Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit potenziellen Partnern (WFG, KV, Ärztekammer, Hausärzteverband etc.) ein Konzept zu entwickeln, wie ein der Landpartie der KV Nordrhein vergleichbares zweitägiges Format regelmäßig, möglichst einmal jährlich im Kreis Heinsberg durchgeführt werden kann. Das Konzept einschließlich der voraussichtlichen Kosten wird dem Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen und dem Kreisausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, gemeinsam mit der WFG zu prüfen,

-        unter welchen Voraussetzungen und wo die Stelle einer/eines zentralen Ansprechpartnerin/Ansprechpartners („Kümmerin/Kümmerers“) für alle Fragen, die im Zusammenhang mit einer Arbeitsplatz- und Wohnungssuche sowie der Suche nach Kita- und Schulplätzen im Kreis Heinsberg auftreten, geschaffen werden kann.

-        ob der Internetauftritt www.leben-im-westen.info ausgebaut oder eine andere Informationsplattform für Menschen, die in den Kreis Heinsberg ziehen möchten, geschaffen werden kann.

 

Die kreisangehörigen Kommunen, die noch nicht über ein Gemeindeprofil auf der Homepage www.arzt-sein-in-nordrhein.de verfügen, werden durch die Verwaltung gebeten, dies anzulegen.

 

Die politischen Vertreterinnen/Vertreter des Kreises Heinsberg beschäftigen sich mit telemedizinischen Versorgungsformen und setzen sich dafür ein, Notwendigkeiten und Vorteile gegenüber den Bürgerinnen/Bürgern zu kommunizieren und in Abstimmung mit Vertreterinnen/Vertretern der Ärzteschaft an entsprechenden Modellprojekten teilzunehmen. 


Aufgrund des gemeinsamen Antrags der Fraktionen von CDU und FDP hat der Kreistag in seiner Sitzung am 16.11.2021 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen richtet einen festen „Unterausschuss“ unter Beteiligung verschiedener Interessengruppen ein, der die Sicherung der medizinischen Versorgung im Kreis Heinsberg proaktiv begleitet. Die Zusammensetzung dieses Arbeitskreises kann je nach Thema und Bedarf erweitert werden.

 

Im Anschluss daran hat der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen am 30.11.2021 beschlossen, dass die Kernbesetzung des Unterausschusses aus je einem Mitglied/stv. Mitglied der im Kreistag vertretenen Fraktionen und dem Gesundheitsamt besteht. KV Nordrhein und Ärztekammer Nordrhein sollten gebeten werden, je ein Mitglied für die Kernbesetzung zu benennen. Über die Hinzuziehung weiterer Mitglieder entscheide der Unterausschuss je nach Bedarf und Thema.

 

Nach Benennung der entsprechenden Mitglieder hat die erste Sitzung des Unterausschusses am 27.04.2022 stattgefunden.

 

Inzwischen hat der Unterausschuss, bestehend aus Vertretern des Gesundheitsamtes, aller Kreistagsfraktionen, der KVNO, der ÄK Nordrhein (Kernbesetzung) sowie des Hausärzteverbandes, der kreisangehörigen Kommunen, der Krankenhäuser im Kreis Heinsberg und der WFG Kreis Heinsberg, in bisher fünf Sitzungen verschiedene Möglichkeiten zur Sicherung der medizinischen Versorgung im Kreis Heinsberg besprochen.

 

Vorab ist festzuhalten, dass der Sicherstellungsauftrag hinsichtlich der ärztlichen Versorgung bei der KV Nordrhein liegt. Der Kreis Heinsberg kann jedoch flankierend tätig werden, indem insbesondere gute Rahmenbedingungen für medizinisches Personal geschaffen werden.

 

Die seinerzeit beantragte Vergabe von Stipendien wurde ausführlich diskutiert, letztlich aber als nicht kurzfristig und nur in Einzelfällen wirksames Mittel zur Beseitigung des Kräftemangels verworfen. Zum einen gibt es bereits entsprechende Förderprojekte der KVNO, zum anderen würden sich aus Sicht der an den Sitzungen des Unterausschusses teilnehmenden Ärztinnen/ Ärzte junge Studentinnen/Studenten nicht schon vor Beginn bzw. früh während des Studiums festlegen, wo sie sich mehrere Jahre später (mit Familie) niederlassen möchten.

 

Die Einrichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in Trägerschaft des Kreises scheint insbesondere vor dem Hintergrund einer Standortwahl problematisch, da keine der zehn kreisangehörigen Kommunen bevorzugt oder benachteiligt werden soll, eine Einrichtung mehrerer MVZ gleichzeitig aber nicht finanzier- und leistbar scheint. Denkbar wäre eine Unterstützung der Kommunen, sofern diese die Einrichtung eines MVZ in eigener Zuständigkeit planen würden.

 

Auch die finanzielle Unterstützung niederlassungsbereiter Ärztinnen/Ärzte aus Kreismitteln – hier werden mindestens 30.000,00 € pro Fall als notwendig erachtet - ist aufgrund der angespannten Haushaltssituation und wiederum der Problematik, dass alle kreisangehörigen Kommunen gleichbehandelt werden sollten, kaum umsetzbar. Auch hier käme ggf. eine Unterstützung der Kommunen in Betracht, sollten diese für ihr Gebiet eine entsprechende Förderung vorsehen.

 

Folgende Punkte, die allen kreisangehörigen Kommunen gleichermaßen zugutekommen, erscheinen nach Auffassung des Unterausschusses sinnvoll und zielführend, weshalb deren Prüfung den politischen Gremien des Kreises Heinsberg empfohlen wird:

 

-            Die im Frühjahr 2022 von der KVNO im Kreis Heinsberg durchgeführte „Landpartie“ stellt aus Sicht des Unterausschusses ein erfolgversprechendes Format dar, um interessierte niederlassungs- oder weiterbildungsbereite Ärztinnen/Ärzte mit abgebenden bzw. Unterstützung suchenden Ärztinnen/Ärzten zusammenzubringen. Es wird daher empfohlen, ein Konzept zu entwickeln, um ein solches zweitägiges Format regelmäßig (1 x jährlich) zusammen mit potenziellen Partnern (WFG, KV, Ärztekammer, Hausärzteverband etc.) durchzuführen.

 

-            Nicht ausschließlich aufgrund des Ärztinnen-/Ärztemangels, sondern auch vor dem Hintergrund des Strukturwandels sollte geprüft werden, ob und ggf. wo die Stelle einer/eines zentralen Ansprechpartnerin/Ansprechpartners („Kümmerin/Kümmerers“) für alle Fragen, die im Zusammenhang mit einer Arbeitsplatz- und Wohnungssuche sowie der Suche nach Kita- und Schulplätzen im Kreis Heinsberg auftreten, geschaffen werden kann. Diese Person muss nicht alle auftretenden Fragen selbst beantworten, aber sehr gut mit Kommunen, Wirtschaft, Kammern etc. vernetzt sein und gezielt Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für auftretende Fragen benennen können.

 

-            Die bereits seit 2015 bestehende Verbundweiterbildungsbefugnis für Fachärztinnen/Fachärzte für Allgemeinmedizin soll wieder verstärkt mit Leben gefüllt werden. Zwischen Hausärzteverband und Krankenhäusern gab es dazu bereits erste Gespräche. Sofern erforderlich, sollte hier auch seitens der Politik unterstützt werden.

 

-            Um auch in Zukunft eine gute medizinische Versorgung sicherstellen zu können, wird man verstärkt auf telemedizinische Versorgungsformen angewiesen sein. Mit diesem Thema sollten sich auch die Vertreterinnen/Vertreter der politischen Gremien frühzeitig beschäftigen und Notwendigkeiten sowie Vorteile gegenüber den Bürgerinnen/Bürgern kommunizieren. Eine Teilnahme an entsprechenden Modellprojekten in Abstimmung mit den Vertreterinnen/Vertretern der Ärzteschaft wird empfohlen.

 

-            Der Internetauftritt der WFG Kreis Heinsberg Leben im Kreis Heinsberg (leben-im-westen.info) sollte ausgebaut und mit weiteren Zahlen, Daten und Fakten für Personen, die im Kreis Heinsberg wohnen und arbeiten möchten, ergänzt werden.

 

-            Die kreisangehörigen Kommunen sollen nochmals gebeten werden – soweit noch nicht geschehen – ein Profil auf der Homepage Arzt sein in Nordrhein (arzt-sein-in-nordrhein.de) anzulegen.