Sitzung: 07.06.2023 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0050/2023
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Entwurf vorliegende
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung
der Entgelt- und Besoldungsabrechnung zwischen der Gemeinde Waldfeucht und dem
Kreis Heinsberg abzuschließen.
Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, die Vereinbarung redaktionell anzupassen, wird die Verwaltung ermächtigt, diesen Änderungen zuzustimmen, ohne dass es einer erneuten Beschlussfassung des Kreistages bedarf.
Der Kreis Heinsberg arbeitet mit der Gemeinde Waldfeucht
seit dem Jahr 2019 im Rahmen der Entgelt- und Besoldungsabrechnung
interkommunal zusammen. Hierbei führt der Kreis für die Gemeinde Waldfeucht die
Entgelt- und Besoldungsabrechnung durch. Seitens der Gemeinde Waldfeucht werden
dem Kreis Heinsberg die anteiligen Personalkosten erstattet. Im Rahmen dieses
Projekts wurden erste Erfahrungen zu Möglichkeiten der interkommunalen
Zusammenarbeit im Bereich der gemeinsamen Entgelt- und Besoldungsabrechnung
gesammelt, welche folglich zu einer Ausweitung der interkommunalen
Zusammenarbeit mit den
Gemeinden
Gangelt und Selfkant sowie der Stadt Heinsberg geführt haben.
Mit
den Gemeinden Gangelt und Selfkant sowie der Stadt Heinsberg wurden
öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gemäß §
23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) über die Zusammenarbeit geschlossen. Es ist
jetzt beabsichtigt – auch vor dem Hintergrund der Umsatzsteuerpflicht der
Leistung –, die interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Waldfeucht
ebenfalls durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung auszugestalten.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit werden der
Gemeinde Waldfeucht dauerhaft Kosten für die Administration der
Personalabrechnungssoftware LOGA der P&I AG sowie für das Datenhosting
erspart bleiben. Darüber hinaus könnte die Dienstleistungsqualität und der
Dienstleistungsumfang zu sinkenden Kosten aufgrund des Skalenvorteils
verbessert werden. Die auf die Gemeinde Waldfeucht entfallenden Pflege- und
Nutzungsgebühren würden im Rahmen der Vereinbarung vollständig an den Kreis
Heinsberg erstattet.
Der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
wurde inhaltlich vorab mit der Gemeinde Waldfeucht abgestimmt und ist der
Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses als Anlage beigefügt. Dieser bedarf
der Zustimmung des Kreistages und des Rates der Gemeinde Waldfeucht.