Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage der im Jahr 2020 beschlossenen Museumskonzeption und der entsprechenden Aktualisierung werden Betriebskostenzuschüsse – unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Förderung durch die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde – in Höhe von

 

1.500,00 € an die musealen Einrichtungen:

 

¾     Bauernmuseum Selfkant,

¾     Bergfried Wassenberg,

¾     Besucherbergwerk Schacht 3, Hückelhoven,

¾     Dokumentationszentrum Glanzstoff, Heinsberg-Oberbruch,

¾     Historisches Klassenzimmer Geilenkirchen-Immendorf,

¾     Kleinbahnmuseum Selfkantbahn Gangelt-Schierwaldenrath,

¾     Korbmachermuseum Hückelhoven-Hilfarth,

¾     Kulturelles Zentrum Haus Hohenbusch, Erkelenz,

¾     Leo-Küppers-Haus Wassenberg,

¾     Rheinisches Feuerwehrmuseum Erkelenz,

¾     Schrofmühle Wegberg-Rickelrath,

¾     Virtuelles Museum der verlorenen Heimat Erkelenz,

 

und Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 750,00 € an

 

¾     Heimatmuseum Waldfeucht und

¾     Museum für Mineralien- und Bergbaufreunde Hückelhoven

 

bewilligt. Die Mittel stehen im Haushalt 2023 zur Verfügung. 


Seit dem Jahr 2005 erfolgt die Gewährung von Zuschüssen an museale Einrichtungen im Kreis Heinsberg auf der Grundlage der in der Sitzung des Kreisausschusses am 23.06.2005 beschlossenen Museumskonzeption, die im 5-jährigen Rhythmus bearbeitet und fortgeschrieben wird. Auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Partnerschaft und Tourismus hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 08.06.2021 beschlossen, dass in den Folgejahren bis zum Jahr 2025 eine Bewilligung von Betriebskostenzuschüssen der musealen Einrichtungen im Kreis Heinsberg auf der Grundlage der Museumskonzeption 2020 erfolgt. In dieser Konzeption ist im Rahmen eines gewichteten Punkteschemas eine Bewertung der musealen Einrichtungen unter Berücksichtigung festgelegter museumsfachlicher Kriterien vorgenommen worden. Nach diesen Förderkriterien steht die Bezuschussung der musealen Einrichtungen in Abhängigkeit der erreichten Punkte. Dabei gelten für die Bewilligung der jährlichen Betriebskostenzuschüsse – unter Berücksichtigung der durch den Kreisausschuss am 13.12.2016 beschlossenen Erhöhungen – folgende Abstufungen:

 

1.500,00 € bei Erreichen einer Gesamtbewertung von 65 – 90 Punkten,

 

750,00 € bei Erreichen einer Gesamtbewertung von 57 – 64 Punkten.

 

Bei einer Gesamtbewertung von weniger als 57 Punkten kommt die Bewilligung eines Betriebskostenzuschusses nicht in Betracht.

 

Ein besonders wichtiges Kriterium für die Förderung musealer Einrichtungen durch den Kreis Heinsberg ist die finanzielle Unterstützung durch die jeweilige Stadt/Gemeinde. Nur wenn auch von dieser Seite die Unterstützung und damit die Wertschätzung der Museumsarbeit gewährleistet ist, kann eine Förderung durch den Kreis Heinsberg erfolgen.