Entwicklung im Blick behalten und zu gegebener Zeit eine Neubewertung vornehmen.“

 

 

Auf Nachfrage der anfragestellenden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt Landrat Pusch, dass man trotz mittelbarer Beteiligung an der NEW nicht deren Geschäftspolitik beeinflussen könne und der Nutzen der Smart-Meter derzeit noch unklar sei. Zudem verweist er auf die Gesetzesinitiative.