Sitzung: 25.03.2015 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Vorlage: 0041/2015
Mit Schreiben vom 10.10.2014 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Verkehr, Herrn Franz-Michael Jansen, beantragte die Kreistagsfraktion GRÜNE nach § 5 der Geschäftsordnung, der Ausschuss für Umwelt und Verkehr möge die Verwaltung beauftragen, die Machbarkeit der Realisierung bzw. Neubau der Eisenbahnstrecken
a) Linnich - Baal
b) Baal - Hückelhoven (Stadtzentrum) bzw. Ratheim - Wassenberg
und
c) Dalheim - Roermond (NL mit niederländischer Beteiligung „Light Rail“)
unter dem Aspekt zu prüfen, ob diese Strecken nach der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) reaktiviert werden können. Dabei soll in Zusammenarbeit mit der westEnergie und Verkehr GmbH (west) und dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) auch ermittelt werden, welche planerischen und ökonomischen Vorteile sich durch eine Reaktivierung der v. g. Eisenbahnstrecken nach der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) generieren lassen. Aufgrund der deutlich schlankeren Strukturen bei den Bau- und Betriebskosten nach der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) könnten über diesen Weg die Umsetzung der beim Nahverkehr Rheinland (NVR) beantragten Eisenbahnstrecken beschleunigt werden.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 27.11.2014 fand über v. g. den Antrag der Kreistagsfraktion GRÜNE, der als Anlage der Einladung zur heutigen Ausschusssitzung beigefügt war, eine kurze Aussprache statt. Der Fachausschuss verständigte sich in der Sitzung am 27.11.2014 einvernehmlich darauf, des noch ausstehenden Abschlussberichts zur Machbarkeitsstudie zum Lückenschluss Baal – Linnich die Entscheidung über diesen Antrag zu verschieben.
Ergänzend zu diesem Tagesordnungspunkt führt Dezernent Nießen aus, dass es sich bei dem heutigen Sachstandsbericht der Verwaltung zur Machbarkeitsstudie bzgl. des Lückenschlusses zwischen Linnich und Baal lediglich um einen Zwischenbericht handele. Mit der Fertigstellung der Studie ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand frühestens Mitte dieses Jahres zu rechnen. Die Ergebnisse hierzu könnten sodann dem Fachausschuss 2015 durch das Büro BVS Rödel und Pachan vorgestellt werden.
Nachfolgend
stellt Kreisangestellter Dick in einer Präsentation, die als Anlage der
Niederschrift beigefügt ist, nochmals kurz die bisherigen Ergebnisse der vom
Büro BVS Rödel und Pachan, Kamp-Lintfort,
erarbeiteten Ergebnisse des 1. Teils der Machbarkeitsstudie vor. Diese wurden
von Herrn Pachan in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am
07.03.2013 (TOP 1 der Niederschrift) den Ausschussmitgliedern vorgestellt und
erläutert. In seinem Vortrag stellt Herr Dick u. a. dar, dass die
bewertete Streckenverbindung von Linnich aus kommend in Richtung Nordost nach Hückelhoven-Baal wegen der guten
Anschlusssituation sowohl in Richtung Mönchengladbach - Düsseldorf als auch in
Richtung Aachen sich grundsätzlich positiv auswirken werde. Als vorläufiges
Fazit des 2. Untersuchungsteils ist zum jetzigen Zeitpunkt festzuhalten, dass
die Unterschiede der Varianten in Bezug auf das Verhältnis zwischen Kosten und
Fahrgastpotenzial überschaubar sind. Zu empfehlen ist ein Start mit der
Streckenvariante Linnich – Baal (90°-Lösung) mit einer Verlängerungsoption bis
Hückelhoven-Ratheim. Ebenfalls ist die alternative Erschließung über eine
Verlängerung der RB 33 Wesel – Mönchengladbach potenzial- wie kostenseitig
als sinnvolle Anbindung von Hückelhoven an das schienengebundene Verkehrsnetz
anzusehen. Der Nahverkehr Rheinland (NVR) prüft derzeit Angebote bzgl. der
Vergabe einer Machbarkeitsstudie als 3. Untersuchungsteil. Die DB Netz AG kommt
in ihrer Betriebsprogrammstudie zum Ergebnis, dass die Durchbindung der RB 33
ab dem Jahr 2020 möglich sein könnte.
Abschließend stellt Kreisangestellter Dick in der Präsentation noch die wesentlichen Unterschiede und Bedingungen einer Reaktivierung nach der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) und der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) dar. Insbesondere weist er dabei auf die abweichende Zuständigkeit bzgl. der Finanzierung des Schienenbetriebes hin. Nach der EBO ist der NVR und nach der BOStrab die zuständige Gebietskörperschaft (Kreis Heinsberg) für die Finanzierung des Betriebes verantwortlich.
Der Ausschussvorsitzende dankt Herrn Dick für den Zwischenbericht zur Machbarkeitsstudie und merkt seinerseits an, dass es aus seiner Sicht zweckdienlich ist, zunächst die Ergebnisse und Bewertungen der beauftragten Machbarkeitsstudie abzuwarten. Entscheidungen in dieser Sache sollten bis dahin zurückgestellt werden.
Ausschussmitglied Horst führt aus, dass nach seiner Beurteilung bei einer schienengebundenen Lösung des Lückenschlusses der Kostenansatz nach der BOStrab im Vergleich zur EBO stets günstiger ausfallen werde. Ebenfalls finde er „Insellösungen“, wie sie vielfach anzutreffen sind, nicht hinderlich. Bzgl. der Wahl des Schienenfahrzeuges empfiehlt er, Erkundigungen zu dem in Chemnitz eingesetzten Schienensystem einzuholen und für einen Einsatz bewerten zu lassen.
Ausschussvorsitzender Jansen fragt seinerseits nach, ob der Lückenschlusses im ÖPNV zwischen Linnich und Baal nicht auch durch eine Busverbindung realisiert werden könnte. Geschäftsführer Winkens führt hierzu aus, dass sowohl zwischen Baal und Linnich als auch zwischen Linnich und Lindern Busverbindungen bestehen. Die Nutzung dieser Verbindungen durch die Fahrgäste ist jedoch sehr verhalten.
Dezernent Nießen trägt abschließend vor, dass nach den bisherigen Verkehrsuntersuchungen der Lückenschluss durch Realisierung der Vorzugsvariante Linnich – Baal sowohl von Seiten des NVR und als auch seitens der beiden Aufgabenträger (Kreis Düren und Kreis Heinsberg) als geeigneter Lösungsansatz verfolgt werde. Er unterstreicht, dass die mit der Umsetzung verbundenen Kosten nicht aus dem Blickfeld geraten dürfen. Bei einem Wechsel von der EBO zur BOStrab für den Betrieb eines schienengebundenen Verkehrssystems ändert sich auch die Kostenträgerschaft; nach der BOStrab ist dies der zuständige Aufgabenträger für den ÖPNV (Kreis Heinsberg).