Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die in der 24. Kalenderwoche 2023 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Einführung des Deutschlandtickets an Schulen in Kreisträgerschaft gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW wird genehmigt.  


Da die nächste Sitzung des Kreistages am 20.06.2023 stattfindet, die kreiseigenen Schulen jedoch vor Schulferienbeginn ausreichend Bearbeitungszeit benötigen, wird voraussichtlich im Wege der Dringlichkeit gem. § 50 Abs. 3 S. 2 KrO NRW in der 24. Kalenderwoche 2023 folgender Beschluss gefasst:

  1. Der Kreis Heinsberg führt zum Schuljahr 2023/2024 an den Schulen in Kreisträgerschaft, dem Berufskolleg Erkelenz, dem Berufskolleg Wirtschaft in Geilenkirchen, dem Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen, Technik in Geilenkirchen, dem Kreisgymnasium, der Janusz-Korczak-Schule, Sekundarstufe I, und der Jakob-Muth-Schule (Standorte Gangelt und Oberbruch), Sekundarstufe I, für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler nach der Schülerfahrkostenverordnung das Deutschlandticket ein.

 

  1. Alle anderen Schüler/innen an kreiseigenen Schulen, die das Deutschlandticket als Selbstzahler erwerben möchten, erhalten als freiwillige Leistung des Kreises einen Zuschuss zu den Aufwendungen in Höhe von 20 € pro Monat. Die Bezuschussung steht nicht in Abhängigkeit der Schülerfahrkostenverordnung (z. B. Bildungsgänge der Berufskollegs sowie Teilnahme am Schülerspezialverkehr).

 

Die Dringlichkeitsentscheidung wurde am 09.06.2023 per E-Mail an die sechs Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen, die zugleich Kreisausschussmitglieder sind, übermittelt mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, diese zeitnah zu unterzeichnen.

 

Weitere Erläuterungen können der im Entwurf vorliegenden Dringlichkeitsentscheidung entnommen werden, die der Einladung zur Sitzung des Kreistages beigefügt ist.

 

In der Sitzung des Kreistages ergänzt Landrat Pusch wie folgt:

 

„Die Dringlichkeitsentscheidung wurde durch die Unterzeichnung durch ein Kreisausschussmitglied und mich am 12.06.2023 in der Form der Entwurfsfassung getroffen. Die übrigen Fraktionsvorsitzenden, die zugleich Kreisausschussmitglieder sind, haben am 13.06.2023 sowie 14.06.2023 ebenfalls die Dringlichkeitsentscheidung mitgetragen. Die Dringlichkeitsentscheidung mit den Unterschriften der Fraktionsvorsitzenden füge ich als Anlage der Niederschrift bei.“