Dezernent Nießen berichtet dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr zu folgenden Punkten:

 

 

5.1              Landesförderung zum kommunalen Verkehrswegebau

                   (Pressemitteilung in der Heinsberger Zeitung vom 13.03.2015:

                   NRW-Straßen: Millionen Euro nicht abgerufen)

 

Im Bereich der Verkehrsinfrastruktur werden durch den Kreis als Straßenbaulastträger der Kreisstraßen bekanntlich neben Straßenbaumaßnahmen des Bundes (B 56n und B 221n) und des Landes NRW (insbesondere L 117n und L364n im Bereich Hückelhoven sowie L 19n als Tagebaurandstraße im Stadtgebiet Erkelenz) regelmäßig eigene Straßenbauvorhaben (wie z. B. aktuell die Erneuerung der Rurbrücke im Zuge der Kreisstraße K 21 bei Kempen oder die anstehende Erneuerung der Kreisstraße K 5 "Karl-Arnold-Straße" in Heinsberg-Grebben) umgesetzt. Diese kreiseigenen Straßenbauvorhaben, die wie die überörtlichen Bundes- und Landesstraßen das bestehende Verkehrsaufkommen bzw. die zukünftigen Verkehrsverlagerungen im Güter- und Individualverkehr verträglich im Gebiet des Kreises Heinsberg abwickeln sollen, sind vielfach nicht ohne staatliche Finanzzuweisungen des Landes NRW oder zumindest nur mit großer zeitlicher Verzögerungen realisierbar. Für die Durchführung ihrer staatlichen Förderprogramme zur kommunalen Verkehrsinfrastruktur erhalten die Bundesländer ihrerseits vom Bund Finanzmittel nach dem sog. Entflechtungsmittelgesetz.

 

In der Heinsberger Zeitung vom 13.03.2015 wurde in Bezug auf die Landesförderung zur kommunalen Verkehrsinfrastruktur berichtet, dass in NRW die Kommunen die Fördermittel nach dem Entflechtungsmittelgesetz nicht abrufen, weil baureife Projekte fehlen oder der Eigenanteil (dies sind 40 bzw. 35 % der zuwendungsfähigen Kosten) durch finanzschwache Städte und Gemeinden nicht aufgebracht werden können. Nach Angabe von NRW-Verkehrsminister Michael Groschek stellt der Bund dem Land NRW jährlich knapp 130 Mio. Euro für Kommunalstraßen zur Verfügung. Von diesen staatlichen Fördermitteln wurden 48 Mio. Euro im Vorjahr (2014) nicht genutzt, weil vor Ort nicht genug baureife Projekte vorlagen oder finanzschwache Kommunen ihren Eigenanteil nicht leisten konnten.

 

Zu dieser Pressemeldung ist aus Sicht der Verwaltung anzumerken:

 

Was den Kreis Heinsberg betrifft, wurden durch die Straßenbauverwaltung des Kreises bislang stets alle Zuwendungen für Straßenbaumaßnahmen in der bewilligten Höhe abgerufen. Der Kreis ist auch stets bedacht, eine oder zwei Ausbauvorhaben in einem fortgeschrittenen Planungsstadium vorzuhalten, um mit einem Förderantrag kurzfristig verfügbare Zuwendungsmittel bei der Bezirksregierung Köln abrufen zu können.

 

Wie durch die Verwaltung im Fachausschuss zu diesem Thema mehrfach berichtet worden ist - zuletzt in der Sitzung am 19.11.2013 - hat das Land NRW die Förderrichtlinien der staatlichen Förderung im kommunalen Verkehrswegebau ab 2014 dahingehend geändert, dass eine staatliche Zuwendungsgewährung nur noch in Betracht kommen werde, wenn das betreffende Straßenbauvorhaben sich eines der nachfolgenden Maßnahmenkategorien zuordnen lässt:

 

a)   Erhaltungsmaßnahmen (sog. grundhafte Erneuerung) sowie - im Einzelfall – unaufschieb-    bare Brückensanierungen;

b)   Bahnübergangsbeseitigungen und -sicherungen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz;

c)   Gemeinschaftsmaßnahmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW

      und

d)   Ausbauvorhaben mit dem Schwerpunkt Sanierung und / oder Verkehrssicherheit.

 

Nach dieser veränderten Förderkulisse im kommunalen Verkehrswegebau ist davon auszugehen, dass sich in den nächsten Jahren die Gewährung von Landesmitteln für kommunale Straßenbauvorhaben rückläufig entwickeln werden.

 

Zu den Ursachen der rückläufigen Inanspruchnahme von Fördermitteln zum kommunalen Verkehrswegebau durch die Kommunen, die vielschichtig sein können, hat auch das Fachdezernat der Bezirksregierung Köln im Rahmen einer Anfrage in der Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 21.03.2014 Stellung genommen.

 

"...

Frage 3 :  Warum haben die Kommunen im Regierungsbezirk Köln nicht die zur Verfügung                  gestellten Jahresfördermittel in vollem Umfang abgerufen, obwohl nachweislich                  ein sehr großer Mittelbedarf vorliegt?

 

Antwort :  Der Bezirksregierung Köln wurden bisher jährlich Ausgabenermächtigungen von                  ca. 20 bis 28 Mio. Euro zugewiesen. Die Kommunen können jedoch diese Mittel                      nur für bereits bewilligte Fördermaßnahmen (Maßnahmen des aktuellen Jahres-                    programms sowie "Altmaßnahmen") abrufen und sind verpflichtet, die abgerufe-                     nen Mittel innerhalb von 2 Monaten zu verausgaben.

                  Auf Grundlage ministerieller Entscheidungen wurde allerdings in den letzten                       Jahren nur relativ wenige neue Maßnahmen in das Stadtverkehrsförderprogramm                  aufgenommen. Begründet wird dies mit den nur noch bis 2019 zur Verfügung ste-                     henden Bundeszuweisungen (Entflechtungsmittel). Das hat zur Folge, dass seit ge-                raumer Zeit immer weniger Maßnahmen seitens der Kommunen begonnen werden            können. Der relativ hohe Finanzbedarf, vorwiegend in der zeitlichen Anfangspha-                      se der Baudurchführungen, fällt nur noch bei den wenigen verbleibenden neuen                        Fördermaßnahmen an.

..."


 

Das Fachdezernat der Bezirksregierung Köln weist in seiner v. g. Stellungnahme neben den vom Verkehrsministerium NRW genannten Ursachen für den rückläufigen Abrufs von Fördermitteln zum kommunalen Verkehrswegebau durch die Städte und Gemeinden als möglichen Grund auch auf eine strukturelle Schwachstelle im bestehenden Fördersystem hin. Nach den Förderrichtlinien werden gegenwärtig keine Finanzzuweisungen für neue kommunale Straßenbauvorhaben durch das Land NRW bereitgestellt.

Ein Lösungsansatz könnte darin bestehen, mittelfristig das Fördersystem im Bereich des kommunalen Verkehrswegebaus von der Projektförderung auf zweckgebundene Pauschalen umzustellen, damit Finanz- und Aufgabenverantwortung in einer Hand liegen. Dies wird in anderen Bereichen bereits seit längerem erfolgreich praktiziert. Auch könnten dann die jährlich bei der Bezirksregierung Köln mit Vertretern des Verkehrsministerium NRW stattfindenden Programmberatungsgespräche zur kommunalen Straßenbauförderung entfallen.

 

 

5.2              Antrag auf LEADER-Förderung als kreisübergreifende Region

                   „Aachener Revier“

 

Entsprechend dem Beschluss in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für regionale Zusammenarbeit, Mobilität und Europa der StädteRegion Aachen und des Ausschusses für Umwelt und Verkehr des Kreises Heinsberg am 04.02.2015 im Kulturzentrum Burg Baesweiler wurde der Antrag auf LEADER-Förderung über die regionale Entwicklungsstrategie der kreisübergreifenden Region "Aachener Revier" fristgerecht am 16.02.2015 dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW eingereicht. Detaillierte Angaben zum LEADER-Förderantrag (insbesondere Leit- und strategische Entwicklungsziele sowie Handlungsansätze und -erfordernisse aus der Analyse der Ausgangssituation) sind als Dokument in der heutigen Sitzung ausgelegt. Eingereicht wurden landesweit insgesamt 43 Bewerbungen. Die Entscheidung über eine LEADER-Förderung ist für das späte Frühjahr 2015 in Aussicht gestellt. Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr hierzu weiter berichten.

 


 

5.3              Kölner Bahnknoten-Konferenz am 27. April 2015

 

Der Nahverkehr Rheinland (NVR) veranstaltet in Kooperation mit der IHK Köln und der Kölnmesse am 27.04.2015 die "Kölner Bahnknoten-Konferenz". Die Entwicklung der großen Eisenbahnknotenprojekte und die Risiken eines infrastrukturellen Stillstandes für den Wirtschaftsstandort Deutschland soll Thema der Fachtagung sein. Darüber hinaus soll die Frage erörtert werden, wie für die 2019 auslaufenden GVFG- und Entflechtungsmittel eine adäquate Folgefinanzierung sichergestellt werden kann. Von diesem Finanzierungsmodell wären insbesondere Infrastrukturmaßnahmen im Nahverkehr betroffen.

An der Konferenz haben sowohl der DB-Vorstandsvorsitzende Dr. Rüdiger Grube als auch NRW-Verkehrsminister Michael Groschek ihre Teilnahme zugesagt.

 

(Anmerkung:

Zwischenzeitlich liegt der Verwaltung die Tagesordnung zur "Kölner Bahnknoten-Konferenz" vor. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.)

 

 

5.4              Sachstand zum Projekt „Velo+“ im Rahmen des Ausbaus der touristischen Infrastruktur mit Elektro-Fahrrädern im Kreis Heinsberg

 

Aufbauend auf das seit vielen Jahren im Kreis Heinsberg für den Radtourismus bestehende Knotenpunktsystem ist seitens des Kreises Heinsberg und den kreisangehörigen Kommunen mit Unterstützung des Heinsberger Tourist Service (HTS) und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg (WFG) geplant, die bestehenden touristischen Fahrradrouten durch die Errichtung von sog. Rastpunkten mit Ladestation für E-Bikes den Anforderungen für E-Bike-Nutzer zu erweitern. Durch das Projekt "Velo+" soll in jeder kreisangehörigen Kommune das bestehende Freizeitangebot für den Radtourismus den Bedürfnissen für E-Biker angepasst werden.

Mit Schreiben vom 16.05.2014 beantragte der Kreis Heinsberg bei der Bezirksregierung Köln für das Projekt "Velo+" eine Zuwendung im Rahmen der Koordinierung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW). Der Zuwendungsbescheid hierzu liegt zwischenzeitlich vor. Gemäß Bescheid vom 12.12.2014 bewilligt das Land NRW für das Projekt "Velo+" eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von 317.100 €. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wurden gemäß Zuwendungsbescheid mit 402.000 € festgestellt.

Zur Projektdurchführung sind als nächste Schritte die Beauftragung eines Planungsbüros vorgesehen, das die Erstellung und Abstimmung des Konzeptes zur Entwicklung der E-Bike-Route, der Rastpunkte und der zugehörigen Medienausstattung (Webseite, App) übernehmen soll. Die Planungsphase, einschließlich der Entwicklung eines einheitlichen Designs und Qualifizierung des Radwegenetzes durch den ADFC, soll bis Ende 2015, spätestens bis Anfang 2016 abgeschlossen sein. Die Umsetzung des Projektes „Velo+“, insbesondere die Errichtung der Rastpunkte für E-Bike-Nutzer, ist dann in 2016 vorgesehen. Die Verwaltung wird zum Stand des Projektes dem Fachausschuss zeitnah weiter berichten.