Sitzung: 17.08.2023 Bauausschuss
Vorlage: 0123/2023
Auf der Grundlage des Erlasses zur Kompensation von
Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den
Kommunen durch die Corona-Pandemie vom 30.11.2021 (RdErl. d. Ministeriums für
Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung, und Energie) hat das Land
Nordrhein-Westfalen den Kommunen und Kreisen im Dezember 2021 Mittel aus dem
sogenannten Corona-Rettungsschirm zur Verfügung gestellt, um sie dabei zu
unterstützen, sich modern, klimafreundlich und lebenswert aufzustellen und die
wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Aus diesen Kompensationsleistungen
(Billigkeitsleistungen) wurde seinerzeit die Errichtung der PV-Anlage am
Kreisgymnasium Heinsberg komplett finanziert. Mit Runderlass vom 19.10.2022 hat
das Land weitere Kompensationsleistungen für unterbliebene Klimaschutzvorhaben zur
Verfügung gestellt. Der Kreis plant mittelfristig die Ertüchtigung bestehender
Heizungsanlagen in den kreiseigenen Liegenschaften. Dies soll unter der Maßgabe
einer Reduzierung von fossilen Energieträgern geschehen und von einem
Ingenieurbüro begleitet werden. Im Rahmen dieser sogenannten
Billigkeitsrichtlinie 2 wird die Machbarkeitsstudie für die Umstellung der
Wärmeversorgungsanlagen auf Wärmepumpe bzw. Hybridheizung für alle kreiseigenen
Liegenschaften finanziert.
Mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde das
Ingenieurbüro RKS Consult GmbH, Erkelenz zu einer Angebotssumme in Höhe von
40.300,00 € (inkl. MwSt.) am 08.05.2023 beauftragt. Der Auftrag beinhaltet die
nachfolgend aufgeführten Arbeitsschritte:
1. Technologische Übersicht aktueller und absehbar
verfügbarer Heizzentraltechnik mit rege-
nerativen Energieanteilen
2. Qualitative
Überprüfung der vorhandenen Heizflächen und Verrohrungssysteme je Liegen-
schaft auf Zustand und
Kompatibilität mit den in Nr. 1 untersuchten Heizungsanlagen
3. Bewertung der vorhandenen Heizungsanlage je Liegenschaft auf Ersetzbarkeit
bzw.
Kombinationsfähigkeit mit den in
Nr. 1 untersuchten Heizungsanlagen (Hybridheizung,
Investitionsschutz).
4. Sichtung der Brauchwasserbereitung sowie anderer versorgter Anlagen (z.B.
Lüftungs-
anlagen) in Hinblick auf
notwendige Vorlauftemperaturen und Spreizungen mit Aussage
über die Nutz- bzw. Anpassbarkeit
5. Erstellung eines Beheizungskonzeptes
inkl. Brauchwasserbereitung je Liegenschaft unter
Berücksichtigung der örtlichen
Gegebenheiten und Randbedingungen
6. Überschlägige Ermittlung möglicher
Deckungsanteile bei Hybridheizungsanlagen
7. Bewertung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit je Liegenschaft auf
Basis der
bereitgestellten Energieverbräuche
unter Berücksichtigung hypothetischer Preissteige-
rungen
der Energieträger
8. Einordnung der Konzepte in das Förderprogramm der Bundesförderung für
effiziente
Gebäude – Anlagen zur
Wärmeerzeugung
9. Zusammenfassung der Ergebnisse und
Empfehlung
Herr Jost und Herr Krichel, RKS Consult GmbH, stellen
dem Bauausschuss die Machbarkeitsstudie am Beispiel von zwei Liegenschaften des
Kreises, dem VHS-Gebäude und dem Kreisgymnasium, vor und beantworten die Fragen
der Ausschussmitglieder. Es wird vereinbart, die Langfassung der
Machbarkeitsstudie dem Bauausschuss zur Kenntnis zu geben. Herr Jost und Herr
Krichel bieten an, mögliche Fragen hierzu in der nächsten Sitzung des
Bauausschusses zu beantworten. Die Langfassung der Studie ist als Anlage der
Niederschrift beigefügt.