Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Schulträger Kreis Heinsberg wird beauftragt,

 

1.                  gemäß § 81 Schulgesetz NRW eine weitere Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung als Schule der Primarstufe und Sekundarstufe zu errichten.

 

2.                  nach einem geeigneten Standort zu suchen.

 

3.                  die sächlichen Voraussetzungen zur Errichtung der Schule nach § 79 Schulgesetz NRW zu schaffen.

 

4.                  die notwendige Genehmigung der Oberen Schulaufsicht gemäß § 81 Absatz 3 Schulgesetz NRW einzuholen.

 


Am 15.08.2022 wurden die Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung durch das Büro Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch präsentiert. Im Gutachten wird die Empfehlung ausgesprochen, die Rurtal-Schule bei weiter steigenden Schülerzahlen zu teilen. Ausweislich der Schulstatistik, die der Schulträger Kreis Heinsberg auf der Grundlage der von den Schulen zu meldenden Schülerzahlen mit Stand 15.10. eines Jahres erstellt, ist die Zahl der Schüler/innen an der Rurtal-Schule in den letzten 10 Jahren von 234 auf 294 gestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von ca. 25 %. Das Gutachterbüro prognostiziert eine weitere Steigerung der Schülerzahlen bis zum Jahr 2028 auf 328. Im kommenden Schuljahr 2023/24 werden ca. 300 Schüler/innen an der Rurtal-Schule beschult. Für die Errichtung und Fortführung im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe sind nach der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung 50 Schüler/innen erforderlich; hierbei werden die Schüler/innen in der Berufspraxisstufe mitgezählt. Somit wäre eine Errichtung einer weiteren Förderschule mit dem Förderschwer­punkt Geistige Entwicklung aufgrund der aktuellen Schülerzahlen und der prognostizierten Entwicklung möglich.

 

Mit dem Schülerzuwachs einher geht ein zusätzlicher Bedarf an Klassen-, Fach- und Therapie­räumen. Der Raumbedarf war ursprünglich für 125 Schüler/innen ausgelegt. Zusätzlich zu den baulichen Erweiterungen mussten einige notwendige Fach- und Differenzierungsräume aufgrund der steigenden Schülerzahlen an der Rurtal-Schule zu Klassenräumen umgewandelt werden.

Nach Ansicht der Schulleitung ist zudem die Menge und Größe der Werkräume bezogen auf die Schülerzahl unterdimensioniert.

 

Das Bauflächenvolumen innerhalb der jetzigen Grundstücksgrenzen der Rurtal-Schule ist ausgereizt.

 

Neben diesen baulichen Rahmenbedingungen treten nach Darlegung der Schulleitung pädagogische Probleme auf. So sei wegen der Größe der Schule eine Entfremdung innerhalb des Kollegiums spürbar. Zudem erfordere die Organisation schulalltäglicher Systeme (z. B. An- und Abfahrten des Schülerspezialverkehrs, Organisation von Integrationshelfern und deren Vertretungen) ungewöhnlich hohe Zeitfenster in der Umsetzung wie in der Planung. Die Schulleitung vertritt die Auffassung, dass nur durch die Errichtung einer weiteren Schule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung der qualitative Bildungsstandard für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im Kreis Heinsberg gewährleistet werden könne.

 

Auch die Untere Schulaufsicht ist der Auffassung, dass es aus pädagogischer Sicht sinnvoll sei, im Kreis Heinsberg eine weitere Schule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung als Schule der Primar- und Sekundarstufe zu errichten.

 

Die benachbarten Schulträger wurden gemäß § 80 Schulgesetz NRW beteiligt. Über die Äußerungen zu der beabsichtigten Maßnahme wird in der Sitzung des Schulausschusses berichtet.

 

Schulaufsichtsbeamter Hellmich sowie Schulleiter Steinhauer stehen in der Sitzung zur Beantwortung eventueller Fragen zur Verfügung.

 

In der Sitzung des Schulausschusses erklärt Dez. Dr. Maurer, dass seitens der benachbarten Schulträger zur beabsichtigen Maßnahme keine Bedenken vorgebracht wurden.