Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:
Der Einrichtung eines außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebotes gemäß § 9 Abs. 2 SchulG am Kreisgymnasium Heinsberg wird seitens des Schulträgers zugestimmt.


Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 11.12.2008 beschlossen, am Kreisgymnasium Heinsberg ab dem 01.08.2010 den Ganztagsbetrieb einzuführen. Der gebundene Ganztag findet montags, mittwochs und donnerstags statt. Um auf die veränderten gesellschaftlichen Lebensverhältnisse einzugehen und auch den Eltern, die beide berufstätig sind, sowie Alleinerziehenden eine gesicherte Betreuung für ihre Kinder bis 14.53 Uhr an allen Schultagen anzubieten, beabsichtigt das Kreisgymnasium gemäß § 9 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) die Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote. Das Angebot soll sich in erster Linie an Sextaner und Quintaner und im Einzelfall auch an Quartaner wenden. Die Schulkonferenz hat in ihrer Sitzung am 09.12.2014 gemäß § 65 Abs. 2 Ziffer 6 SchulG entschieden, ein außerunterrichtliches Ganztags- und Betreuungsangebot einzurichten. Gemäß Ziffer 4.4 des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ ist der Schulträger zu beteiligen. Die Schule hat sich mit verschiedenen Betreuungsvereinen in Verbindung gesetzt, Angebote eingeholt und beabsichtigt, eine Kooperationsvereinbarung mit dem Verein zur Betreuung von Kindern der Schulen der Region Heinsberg abzuschließen. Im Vergleich zu den anderen Anbietern bietet die Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein Heinsberg Vorteile. So arbeitet der Verein gemeinnützig; ein Vertreter der Schule wird Mitglied des Vereins und kann an wesentlichen Entscheidungen Anteil nehmen. Die Ortsnähe vereinfacht die Zusammenarbeit und ermöglicht die Vernetzung mit zahlreichen Schulen aus dem Stadtgebiet Heinsberg, auch über die konkrete Kooperation hinaus. Außerdem haben bereits viele Eltern und Schüler/innen während der Grundschulzeit den Verein kennengelernt und können auf Bewährtes zurückgreifen. Die angestrebte Betreuung ist kostendeckend kalkuliert; die Eltern zahlen monatlich 25,00 € pro Kind. Vertragspartner für die Eltern ist der Betreuungsverein. Die Betreuung findet in geeigneten Räumlichkeiten der Schule bzw. auf dem Schulgelände statt. Die Gruppengröße umfasst 13 bis 25 Schülerinnen und Schüler. Der Betreuungsverein soll in erster Linie die angemeldeten Kinder auch an den Tagen, an denen kein gebundener Ganztagsunterricht stattfindet (dienstags und freitags), bis 14.53 Uhr betreuen. Diese Betreuung umfasst sowohl die Pause (von 12.52 bis 13.45 Uhr) als auch die 5. Stunde (von 13.45 bis 14.53 Uhr).

 

Für den Kreis Heinsberg werden keine nennenswerten zusätzlichen Kosten entstehen.