Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es wird auf die als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügte Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gem. § 12 GeschO betr. „Kastration von Katzen“ vom 08.08.2023 verwiesen. 

 

Landrat Pusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

„1. Welche Vereine sowie wie viele Privatpersonen haben seitdem Katzen an ausgesuchten „Brennpunkten“ eingefangen und von Tierärzten kastrieren lassen?

 

2. Um welche „Brennpunkte“ handelt es?

 

3. Wie viele Katzen in welchen Kommunen konnten in den letzten fünf Jahren dadurch kastriert werden?

 

4. Wie hoch waren die Kosten, die dem Kreis entstanden sind – aufgeteilt nach Jahren im Zeitraum 2017 bis 2022?

 

Antwort:

Dem Veterinäramt sind aus seinem originären Aufgabenbereich grundsätzlich nur die Vereine bekannt, die aufgrund ihrer Tätigkeitsbereiche einer behördlichen Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) bedürfen. Die Durchführung von Maßnahmen zur Fütterung, Versorgung, Pflege und ggfs. auch Kastration von wild- bzw. freilebenden Hauskatzen (Katzen, die keinem bestimmten Halter mehr zugeordnet werden können und deren u. U. bereits in Freiheit geborenen Nachkommen) zählen nicht zu den nach dem TierSchG erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, sodass entsprechende Vereine dem Veterinäramt nur bekannt werden, wenn sie weitere Tätigkeiten mit Erlaubnispflicht ausüben oder sich ggfs. in Einzelfällen an die Behörde wenden oder z. B. durch Medienberichte o. a. auf sich aufmerksam gemacht haben.

 

Demnach ergibt sich folgender Überblick zu Vereinen, die sich im Kreis Heinsberg mit freilebenden Katzen beschäftigen:

 

Tierschutzverein für den Kreis Heinsberg e. V., Heinsberg

Katzenrettung Gangelt e. V., Gangelt

Tier Refugium Wegberg e. V., Wegberg

Sunnydays for Animals e. V., Hückelhoven

Gegen Haus und Wildtiermord e.V., Heinsberg

Kitten Safe House, Übach-Palenberg

HSP-Hundelobby e. V. -Projekt „Katzenhilfe“-, Erkelenz

Die MonRo Ranch e. V., Mönchengladbach

 

Bei Privatpersonen erfährt das Veterinäramt in der Regel kaum etwas von Aktivitäten mit Bezug zu freilebenden Katzen. Es steht zu vermuten, dass Privatpersonen ihre Aktivitäten eigenverantwortlich durchführen und dann auch aus eigenen Mitteln finanzieren, sich an die Vereine zur Information oder mit der Bitte um Unterstützung (z. B. Aushändigung von Kast-rationsgutscheinen) wenden oder die zuständigen Ordnungsämter der Städte/Gemeinden informieren. Da es sich bei freilebenden Katzen (auch deren in Freiheit geborenen Nach-kommen) unter Berücksichtigung der seit Jahren geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Auffassung der zuständigen Bundesministerien nach rechtlicher Einordnung in fast allen Fällen um sog. Fundtiere handelt und das Fundrecht zur Anwendung kommt, sind die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden die zuständigen ersten Ansprechpartner in Auffindesituationen oder bei sonstigen Problemlagen mit freilebenden Katzen.

 

Eine aktuelle Umfrage zur Thematik bei den Städten und Gemeinden bezogen auf den Zeit-raum ab dem Jahr 2017 hat zu folgenden Ergebnissen geführt:

 

Nur 3 Kommunen haben insgesamt 8 Brennpunkte in Gangelt, Selfkant und Wegberg, die ihnen in den vergangenen Jahren ab 2017 bekannt geworden sind, benannt. Bezogen auf freilebende Katzen wurden aus der Bevölkerung nur sehr vereinzelt in den wenigsten Kommunen Beschwerden eingereicht. Da fast keine Brennpunkte bekannt waren/sind, konnten keine Angaben bzw. nur Fehlanzeigen gemacht werden zu der Frage, ob Schmerzen, Leiden oder Schäden an den Katzen, bedingt durch eine Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet, feststellbar waren.

 

Auf die weitere Frage, ob und welche Maßnahmen durch die Kommunen oder durch Vereine/Privatpersonen insb. mit unmittelbarem Bezug auf freilebende Katzen vor Ort ergriffen worden sind, wurde weit überwiegend geantwortet, dass keine behördlichen Maßnahmen erforderlich waren und ggfs. von Vereinen/Privaten durchgeführte Maßnahmen (auch mangels Brennpunkte) nicht konkret bekannt sind. Dort, wo Brennpunkte ausgemacht wurden, waren insbesondere auch Vereine, teils von sonstigen Privatpersonen unterstützt, aktiv und die Kommunen haben in der Regel die Maßnahmen zumindest initiiert und begleitet. Zur Anzahl von eingefangenen und/oder durchgeführten Katzenkastrationen konnten folgerichtig meist keine Angaben gemacht werden. Konkret beziffert wurden bezogen auf den Gesamtzeitraum von 2 Kommunen insgesamt 16 Kastrationen. Ob und wie viele Kastrationen von freilebenden Katzen in den jeweiligen Stadt-/Gemeindegebieten durch Vereine/Privatpersonen durchgeführt wurden, wird von den Kommunen nicht erfasst und kann letztlich nicht realistisch eingeschätzt werden. Kosten sind nur einer Kommune im Zusammenhang mit der Kastration von 12 Katzen anteilig entstanden.

 

Aus der Sicht des Kreisveterinäramtes ist anzumerken, dass von den jährlich eingehenden rd. 400 Tierschutzanzeigen (Beschwerden, Hinweise, förmliche Anzeigen), somit vom Jahr 2017 bis heute 2.750 Anzeigen, nur 166 Anzeigen (= 4,2 %) einen Bezug zur Thematik einer unkontrollierten Fortpflanzung freigehender Katzen hatten. In der Mehrzahl der Fälle mit Hinweisen auf übermäßige Katzenpopulationen handelte es sich nicht um freilebende Tierbestände mit dem Risiko einer großen Vermehrung und einem erhöhten Infektionsdruck. In fast allen Fällen konnten Tierhalter ermittelt und bereits erfolgte Kastrationen der Tiere nachgewiesen werden. In einigen Fällen von größeren Katzenhaltungen war es erforderlich, behördliche Anordnungen zur Reduktion der Anzahl von noch fortpflanzungsfähigen Katzen/Katern zu treffen und die Umsetzung zu überwachen.

 

In Keyenberg und Tüddern stehen und in Hilfarth, Bereich Mülldeponie Gangelt-Hahnbusch und Unterbruch standen Katzenpopulationen unter besonderer Beobachtung durch Anwohner, Katzenfreunde und meiner Behörde. An diesen von Katzenfreunden betreuten Ansammlungspunkten, teils mit Futterstellen oder Beherbergungen, fanden bzw. finden regelmäßig amtstierärztliche Kontrollen statt und mit Hilfe von Vereinen wurden/werden immer wieder Kastrationen durchgeführt.

 

Eine verlässliche Aussage zu der Anzahl der in den letzten Jahren kastrierten Katzen in den einzelnen Kommunen ist mangels einer Erfassung kaum möglich. Es konnte nur durch Nachfragen bei den Vereinen und Kommunen festgestellt werden, dass ein Verein im Jahr 2022 insgesamt 146 und in diesem Jahr bislang 74 Kastrationen beauftragt hat. Ein anderer Verein hat nur im Gebiet der Stadt Wegberg bis einschließlich dem Jahr 2020 ca. 200 Kastrationen pro Jahr vornehmen lassen. Wiederum ein weiterer Verein hat im Stadtgebiet Hückelhoven bis zum Jahr 2020 30 Kastrationen pro Jahr und seitdem noch 2 Kastrationen pro Jahr begleitet. Ein anderer Verein konnte folgende Daten angeben:

 

Nach der verfügbaren Datenlage ergeben sich somit bezogen auf den Zeitraum der Jahre 2017 bis 2022 insgesamt 2.361 Kastrationsfälle, was einem Jahresdurchschnittswert von rd. 394 Fällen entspricht.

 

Es ist davon auszugehen, dass über die anderen Vereine noch weitere Kastrationen veranlasst worden sind, jedoch die Werte nicht verlässlich übermittelt wurden bzw. im Sprachgebrauch von „geretteten“ Katzen die Rede war, was verschiedene Auslegungen zulässt.

 

Die Kastrationskosten werden oftmals von den Vereinen aus den ihnen zur Verfügung stehenden eigenen Mitteln z. B. durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Schenkungen, Erbschaften, Erlöse aus Verkäufen oder Veranstaltungen usw. getragen. Alle eingetragenen und gemeinnützigen Vereine, die auf dem Gebiet des Tierschutzes in NRW tätig sind, können auf Antrag vom Land NRW Fördermittel zur Durchführung von Kastrationen freilebender, verwilderter Katzen in Höhe von jährlich 1.000 € bis maximal 5.000 € erhalten. Die Förderung beträgt pro kastriertem Tier 40 € je Katze und 25 € je Kater. Diese Förderungen wurden von den im Kreis Heinsberg ansässigen Vereinen bislang nur vereinzelt und in unterschiedlicher Höhe abgerufen:

 

-              2 Vereine zu 5.000 € und 2.500 € im Jahr 2017

-              1 Verein zu 2.500 € im Jahr 2018

-              1 Verein zu 5.000 € in den Jahren 2019 bis 2021

-              2 Vereine zu je 5.000 € im Jahr 2022

 

Von Seiten des Kreises wurden einem Verein auf Antrag für die Jahre 2016 bis 2019 zur Unterstützung der Kastrationsmaßnahmen finanzielle Mittel von jeweils 2.000 € zur Verfügung gestellt.“

 

 

Im Anschluss erklärt Landrat Pusch, dass er beabsichtige, eine Katzenkastrationsverordnung einzuführen, wie es auch andere Städte und Kreise getan haben bzw. noch tun werden. Die Katzenhalter sollten mehr in die Pflicht genommen werden. Er habe bereits viele Gespräche mit dem Tierheim Kirchhoven, den Tierschutzvereinen usw. zu dem Thema geführt und möchte alle beteiligten Akteure an einen runden Tisch einladen, um die Verordnung gründlich und rechtssicher auszuarbeiten und den politischen Gremien zur Beratung vorzulegen.

 

Die Fraktionen begrüßen grundsätzlich die positive Haltung des Landrates zum Erlass einer Katzenkastrationsverordnung. Bei der Ausarbeitung der Verordnung müsse sehr gründlich vorgegangen werden, da hier eine sorgfältige Abgrenzung von der Zuständigkeit der gemeindlichen Ordnungsämter erfolgen müsse.