Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Herabsetzung der vom Kreis zu zahlenden LVR-Umlage um 1.748.112,56 € wird zur Hälfte an die kreisangehörigen Kommunen weitergereicht. Die Abwicklung erfolgt der Einfachheit halber im Wege des Verzichts auf den entsprechenden Teil der Kreisumlage im Verhältnis der maßgebenden Umlagegrundlagen.  


Mit Verfügung vom 03.05.2023 hat die Bezirksregierung den am 07.02.2023 vom Kreistag beschlossenen Haushalt genehmigt. Am 31.03.2023 verabschiedete die Landschaftsversammlung Rheinland den von der Kämmerin des Landschaftsverbandes aufgestellten Nachtragshaushalt 2023 mit der Absenkung des Umlagesatzes von 16,65 Prozent um 1,35 Prozentpunkte auf 15,30 Prozent. Im Plan-Ist-Vergleich hat dies für den Kreis Heinsberg eine Abweichung um 1.748.112,56 € zur Folge. In 2023 belastet die Landschaftsumlage den Kreishaushalt somit statt mit 76.109.541,00 € nunmehr i. H. v. 74.361.428,44 € (in 2022: 67.440.313,68 €).

 

Im Benehmensverfahren mit den kreisangehörigen Kommunen zum Kreishaushalt wurde vereinbart, dass eine Senkung der Landschaftsumlage hälftig zur Senkung des Umlagebedarfs verwendet werden soll. Der Kreis hat gem. § 9 KrO NRW sein Vermögen und seine Einkünfte so zu verwalten, dass die Kreisfinanzen gesund bleiben. Gleichzeitig ist auf die wirtschaftlichen Kräfte der kreisangehörigen Gemeinden und Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen. Mit der vorgeschlagenen hälftigen Weiterleitung werden beide Ziele angemessen berücksichtigt. Die Haushalte der Städte und Gemeinden werden um mindestens 22.982,61 € bis maximal 155.635,98 € entlastet. Auf Seiten des Kreises würde die geplante Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 8.568.050 € auf 7.693.993,72 € (vorbehaltlich etwaiger weiterer Veränderungen in der Haushaltsausführung) sinken. Damit bleiben dem Kreis Steuerungsmöglichkeiten für den Haushaltsausgleich in künftigen Jahren erhalten. Eine Weiterleitung zu 50 % ist somit maßvoll und ausgewogen.