Sitzung: 20.06.2023 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0107/2023
Beschlussvorschlag:
Die in der 24. Kalenderwoche 2023 getroffene Dringlichkeitsentscheidung
zur Einführung des Deutschlandtickets an Schulen in Kreisträgerschaft gem. § 50
Abs. 3 KrO NRW wird genehmigt.
Da die nächste Sitzung des Kreistages am 20.06.2023 stattfindet, die kreiseigenen Schulen jedoch vor Schulferienbeginn ausreichend Bearbeitungszeit benötigen, wird voraussichtlich im Wege der Dringlichkeit gem. § 50 Abs. 3 S. 2 KrO NRW in der 24. Kalenderwoche 2023 folgender Beschluss gefasst:
„
- Der
Kreis Heinsberg führt zum Schuljahr 2023/2024 an den Schulen in
Kreisträgerschaft, dem Berufskolleg Erkelenz, dem Berufskolleg Wirtschaft
in Geilenkirchen, dem Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen, Technik in
Geilenkirchen, dem Kreisgymnasium, der Janusz-Korczak-Schule,
Sekundarstufe I, und der Jakob-Muth-Schule (Standorte Gangelt und
Oberbruch), Sekundarstufe I, für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen
und Schüler nach der Schülerfahrkostenverordnung das Deutschlandticket
ein.
- Alle
anderen Schüler/innen an kreiseigenen Schulen, die das Deutschlandticket
als Selbstzahler erwerben möchten, erhalten als freiwillige Leistung des
Kreises einen Zuschuss zu den Aufwendungen in Höhe von 20 € pro Monat. Die
Bezuschussung steht nicht in Abhängigkeit der Schülerfahrkostenverordnung
(z. B. Bildungsgänge der Berufskollegs sowie Teilnahme am
Schülerspezialverkehr).“
Die Dringlichkeitsentscheidung wurde am 09.06.2023 per E-Mail an die sechs Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen, die zugleich Kreisausschussmitglieder sind, übermittelt mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, diese zeitnah zu unterzeichnen.
Weitere Erläuterungen können der im Entwurf vorliegenden Dringlichkeitsentscheidung entnommen werden, die der Einladung zur Sitzung des Kreistages beigefügt ist.
In der Sitzung des Kreistages ergänzt Landrat Pusch wie folgt:
„Die Dringlichkeitsentscheidung wurde durch die Unterzeichnung durch ein Kreisausschussmitglied und mich am 12.06.2023 in der Form der Entwurfsfassung getroffen. Die übrigen Fraktionsvorsitzenden, die zugleich Kreisausschussmitglieder sind, haben am 13.06.2023 sowie 14.06.2023 ebenfalls die Dringlichkeitsentscheidung mitgetragen. Die Dringlichkeitsentscheidung mit den Unterschriften der Fraktionsvorsitzenden füge ich als Anlage der Niederschrift bei.“