Sitzung: 25.03.2015 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Vorlage: 0045/2015
Tagesordnungspunkt 6.1: |
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Anfrage der
Kreistagsfraktion Alternative für Deutschland gemäß § 12 der Geschäftsordnung
vom 21.02.2015: Diverse Fragen zur aktuellen LEADER-Bewerbung „Aachener Revier“
des Kreises Heinsberg, der StädteRegion Aachen und der teilnehmenden Kommunen
Mit Schreiben vom 21.02.2015 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Verkehr, Herrn Franz-Michael Jansen, stellt die Kreistagsfraktion Alternative für Deutschland (AfD) nach § 12 der Geschäftsordnung diverse Fragen bzgl. der gemeinsamen LEADER-Bewerbung „Aachener Revier“ des Kreises Heinsberg, der StädteRegion Aachen und der teilnehmenden Kommunen. Das Schreiben mit den Fragen zur aktuellen LEADER-Bewerbung wurde der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr als Anlage beigefügt.
Zu der Anfrage der Kreistagsfraktion AfD nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Ist
diese Lenkungsgruppe identisch mit der als LAG bezeichneten lokalen
Arbeitsgruppe?
Die LAG muss noch unter Berücksichtigung der konkreten Vorgaben zum LEADER- Programm gebildet werden, sobald über eine Förderung entschieden ist. Insofern kann die Lenkungsgruppe mit der künftigen LAG identisch sein, sie muss es aber nicht. Die Lenkungsgruppe wurde ursprünglich allein zur Gestaltung des Bewerbungsprozesses ins Leben gerufen. Bei positiver Förderung muss die Fortführung und ggf. Ergänzung dieser Gruppe thematisiert werden.
2. Wie
ist die Rechtsform der Lenkungsgruppe?
Bei der Lenkungsgruppe handelt es sich um einen freiwilligen Zusammenschluss aus den beteiligten Gebietskörperschaften.
3. Welche
Befugnisse besitzt die Lenkungsgruppe?
Die Lenkungsgruppe besitzt keine formaljuristischen Befugnisse, sondern sie ist ein Abstimmungsgremium zur Vorbereitung und Durchführung der nunmehr erfolgten LEADER-Bewerbung.
4. Wer ist Mitglied in dieser
Lenkungsgruppe?
Die Mitglieder der Lenkungsgruppe stammen aus der Verwaltung der teilnehmenden Kommunen (mehrheitlich Bürgermeister, Technische Beigeordnete).
5. Wie sind die Mitglieder der
Lenkungsgruppe benannt oder gewählt worden?
Die Mitglieder wurden von den teilnehmenden Gebietskörperschaften benannt.
6. Wie ist die Struktur der Lenkungsgruppe,
Vorsitzender, Beisitzer etc.?
Einen formalen Vorsitz bzw. eine Geschäftsordnung besteht nicht, die Sitzungen wur- den vom beauftragten Büro Grontmij geleitet.
7. Wer ist in der Frage der organisatorischen
Anbindung des Regionalmanagements Entscheidungsträger?
Entscheidungsträger in dieser Frage sind der Kreis Heinsberg und die StädteRegion Aachen in Abstimmung mit den Bürgermeistern der 8 Gebietskörperschaften in der Region "Aachener Revier".
8. Durch
wen ist das Büro Grontmij beauftragt worden und wie erfolgte der
Auswahlprozess?
Es erfolgte eine Ausschreibung in Form einer Anfrage an 6 Büros.
9. Sind
die Kosten des Büros Grontmij Bestandteil der Kosten des Regionalmanagements?
Nein, die Kostentragung erfolgt separat durch die teilnehmenden Kommunen, den Kreis Heinsberg, die StädteRegion Aachen sowie kofinanziert durch das Land NRW.
10. Wie
hoch sind die Kosten des Büros Grontmij in der Bewerbungsphase?
Die Kosten liegen bei 50.000 €, der Anteil des Landes NRW liegt bei 20.000 €.
11. Wie
hoch sind die Kosten des Büros Grontmij in der begleitenden Umsetzungs-phase?
Ob das Büro Grontmij bei positiver Förderung mit der weiteren Begleitung und Durchführung des LEADER-Prozesses beauftragt wird, ist offen und wird erst bei Vorliegen eines positiven Bescheides entschieden. Der Kreis Heinsberg, die StädteRegion Aachen und die teilnehmenden Kommunen aus dem Aachener Revier haben jedoch schon mit der Antragstellung den öffentlichen Mindestanteil an der Kofinanzierung zugesichert, der auch zur Kostendeckung des Regionalmanagements dienen soll. Wer die Funktion des Regionalmanagements konkret übernimmt, wird nach hoffentlich positivem Abschluss des Bewerbungsverfahrens zu entscheiden sein.