Sitzung: 20.06.2023 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Landrat
Pusch berichtet folgendermaßen:
„Einrichtung einer systemischen Schulbegleitung
Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am
13.09.2022 für die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur systemischen
Schulbegleitung für den Kreis Heinsberg ausgesprochen.
Die Verwaltung hat nach der Beschlussfassung
umfangreich recherchiert. In unserer Region laufen u. a. Modellprojekte bei der
StädteRegion Aachen und dem Kreis Düren. Das in der StädteRegion Aachen zur
Anwendung kommende Verfahren („KOBSI“ – Koordinierungs- und Beratungsstelle für
systemische Inklusionsassistenz) unterscheidet sich von dem des Kreises Düren
(„MosIK“ – Modellprojekt zum systemischen Einsatz von Inklusionsassistenzen) im
Wesentlichen dahingehend, dass das Aachener Modell auf dem Einsatz eigenen
Personals basiert, während das Dürener Modell eine Beauftragung von bereits in
der Schulbegleitung tätigen Trägern vorsieht.
Da zum Zeitpunkt der Anmeldungen für den
Stellenplan 2023 noch keine Entscheidung zugunsten des einen oder anderen
Verfahrens absehbar war, wurden zunächst rein vorsorglich 6 Stellen (S 4 TVöD)
für die potenziell an Schulen tätigen Inklusionshelfer im Haushalt eingeplant;
wohl wissend, dass diese – wie auch die Personalkosten für die
Koordinierungsstelle selbst – aller Voraussicht nach durch die dem Kreis
gewährte Inklusionspauschale des Landes gegenfinanziert sind.
Die beim Kreis, konkret dem Amt für Schule,
Kultur und Sport, verortete Koordinierungsstelle konnte im März dieses Jahres
mit einer Halbtagskraft personell besetzt werden. Die laut Kreistagsbeschluss
einzurichtende zusätzliche Leitungsstelle von 0,2 VZÄ wird zum 01.08.2023
besetzt werden. Nicht zuletzt aufgrund der dadurch bedingten fortgeschrittenen
Zeit erachtet die Verwaltung das Modell der Beauftragung von Trägern für
vorteilhafter.
Da der Kreis Heinsberg selbst bekanntlich
nicht Träger einer Schule des Gemeinsamen Lernens (GL) ist – was jedoch für eine
Gegenfinanzierung der Kosten für die systemische Schulbegleitung mit den
Mitteln der Inklusionspauschale zwingend ist – soll zunächst mit entsprechenden
GL-Schulen der zum Kreisjugendamtsbezirk gehörenden Schulträger begonnen
werden. In Abstimmung mit dem Jugendamt und der Unteren Schulaufsicht wurden
sieben potenzielle Schulen ausgewählt.
Die betreffenden Schulträger dieser
GL-Schulen sind gebeten worden, ihre Zustimmung zu der Auswahl zu erteilen bzw.
andernfalls Alternativen vorzuschlagen. Zwischenzeitlich liegt die Zustimmung
aller Schulträger vor; im nächsten Schritt sollen nun die jeweiligen
Schulleitungen informiert werden.
Zurzeit finden verwaltungsintern
Abstimmungsgespräche hinsichtlich der etwaigen Notwendigkeit eines förmlichen
Ausschreibungsverfahrens zur Beauftragung von Trägern statt.
Sofern ein förmliches Ausschreibungsverfahren
durchzuführen ist, würde dies voraussichtlich zu einer weiteren Verzögerung
führen.
Die
im Kreisgebiet ansässigen Träger wurden im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs
am 19.06.2023 über den derzeitigen Sachstand informiert. Ihrerseits wurden
verschiedene Punkte vorgetragen, die bei der Planung berücksichtigt werden
sollten. Diese wird die Verwaltung in die weiteren Überlegungen einbeziehen.“