Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es wird auf die als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügte Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gem. § 12 GeschO betr. „Verwendung von Landesmitteln zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des Krieges in der Ukraine“ vom 08.08.2023 verwiesen.

 

Landrat Pusch führt hierzu wie folgt aus:

 

1. Welche kreisweiten Verbände haben für welche Einrichtungen (Beratungsstellen o. ä.) Mittel beantragt, und in welcher Höhe wurden Mittel vergeben?

 

Antwort:

Das Diakonische Werk des Kirchenkreises Jülich hat Mittel für zusätzliche Beratungsangebote der Schuldnerberatung in Höhe von 7.375,00 € beantragt, die bewilligt und ausgezahlt wurden.

Weiterhin wurden Mittel in Höhe von 12.583,75 € für die Weiterführung der allgemeinen sozialen Beratung, die ansonsten zum 30.09.2023 eingestellt würde, beantragt und bewilligt.

 

Der Caritasverband für die Region Heinsberg e. V. hat Mittel für ein zusätzliches Beratungsangebot für wohnungslose Menschen in Höhe von 11.192,93 € beantragt, die ebenfalls bewilligt wurden.

Außerdem wurden Mittel in Höhe von 25.000 € beantragt, um Klienten im Bereich der Jugendwerkstatt, der ambulanten Jugendhilfe und des sozialpsychiatrischen Zentrums mit Einzelfallhilfen zu unterstützen.

 

Vom AWO Kreisverband Heinsberg e. V. wurden Mittel in Höhe von 5.000 € beantragt, um Einzelfallhilfen für Klienten, die Leistungen nach § 67 SGB XII erhalten, zu gewähren, bspw. in Form von Einkaufsgutscheinen.

 

Über die beiden letztgenannten Anträge wurde noch nicht entschieden, da seitens des Jugendamtes noch verschiedene Gespräche zur Verwendung der Mittel aus dem Stärkungspakt geplant sind. Außerdem wurden die Träger der Freien Wohlfahrtspflege Ende August nochmals informiert, dass voraussichtlich noch Mittel verfügbar sind. Daraufhin sind in der vergangenen Woche noch Anträge eingegangen, über die ebenfalls noch nicht entschieden wurde.

 

 

2. Welche Projekte oder Einrichtungen in den einzelnen Kommunen konnten durch die kommunalen Mittel unterstützt werden?

 

Antwort:

Es wird zunächst auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Wie die kreisangehörigen Kommunen die ihnen zugewiesenen Mittel konkret verwendet haben, ist nicht bekannt.

Seitens der Verwaltung wurde den Kommunen mit E-Mail vom 28.06.2023 mitgeteilt, dass beim Kreis noch Mittel zur Verfügung stehen, die – sofern dort Bedarf besteht – ggf. weitergeleitet werden können.

 

Daraufhin hat die Stadt Hückelhoven gebeten, einen Betrag in Höhe von 10.000 € zur Verfügung zu stellen, um damit Herbstferienpakete für bedürftige Kinder zu finanzieren. Die Weiterleitung ist bereits erfolgt.

 

Die Stadt Geilenkirchen hat gebeten, Mittel in Höhe von bis zu 7.000 € für ein Projekt im Rahmen der Jugendhilfe zur Verfügung zu stellen. Dies wurde zugesagt; eine Weiterleitung ist bislang nicht erfolgt, da der Projektbeginn noch nicht genau feststeht.

 

 

3. Wie viele Sozialleistungsempfänger*innen konnten durch Übernahme der Strom oder Heizungskosten vom Stärkungspaket profitieren? Gab es v. S. der Verwaltung ein besonderes Beratungsangebot für diese Personengruppe?

 

Antwort:

Eine Übernahme von Strom- oder Heizungskosten für Sozialleistungsempfänger aus Mitteln des Stärkungspaktes NRW ist nicht erfolgt.

 

Sofern Heizkosten sich im Rahmen der Angemessenheit bewegten, also kein übermäßig hoher Verbrauch vorlag, wurden und werden die Kostensteigerungen im Rahmen der Leistungsgewährung nach SGB II bzw. SGB XII berücksichtigt und eine Übernahme aus Mitteln des Stärkungspaktes war weder notwendig noch zulässig.

 

Gleiches gilt für die in der Regelleistung nach SGB II und SGB XII enthaltenen Stromkosten. Soweit im Einzelfall die Einstellung der Stromversorgung droht, haben Jobcenter und die Sozialämter im Kreis die im SGB II bzw. SGB XII vorgesehenen Möglichkeiten zur Behebung der Notlage zur Verfügung.

 

Hinsichtlich der Möglichkeiten der Beratung der Menschen im Kreis zu den Auswirkungen der Energiekostensteigerungen wird auf den Bericht der Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen am 03.03.2022 unter TOP 5.1 verwiesen.

 

 

4. Werden alle verfügbaren Mittel voraussichtlich verausgabt? Wenn nein, in welcher Höhe müssen Landesmittel zurückgezahlt werden?

 

Antwort:

Mit Stand vom 25.08.2023 sind unter Einbeziehung aller zu Frage 1 und 2 genannten Anträge noch Mittel im Umfang von ca. 228.000 € nicht verplant.

 

Es ist jedoch vorgesehen, insbesondere im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes noch diverse Angebote und Aktivitäten zu fördern. Dazu laufen derzeit noch Abfragen und Abstimmungsgespräche.

Weiterhin ist geplant, in Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund und der AOK Rhein-land/Hamburg zusätzliche Schwimmkurse für bedürftige Kinder anzubieten. Auch dies-bezüglich sind noch weitere Abstimmungen erforderlich.

Ziel ist es, einen möglichst hohen Anteil der zur Verfügung gestellten Mittel sinnvoll zu verwenden.

 

 

5. Hat das MAGS NRW nach den Gesprächen im Mai weitere Veränderungen/Verbesserungen der Förder- und Vergabemöglichkeiten eingeräumt?

 

Antwort:

Das MAGS NRW hat mit E-Mail vom 12.06.2023 über Anpassungen informiert und an-schließend die Begleitinformationen/FAQ am 19.06.2023 aktualisiert.

 

Es wurden Beispiele für zweckentsprechende Mittelverwendung aufgeführt und Hinweise dazu gegeben, was bei Beziehern von Sozialleistungen zu beachten ist. Im Wesentlichen wurde in diesem Zusammenhang klargestellt, dass nur Sach- und keine Geldleistungen gewährt werden können und Einzelfallhilfen vorzugsweise nicht von den Kommunen selbst, sondern von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege gewährt werden sollten.

 

Über diese Hinweise wurden die Träger der Freien Wohlfahrtspflege informiert, woraufhin die in der Antwort zu Frage 1 genannten Anträge, über die noch nicht entschieden wurde, gestellt wurden.“