Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Landrat Pusch berichtet folgendermaßen:

 

Einrichtung einer systemischen Schulbegleitung

 

Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am 13.09.2022 für die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur systemischen Schulbegleitung für den Kreis Heinsberg ausgesprochen.

 

Die Verwaltung hat nach der Beschlussfassung umfangreich recherchiert. In unserer Region laufen u. a. Modellprojekte bei der StädteRegion Aachen und dem Kreis Düren. Das in der StädteRegion Aachen zur Anwendung kommende Verfahren („KOBSI“ – Koordinierungs- und Beratungsstelle für systemische Inklusionsassistenz) unterscheidet sich von dem des Kreises Düren („MosIK“ – Modellprojekt zum systemischen Einsatz von Inklusionsassistenzen) im Wesentlichen dahingehend, dass das Aachener Modell auf dem Einsatz eigenen Personals basiert, während das Dürener Modell eine Beauftragung von bereits in der Schulbegleitung tätigen Trägern vorsieht.

Da zum Zeitpunkt der Anmeldungen für den Stellenplan 2023 noch keine Entscheidung zugunsten des einen oder anderen Verfahrens absehbar war, wurden zunächst rein vorsorglich 6 Stellen (S 4 TVöD) für die potenziell an Schulen tätigen Inklusionshelfer im Haushalt eingeplant; wohl wissend, dass diese – wie auch die Personalkosten für die Koordinierungsstelle selbst – aller Voraussicht nach durch die dem Kreis gewährte Inklusionspauschale des Landes gegenfinanziert sind.

 

Die beim Kreis, konkret dem Amt für Schule, Kultur und Sport, verortete Koordinierungsstelle konnte im März dieses Jahres mit einer Halbtagskraft personell besetzt werden. Die laut Kreistagsbeschluss einzurichtende zusätzliche Leitungsstelle von 0,2 VZÄ wird zum 01.08.2023 besetzt werden. Nicht zuletzt aufgrund der dadurch bedingten fortgeschrittenen Zeit erachtet die Verwaltung das Modell der Beauftragung von Trägern für vorteilhafter.

 

Da der Kreis Heinsberg selbst bekanntlich nicht Träger einer Schule des Gemeinsamen Lernens (GL) ist – was jedoch für eine Gegenfinanzierung der Kosten für die systemische Schulbegleitung mit den Mitteln der Inklusionspauschale zwingend ist – soll zunächst mit entsprechenden GL-Schulen der zum Kreisjugendamtsbezirk gehörenden Schulträger begonnen werden. In Abstimmung mit dem Jugendamt und der Unteren Schulaufsicht wurden sieben potenzielle Schulen ausgewählt.

 

Die betreffenden Schulträger dieser GL-Schulen sind gebeten worden, ihre Zustimmung zu der Auswahl zu erteilen bzw. andernfalls Alternativen vorzuschlagen. Zwischenzeitlich liegt die Zustimmung aller Schulträger vor; im nächsten Schritt sollen nun die jeweiligen Schulleitungen informiert werden.

 

Zurzeit finden verwaltungsintern Abstimmungsgespräche hinsichtlich der etwaigen Notwendigkeit eines förmlichen Ausschreibungsverfahrens zur Beauftragung von Trägern statt.

Sofern ein förmliches Ausschreibungsverfahren durchzuführen ist, würde dies voraussichtlich zu einer weiteren Verzögerung führen.

 

Die im Kreisgebiet ansässigen Träger wurden im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs am 19.06.2023 über den derzeitigen Sachstand informiert. Ihrerseits wurden verschiedene Punkte vorgetragen, die bei der Planung berücksichtigt werden sollten. Diese wird die Verwaltung in die weiteren Überlegungen einbeziehen.“