Beschluss:


 

 

Der Verwaltung ist daran gelegen, den für die Auftragsvergaben im Bereich des Hochbaus zuständigen Bauausschuss frühzeitig an der zeitlichen Planung anstehender Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen zu beteiligen.

 

a) Mittelansätze für Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen

Seitens des Amtes für Gebäudewirtschaft wurde als Grundlage für die nächstjährige Haushaltsplanung die der Einladung als Anlage beigefügte Übersicht, der für das Jahr 2024 vorgesehenen Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen erstellt.

 

b) Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen an kreiseigenen Gebäuden 2025 – 2027

Als Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung ist dem Haushalt jeweils eine Übersicht der in den Folgejahren vorgesehenen Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen beizufügen. Die Übersicht für die Jahre 2025 – 2027, die zu gegebener Zeit fortzuschreiben und in den jeweiligen Haushaltsjahren durch detaillierte Kostenübersichten zu ergänzen sein wird, ist als Anlage der Einladung beigefügt.   

 

Der Bauausschuss nimmt die Übersichten der für das Jahr 2024 und der in den Folgejahren (2025 – 2027) vorgesehenen Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen zur Kenntnis.