Sitzung: 15.04.2015 Schulausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0019/2015
Beschlussvorschlag:
Der Einrichtung eines außerunterrichtlichen Ganztags- und
Betreuungsangebotes gemäß § 9 Abs. 2 SchulG am Kreisgymnasium Heinsberg wird
seitens des Schulträgers zugestimmt.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 11.12.2008 beschlossen, am
Kreisgymnasium Heinsberg ab dem 01.08.2010 den Ganztagsbetrieb einzuführen. Der
gebundene Ganztag findet montags, mittwochs und donnerstags statt. Um auf die
veränderten gesellschaftlichen Lebensverhältnisse einzugehen und auch den
Eltern, die beide berufstätig sind, sowie Alleinerziehenden eine gesicherte
Betreuung für ihre Kinder bis 14.53 Uhr an allen Schultagen anzubieten,
beabsichtigt das Kreisgymnasium gemäß § 9 Abs. 2 Schulgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (SchulG) die Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags-
und Betreuungsangebote. Das Angebot soll sich in erster Linie an Sextaner und
Quintaner und im Einzelfall auch an Quartaner wenden. Die Schulkonferenz hat in
ihrer Sitzung am 09.12.2014 gemäß § 65 Abs. 2 Ziffer 6 SchulG entschieden, ein
außerunterrichtliches Ganztags- und Betreuungsangebot einzurichten. Gemäß
Ziffer 4.4 des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom
23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche
Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ ist der
Schulträger zu beteiligen. Die Schule hat sich mit verschiedenen
Betreuungsvereinen in Verbindung gesetzt, Angebote eingeholt und beabsichtigt,
eine Kooperationsvereinbarung mit dem Verein zur Betreuung von Kindern der
Schulen der Region Heinsberg abzuschließen. Im Vergleich zu den anderen
Anbietern bietet die Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein Heinsberg
Vorteile. So arbeitet der Verein gemeinnützig; ein Vertreter der Schule wird
Mitglied des Vereins und kann an wesentlichen Entscheidungen Anteil nehmen. Die
Ortsnähe vereinfacht die Zusammenarbeit und ermöglicht die Vernetzung mit
zahlreichen Schulen aus dem Stadtgebiet Heinsberg, auch über die konkrete
Kooperation hinaus. Außerdem haben bereits viele Eltern und Schüler/innen
während der Grundschulzeit den Verein kennengelernt und können auf Bewährtes
zurückgreifen. Die angestrebte Betreuung ist kostendeckend kalkuliert; die
Eltern zahlen monatlich 25,00 € pro Kind. Vertragspartner für die Eltern ist
der Betreuungsverein. Die Betreuung findet in geeigneten Räumlichkeiten der
Schule bzw. auf dem Schulgelände statt. Die Gruppengröße umfasst 13 bis 25
Schülerinnen und Schüler. Der Betreuungsverein soll in erster Linie die
angemeldeten Kinder auch an den Tagen, an denen kein gebundener
Ganztagsunterricht stattfindet (dienstags und freitags), bis 14.53 Uhr
betreuen. Diese Betreuung umfasst sowohl die Pause (von 12.52 bis 13.45 Uhr)
als auch die 5. Stunde (von 13.45 bis 14.53 Uhr).
Für den Kreis Heinsberg werden keine nennenswerten zusätzlichen Kosten entstehen.